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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 2.1908

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Heft IV (April 1908)
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https://doi.org/10.11588/diglit.31819#0039

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35

Eine Nachahmung des badischen Systems wäre deshalb in dieser Richtung nicht
angezeigt.
8. Die Regierung beabsichtigt dies offenbar auch nicht, wie aus den Vor-
schriften bezüglich der Ausbildung der kunstgewerblichen Techniker hervorgeht,
worin der Nachweis einer guten Allgemeinbildung, einer vollen praktischen Aus-
bildung auf kunstgewerblichem Gebiet, sowie einer weitgehenden künstlerischen Aus-
bildung auf einer Kunstgewerbeschule verlangt ist. Ausserdem haben diese Lehrer
einen Vorbereitungskurs von 5/4jähriger Dauer zur speziellen Vorbereitung für den
Gewerbeschuldienst zu absolvieren.

9. Diese enormen, hinsichtlich der Dauer weit über diejenigen der andern
Lehrer hinausgehenden Anforderungen lassen sich nur dadurch erklären, dass die

Regierung gewillt ist, für
dieses komplizierteste Ge-
biet der Gewerbeschule
Lehrer zu gewinnen, die
neben der gewerblich tech-
nischen Seite auch die
künstlerische und kauf-
männische ihres Lehrauf-
trags voll beherrschen.
10. Unsere bisherigen
kunstgewerblichen Lehrer
(Zeichenlehrer) erfüllen
zum grössten Teil die Be-
dingungen hinsichtlich der
praktischen und der künst-
lerischen Fachbildung. In
vielen Fällen geht diese
sogar über die Bedin-
gungen hinaus, so dass
der kleine Ausfall an All-
gemeinbildung, der in
einzelnen Fällen vorhan-
den ist, dadurch kompen-
siert gelten darf. Mit
dieser Ausbildung hat der
Zeichenlehrer ein Studium
absolviert, das in der
Regel schon länger ist
und einen erheblich grös-
seren finanziellen Aufwand
erfordert (Mangel an staat-
lichen Stipendien) als das
der eigentlichen Gewerbe-
lehrer.

Abb. 4. Progymnasium Durlacli (Lehrer: Maler Mutter).

Aus der badischen Ausstellung.


11. Uns fehlt also nur jene spezielle Vorbereitung zum Gewerbeschuldienst,
die in einem Sonderkurs erworben werden muss. Es ist aber anzunehmen, dass
sich mancher Zeichenlehrer im Interesse der Schule bereit finden wird, auch
weitere Opfer an Zeit, Kraft und Geld auf sich zu nehmen, wenn die Aussicht
besteht, dass seine dienstrechtlichen und gehaltlichen Verhältnisse dadurch ent-
sprechend sich heben, so dass er etwa auf die Stufe der Lehrer an der oberen
Abteilung der höheren Lehranstalten kommen könnte.
12. Eine weitere, den Unterricht betreffende Frage ist sodann die, ob das
kunstgewerbliche Fachzeichnen und Modellieren durch die Eingliederung der ver-
schiedenen neuen theoretischen Fächer in dem künftigen Lehrplan keine Ein-
schränkung erfahren wird. Das würde nicht im Interesse der technisch - künst-
 
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