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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 1.1908

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Nr. 3 (Mai u. Juni)
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Krüger, Emil: Saarbrücken: Minervarelief
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Kramer, ...: Zum Fundbericht aus Giessen in Nr. 2
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https://doi.org/10.11588/diglit.24878#0039

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2;

tiefung aufwies. Der historische Verein von Saarbrücken hat daraufhin das
Terrain mit zahlreichen Schnitten durchziehen lassen, ohne dass sich irgend-
welches Mauerwerk zeigte. Nur
wenige römische Scherben und
zwei Gefässe, ein defekter gel-
ber Henkelkrug und eine Sigil-
lataschale (Form Dragendorff
nr. 35) wurden gefunden. Der
Minervastein ist 65 cm hoch,

30 breit, 21 dick. Die Ober-
fläche des Reliefs ist gut er-
halten. Minerva trägt Helm
und langes gegürtetes Gewand,
hält r. die Lanze, links fasst
sie den Rand des Schildes.

Auffallend ist das Fehlen des
Gorgoneions. Die Fundstelle
ist reich an Quellen, die sich
mit dem Steinbach vereinigen,
der bald in den Fischbach
mündet. In Bath in England
ist eine gallische Minerva
Sul als Göttin der Quellen
bekannt. Vielleicht ist Minerva
auch hier Quellgöttin gewesen.

Der Stein wird voraussichtlich
der Sammlung in Saarbrücken
überwiesen, das Provinzialmu-
seum in Trier einen Abguss
bekommen.

Trier. E. Krüger.

20. Zum Fundbericht aus Giessen in Nr. 2.

Mit Bezugnahme auf die durch die Fussnote S. 19 gegebene Anregung
gestattet sich Referent nachstehende Ergänzungen:

Die vierte Bestattung nebst Beigaben lag unter dem dritten Grabe.
Diese beiden Bestattungen waren durch eine etwa 20 cm betragende Sand-
schicht getrennt. Jeder Brandherd war scharf umgrenzt. Die Anlage des
anscheinend unberührten Urnenfriedhofes gestattete einen selten klaren Ein-
blick in die Einäscherung.

Bei Freilegung der ersten Brandschicht wurde unter Leitung des Unter-
zeichneten die Abschabung mit Kelle, Messer und Bürste im Beisein ein-
wandfreier, sorgfältig beobachtender Zeugen, bis zum gewachsenen Boden
durchgeführt.

Auf die Teilnehmer der Ausgrabung machte es den Eindruck, als wenn
die beiden Gräber in ursächlichem Zusammenhang ständen und etwa der
Sippe: Mutter und Kind zuzuzählen seien.

Aus diesem Befund dürfte wohl mit Sicherheit hervorgehen, dass die
vierte Bestattung eine zeitlich frühere gewesen ist als die dritte. Übrigens
erklärt auch Dr. Krüger seinen in der Fussnote ausgesprochenen Zweifel
nach Prüfung der Fundstücke im Original für völlig beseitigt.

Giessen.

Abb. 8.

K rame r.
 
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