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Einleitung
gewalt wiedergegeben werden.^ Das p/ac/fu/n stellt in der Regel die gerichtliche Ent-
scheidung dar, teilweise auch einfach nur einen Beschluss oder eine Abmachung; der
ca/nf/'o ist der gerichtliche Zweikampf.
Im Kontext der Vergehen spielen schließlich die Begriffe adu/fer/um, for/i/cado
und moecbor/ eine entscheidende Rolle. Ersterer wird mit Ehebruch wiedergegeben,
zweiterer mit Unzucht, letzterer mit Ehebruch begehend Wenn von Wiederverhei-
ratungen die Rede ist, kommen die Termini b/pomus bzw. fr/pa/nus vor, die mit zwei-
fach bzw. dreifach Verheirateter übersetzt werden.
161 Karl August Eckhardt übersetzt &a(k)mM?!dio mit >Muntschatzbuße< (vgl. Gesetze des Merowin-
gerreiches, ed. ECKHARDT, S. 35), Gerhard Köbler mit >Muntfrevel< (vgl. Mefnumho, in: KÖBLER,
Wörterbuch, S. 50); Eduard Brinckmeier hingegen weist sowohl schlechter Vormund< als auch
schlechte Bevormundung^ >ungetreue Verwaltung<, ^Veräußerung^ >Entfremdnung< aus, je-
doch nicht mit Verweis auf das salische Recht (vgl. BahnMud, MemMud, in: BRINCKMEIER, Glos-
sarium 1, S. 249); zum mMMdünn vgl. Teil A, IV.2.f, S. 128f.
162 Zur Problematik vgl. Teil A,V, S. 151-191.
Einleitung
gewalt wiedergegeben werden.^ Das p/ac/fu/n stellt in der Regel die gerichtliche Ent-
scheidung dar, teilweise auch einfach nur einen Beschluss oder eine Abmachung; der
ca/nf/'o ist der gerichtliche Zweikampf.
Im Kontext der Vergehen spielen schließlich die Begriffe adu/fer/um, for/i/cado
und moecbor/ eine entscheidende Rolle. Ersterer wird mit Ehebruch wiedergegeben,
zweiterer mit Unzucht, letzterer mit Ehebruch begehend Wenn von Wiederverhei-
ratungen die Rede ist, kommen die Termini b/pomus bzw. fr/pa/nus vor, die mit zwei-
fach bzw. dreifach Verheirateter übersetzt werden.
161 Karl August Eckhardt übersetzt &a(k)mM?!dio mit >Muntschatzbuße< (vgl. Gesetze des Merowin-
gerreiches, ed. ECKHARDT, S. 35), Gerhard Köbler mit >Muntfrevel< (vgl. Mefnumho, in: KÖBLER,
Wörterbuch, S. 50); Eduard Brinckmeier hingegen weist sowohl schlechter Vormund< als auch
schlechte Bevormundung^ >ungetreue Verwaltung<, ^Veräußerung^ >Entfremdnung< aus, je-
doch nicht mit Verweis auf das salische Recht (vgl. BahnMud, MemMud, in: BRINCKMEIER, Glos-
sarium 1, S. 249); zum mMMdünn vgl. Teil A, IV.2.f, S. 128f.
162 Zur Problematik vgl. Teil A,V, S. 151-191.