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Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 25,4.1912

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Heft 20 (2. Juliheft 1912)
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Rundsschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.9025#0158
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Frage des Taktes, im Zweifel ab-
zuwägen, wo Verlust oder Gewinn
größer ist. Fälle wie dieser neueste
sind so besonders ärgerlich, weil
sie den Gang der Dinge nach dem
natürlichen Ziele hin aufhalten:
daß die Allgemeinheit die allei-
nige Verantwortlichkeit für eine
Kunstausstellung auch dann den
Künstlern überläßt, wenn man sich
durch Staatszuschüsse beteiligt. Es
braucht noch eine Entwicklung, bis
die Parlamente und die Regie-
rungen so weit sind, sich in dieser
Beziehung auf die Künstler zu
verlassen. And dann: man
sollte endlich mit größerem Ernst
an die Beseitigung des „Protekto-
rat"-Wesens gehn. Auch das ist
nicht so leicht getan wie gesagt,
weil wir da in einer alten Tra-
dition stehn, aber wünschenswert
ist es zum allermindesten überall,
wo mit dem „Protektor" über
den Sachverständigen sozusagen ein
Obersachverständiger ernannt wird,
der eigentlich kein Sachverständiger
ist. Der König von Sachsen ist
zwar an dem neuesten Fall über-
haupt nicht beteiligt, und hat bei
einer früheren Gelegenheit nur ge-
äußert: in eine Ausstellung, die
derlei Nacktheiten zeige, möchte er
persönlich seine Söhne nicht schicken.
Die Nacktheiten sind damals trotz
dieser Äußerung in Dresden drin
geblieben — aber wozu wird die
Peinlichkeit heraufgeführt, daß
man einen Herrn erst zum Protek-
tor ernennt, wenn man seine Wün-
sche doch nicht berücksichtigen kann?
Außerdem könnte ein Monarch ge-
legentlich auch seinerseits taktlos
sein. All diese Beschützer-Vor-
spiegelungen mit ihrer Aufmachung
von höfischem Kram bedeuten doch
wirklich heutzutage in Kunstdingen
nicht mehr als einen dekorativen
Firlefanz — und wir sollten wohl
auch bei solchen Aufgaben das Ge-

stalten aus ihren Bedingungen her-
aus dem Dekorieren vorziehen. A

Beteiligung der Künstler
ainMehrerlös ihrerWerke

urch die Zeitungen geht fol-
gende Nachricht:

„Nnter dem Protektorat
der französischen Regie-
rung ist in Paris ein internatio-
naler Künstlerkongreß zusammen-
getreten, auf dem alle großen Na-
tionen vertreten waren; er hat be-
schlossen, daß fortan die Künstlerge-
nossenschaften und Künstlervereini-
gungen aller Länder übereinstim-
mend darauf hinarbeiten sollen, daß
die Regierung ihres Landes gesetz-
lich bestimme, daß den lebenden
Künstlern bei Versteigerungen und
Wiederverkäufen ihrer Werke ein
bestimmter Teil des erzielten Ge-
winns gewährleistet wird."

Zu dieser Meldung sei eine Er-
fahrung aus der Arbeit des Dürer-
bundes mitgeteilt, weil sie beweist,
wie gut die maßgebenden Herren
bei uns daran täten, sich mitunter
etwas mehr mit „Laienansichten"
zu befassen. Bereits im März
l906 hat der Dürerbund durch
F. Avenarius an die Reichsregie-
rung und an den Reichstag eine
Petition mit folgendem Gesetzvor-
schlag gerichtet:

„Wird ein Kunstwerk
während der Dauer des
Nrheberrechts zu höherem
Preise w e i t e r v e r k a u f t,
als ihn der Künstler selbst
dafür erhalten hat, so
kann der Künstler ein
Viertel vom Mehrerlös
für sich fordern, falls er
den Anspruch darauf bin-
nen zweier Iahre nach dem
betreffenden Verkaufe er-
h e b t.«

Die „Begründung" hierzu
lautete wie folgt:

2. Juliheft W2 f27
 
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