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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 1.1908

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Nr. 3 (Mai u. Juni)
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Bonn / Buer / Dornach / Longen
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Haug, Ferdinand: Zu den Strassenlimites
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https://doi.org/10.11588/diglit.24878#0040

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28

21. Bonn. Der vor mehreren Jahren süd-
lich von Bonn gemachte kostbare Silber-
fund, bestehend aus einer Mercurstatuette
und mehreren Schmuck- und Gebrauchs-
gegenständen ist jetzt aus Privatbesitz dank
besonderer Bewilligungen der Provinzialver-
waltung und der Stadt Bonn für das Pro-
vinzialmuseum in Bonn erworben worden.

Buer (Westfalen). Die phantastisch aus-
Igeschmückte Zeitungsnachricht von dem
Funde des Grabes eines römischen Le-
gionärs in hiesiger Gegend ist als frei er-
funden amtlich festgestellt.

Dörnach (Eisass). Bei Aushebung der
Fundamente für einen Neubau stiess man
auf ein vorrömisches Skelettgrab mit bron-
zenen Fuss- und Armspangen.

Longen a/Mosel. Römisches Gräberfeld.
Bei Weinbergarbeiten wurde ein römisches
Gräberfeld durchschnitten und die Gräber
zerstört. Die Funde, eine sitzende Minerva
aus Ton, zahlreiche Gefässe und Scherben
und einige Münzen, das Meiste aus dem
2. Jahrh., kamen ins Provinzialmuseum in
Trier, leider ohne dass die Inhalte der ein-
zelnen Gräber getrennt werden konnten.

MISZELLEN.

22. Zu den Strassenlimites.

In seiner Abhandlung über den Limes des Tiberius (Bonner Jahrb.
114/15) hat Oxe S. 113 ff. darauf hingewiesen, dass an den Staatsstrassen
der Römer zu unterscheiden sind der erhöhte Damm, agger, und der da-
neben herlaufende breite Streifen, lim es. Er hat dies bewiesen aus Stellen
des Dichters Statius, der Historiker Livius und Tacitus (besonders Hist. III 21)
und der Gromatiker, bemerkt aber, dass unsere Strassenforschung bisher
diesen limes viae kaum beachtet habe. Dabei ist ihm ein Bericht Konrad
Millers entgangen, der freilich in einer ausserhalb Schwabens wenig bekannten
Oberamtsbeschreibung (OA Ehingen 1893, S. 304 ff. mit Kärtchen und Profil*)
gegeben ist. Er betrifft die wichtige, alte Donaustrasse auf der rechten Seite
des Flusses, welche vielleicht schon unter Augustus, bald nach der Erobe-
rung Rätiens, gebaut worden ist. Die eigentliche Fahrstrasse, der nur wenig
erhöhte agger in der Mitte, ist dort 3,7—5,2 m breit, aber rechts und
links davon läuft je ein 6 — 7 m breiter Streifen her, und das wäre also
nach Oxe’s Nachweisung der limes. Was besonders merkwürdig ist und
Millers Aufmerksamkeit erst auf diesen Sachverhalt hingelenkt hat, ist die
Tatsache, dass der ganze ca. 18—20 m breite Geländestreifen teils
noch heute Gemeindeeigentum (Allmand) ist, teils es früher nachweisbar
gewesen ist. So haben sich also römische Rechtsverhältnisse in Bezug auf
Bodeneigentum bis auf den heutigen Tag forterhalten. Die heutige Strasse
läuft übrigens nicht auf dem agger, sondern am Rande des Limesstreifens
— Es wäre gewiss sehr interessant, wenn dieser bedeutsame Strassenzug
einerseits nach Westen hin ins badische Gebiet, ohne Zweifel über Messkirch
und von da nach Tuttlingen-Hüfingen oder aber nach Stockach-Singen, und
andererseits nach Osten ins bayrische Gebiet mit der Richtung auf Günzburg-
Regensburg oder -Augsburg, gerade mit Rücksicht auf die im Oberamt
Ehingen konstatierten Tatsachen untersucht würde. Aber auch sonst könnte
da und dort die Beobachtung dieser Tatsachen für die römische Strassen-
forschung von grosser Bedeutung werden.

Mannheim. F. Haug.

*) Von diesem Bericht ist jedoch auch ein Sonderabdruck erschienen: Die Alter-
tümer im Oberamt Ehingen, von Konrad Miller. Stuttgart, Kohlhammer 1893.
 
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