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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 5.1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.5781#0039

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59

Nekrologe. — Personalnachrichten. — Vereine und Gesellschaften.

60

enthält, deren voller Text im Kataloge wiedergegeben ist.
Der gesamte Text aber wird von allen solchen Manuskripten
angeführt, die über Wissenschaft, Kunst, Politik, Geschichte
u. s. w. handeln, indessen keinen litterarischen Bericht im
engeren Sinne aufweisen, da über diese Gattung bereits ein
besonderer Katalog vorhanden ist. Die jetzt herausgegebene
Arbeit war eine so schwierige und umfangreiche, dass nur
diejenigen Papyri Aufnahme finden konnten, welche bis
1S90 im Besitz des Instituts waren. Wichtige Neuerwer-
bungen seit Ende 1890 mussten vorläufig zurückbleiben.
Das Museum erfahrt jedoch so außerordentlichen Zuwachs in
der bezüglichen Manuskriptensammlung, dass in kurzen Zeit-
abschnitten Nachtragskataloge geliefert werden. — Eine
andere amtliche Publikation interessanter Natur hat das
..South Kensington Museum" veranstaltet. Dies betrifft eine
Serie von Pbotographieen aller Hölzschnitzereien des ge-
dachten Kunstinstituts. Beigegeben wurden kurze erläuternde
textliche Anmerkungen von Mr. ElanorRowe (Button & Comp.).
Das Werk bietet eine interessante und übersichtliche Folge
der historischen Eutwickelung dieser Kunstart. q71

nekrologe.

%* Der englische Bildhauer ('Imr/es Bell Birth ist am
20. Oktober, Gl Jahre alt, in London gestorben. Er hat sich
erst zu Ende der siebenziger Jahre durch eine Statue „Die
Nymphe der Wälder" und mehrere Bronzegruppen be-
kannt gemacht, unter denen sich besonders die „Vergeltung",
ein Schafhirt, der einem Adler aus seinem Nest zur Ver-
geltung für ein getötetes Lamm ein Junges geraubt hat,
und „Der letzte Klang": ein in der Schlacht tödlich getroffe-
ner Husarentrompeter auf seinem ebenfalls verwundeten
Rosse, durch dramatische Komposition auszeichnen.

personalnachrichten.

%* Der Bildhauer Robert Baerwald, der Schöpfer des
Kaiser Wilhelm-Denkmals für Bremen, ist durch die Ver-
leihung des kgl. Kronenordens 4. Klasse ausgezeichnet
worden.

vereine und gesellschaften.

%* Über die außerordentliche Generalversammlung des
Vereins Berliner Künstler vom 21. Oktober, in der über
die Angriffe des Bildhauers Toberentz gegen die Jury der
Kunstausstellung verhandelt wurde, ist zur Aufklärung des
Sachverhaltes noch folgendes zu berichten. Es lagen drei
Anträge vor, von denen jedoch zwei durch den Austritt
des Malers Katsch und des Bildhauers Klein aus dem Verein
bereits ihre Erledigung gefunden hatten. Nur an die Schrei-
ben, in denen die beiden Herren ihre Austrittserklärung
begründeten, knüpfte sich noch eine längere Besprechung.
Herr Katsch hatte dagegen protestirt, dass etwas von den
geheimen Verhandlungen des Ehrengerichtes vorzeitig in
die Öffentlichkeit gedrungen sei, und dem Vorsitzenden den
Vorwurf gemacht, dass er es an dem nötigen Eifer habe
fehlen lassen, den Urheber jener Indiskretionen, die übrigens
für den Gang der Verhandlungen ganz belanglos gewesen
sind, ausfindig zu machen. Um diesen Vorwurf zu ent-
kräften, ließ Herr v. Werner eine Reihe von Dokumenten
verlesen, die zur Klarstellung dieses Punktes von allen Be-
teiligten eingefordert worden sind. Es ging daraus hervor,

