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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — 2.1886

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Berlepsch-Valendas, Hans E. von: Die Glasgemälde im Kreuzgange des ehem. Klosters Wettingen, [1]
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Bücherschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4121#0127

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116

Bücherschau.

1552 bis 1558. Möglich, daß er auch inzwischen
für diesen Ort thätig war. Nachweisbar vor-
handen ist unter den jetzt noch existirenden
Scheiben in Wettingen von seiner Hand nichts.
Ein Sohn dieses berühmten Egeri kann der
oben genannte „hoff Maller" auch nicht sein, da
die Nachkommenschaft des ersteren, obwohl sie-
ben Köpfe stark, männlicherseits bald erlosch.
Nr. 89 Wappenscheibe mit Seitenfiguren nnd
der Jnschrift: „Pancratius Schmidt von Hitz-
kirch dieser Zhtt Pfarrherr zu Wettingen"

zeigt das Monogramm . Es ist der

schon oben genannte Hans Ulrich Fisch von
Aarau. Siehe Nr. 28 und 38 der gleichen
Seite. Die übrigen, nicht aufgeführten
Scheiben dieser Seite sind ohne besondere Be-
deutung. Manche derselben sind heillos ver-
flickt mit Überresten anderer, zn Grunde ge-
gangener Werke, und so kommt es denn auch vor,
daß z. B. eine ganz falsche Jahreszahl, ein
falscher Name oder Wappen, wenn einigermaßen
Passend, zur Restaurirung verwendet wurde.

(Fortsetzung folgt.)

Bücherschau.

Spielschrein (Z. f). A. U. 1f. des Kron-
prinzen nnd der Uronprinzessin des Deut-
schen Neichs und von preußen. Heraus-
gegeben von Max Schnlz L Co. Berlin
SW. 1885, Selbstverlag des Herausgebers.
16 Tafeln. Fol. in Mappe. Mk. 16.
Familien-Spiele aus dem im Besitz I. I. K. K.
H. H. des Kronprinzen und der Kron-
prinzessin des Dentschen Reichs und von
Prenßen befindlichen Spielschrein. Heraus-
gegeben von dem Verein für deutsches
Kunstgewerbe in Berlin. Berlin, Selbst-
verlag des Vereins für deutsches Kunst-
gewerbe. 36 Tafeln nüt Text. Fol. in
Mappe. Mk. 20.

H. I'. Jm Jahre 1882 beschloß der
Verein für dentsches Kunstgewerbe zu
Berlin, zn der silbernen Hochzeit des deutschen
Krouprinzeupaares seinen ehrerbietigen Glück-
wünschen und seinem Dank für die mannigfache
Förderung speziell des Berliner Kunsthandwerks
seitens des hohen Jubelpaares durch ein Ge-
schenk Ausdruck zu verleihen. Die Gabe sollte
zugleich ein bleibendes Denkmal der Leistungen
des Berliner Kunsthandwerks unserer Tage
sein, insofern möglichst alle praktisch thätigen
Mitglieder des Vereins daran mitarbeiten
sollten. Dem Vorschlag des Vereinsvorsitzenden
Geheimrat Reuleaux entsprechend wurde als
Gabe ein „Spielschrein" gewählt, ein Schrank
mit einer Sammlung der vorziiglichsten hente
gebrüuchlichen Familienspiele: man erreichte
durch die Wahl, daß die einzelnen Vereinsmit-

glieder mit selbständigen Arbeiten vertreten
waren, welche sich im Rahmen des Vereins-
geschenkes als Einzelgabe präsentirten.

Die Jdee eines solchen Schreines ist nicht
eben neu: die Prachtkabinette, sog. „Schreib-
tische", welche im 17. Jahrhundert für Fürsten
und vornehme Herren verfertigt wurden, ent-
hielten gewöhnlich und enthalten noch neben
allerlei anderen Dingen auch die in jener Zeit
beliebtesten Spiele, meist in höchster künst-
lerischer Vollendung ausgeführt. Allerdings —
nud dariu nnterscheidet sich der moderne Spiel-
schrein von seinen Vorgängern — waren jene
Arbeiten nicht zum wirklichen Gebranch be-
stimmt; es sind bis zu einem gewissen Grade
Kuriositäten und Spielereien, aber von höchsten:
Reiz durch die minutiöse Art der Ansführung,
geschickte Art der Verpackung in dem zierlichen
Kabinett, ganz abgesehen von dem kulturhisto-
rischen Jnteresse. Jm Berliner Spielschrein
sollten dagegen alle Gegenstände zur Benutzung,
wirklich „znm Spielen" geeignet sein, mnßten
daher in einer entsprechenden Größe ausgeführt
werden, wodurch wiederum die erhebliche Größe
des Schreines bedingt wnrde. Während die
alten Kabinette daher mehr den Charakter von
Zier- und Prunkstücken tragen, an denen die
Goldschmiedekunst weit mehr Anteil hat als
die Schreinerkunst, charakterisirt sich der kron-
prinzliche Spielschrein mehr als ein Ge-
brauchsmöbel — allerdings ein Möbel von
ganz ungewöhnlicher Art der Ausführung.

Der Schrein selbst, über welchen das erste
 
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