dass von einer Indiskretion überhaupt gar nicht die Rede
sein konnte, weil das Ehrengericht bereits vor dem Er-
scheinen jener Nachrichten in der Presse in einer Sitzung,
deren Protokoll von Herrn Katsch selbst mitunterschrieben
wurde, die Öffentlichkeit proklamirt hatte. Herr Katsch
hat übrigens jene Beschuldigungen selbst in einem an Herrn
Dielitz gerichteten Schreiben zurückgenommen. Herr Klein
ist aus dem Verein ausgetreten, weil dieser die Behauptung
des Ehrengerichtes, sein von der Jury der Großen Berliner
Kunstausstellung zurückgewiesenes Modell zu einem Denk-
mal Kaiser Wilhelm's I. sei gar nicht identisch mit dem in
Stuttgart prämiirten, nicht berichtigt habe. Zu einer solchen
Berichtigung aber war der Verein gar nicht im stände,
nachdem der Vorsitzende des Stuttgarter Denkmalkomitees
in einer Zuschrift ausdrücklich erklärt hatte, dass von den
beiden in Stuttgart lagernden Klein'schen Entwürfen nur
der kleinere in '/s Größe mit einem zweiten Preise ausge-
zeichnet worden sei, nicht aber der größere. Dieser, eben
der mit dem in Berlin zurückgewiesenen identische, sei
allerdings vom Komitee zur Ausführung empfohlen worden,
zu der es dann aber nicht gekommen sei, weil der König
von Württemberg die Ausschreibung einer dritten engeren
Konkurrenz gewünscht habe. Die ganze Streitfrage scheint
demnach auf einer missverständlichen Auffassung des Herrn
Klein von Empfehlung zur Ausführung und Prämiirung zu
beruhen. Der dritte Antrag richtete sich gegen Herrn
Toberentz selbst. Zur Erledigung des Antrages wurde ein
neues Ehrengericht gewählt, das aus dem Vorstand und
den Vertrauensmännern des Vereins zusammengesetzt ist.
Das vorige Ehrengericht hatte nur die Aufgabe, zu unter-
suchen, ob die von Herrn Toberentz gegen die Jury ge-
richteten Beschuldigungen auf Wahrheit beruhten oder nicht.
Nach einer Lokalkorrespondenz wird Herr Toberentz es ab-
lehnen, sich dem Ehrengericht zu stellen, mit der Moti-
virung, dass er ein Ehrengericht unter dem Vorsitze Anton
v. Werner's nach den von ihm gemachten Erfahrungen als
unparteiisch nicht anerkennen könne. Das Ehrengericht hat
inzwischen beschlossen, Herrn Toberentz die Mitgliedschaft
des Vereines zu entziehen. Es steht Herrn Toberentz noch frei,
gegen diesen Spruch bei einer Generalversammlung Be-
rufung einzulegen.

Die Unabhängigkeitsbeieegung unter den Künstlern, welche
in Paris und München so große Dimensionen angenommen hat,
hat auch New-York jetzt erreicht. Eine „Gesellschaft der
Unabhängigen" (Society of Independents) ist gegründet wor-
den, welche Maler, Bildhauer, Lithographen, Stecher, Archi-
tekten und Holzschneider umfasst. Diese Gesellschaft ist
gegründet worden auf dem Prinzip der Vermeidung von
Jury und Preisverteilungen. Man will dem Publikum die
Arbeiten präsentiren zur öffentlichen Beurteilung. Die erste
Ausstellung soll in New-York am 1. März 1894 eröffnet
werden. Eine Ausstellungsgalerie soll gemietet werden und
die Wand abgeteilt in Räume von 4 bis 5 Fuß. Diese Räume
sollen durch das Los verteilt werden und jeder Künstler
wird einen Plan des ihm gewordenen Raums empfangen,
um selbst das Arrangement seiner Ausstellung zu bestimmen.
Ahnliche Einteilung soll in der Ausstellung von Bildhauer-
arbeiten etc. obwalten. — Eine private Vorausstellung (Pri-
vate View) soll einige Tage vor Eröffnung der öffentlichen
Ausstellung stattfinden, um den Künstlern Änderungen in
der Anordnung ihrer Kunstwerke zu ermöglichen. Jeder
Künstler, der vor dem 1. Dezember 1893 seine Absicht kund
giebt, Mitglied zu werden, und- einen Beitrag, der $ 10 nicht
übersteigen soll, bezahlt, ist berechtigt, als Gründer zu figu-
riren. Die Gesellschaft wird jedes Jahr reformirt werden
 
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