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Baumeister: das Architektur-Magazin — 9.1911

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Heft 3
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Der elfte Tag für Denkmalpflege
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https://doi.org/10.11588/diglit.54602#0283

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40 B

DER BAUMEISTER • 1910, DEZEMBER • BEILAGE.

sonstiges Verhalten fortlaufend geprüft. Endgültige Urteile
werden freilich erst nach 10- bis 20jähriger Dauer der Ver-
suche gefällt werden können. — Den Einfluss derVege-
tation auf die Baudenkmäler behandelte darauf Gen.-
Konservator Dr. H ag e r - München. Er warnte vor der Sucht
unbedingt alle Vegetation aus Nützlichkeitsgründen von den
Denkmälern entfernen zu wollen und hob den künstlerischen
Wert des Pflanzenwuchses gebührend hervor. Oft, besonders bei
Ruinen sei der Pflanzenwuchs wertvoller als das Denkmal. Die
Gefahren, die von dem PSlanzenwuchs drohen, sind teils chemi-
scher Art (Auflösung des Mörtelkalkes, Ausscheidung organi-
scher Säuren durch die Wurzeln), teils physikalisch-mechani-
scher Art (Ansammlung von Feuchtigkeit, Sprengwirkung der
Wurzeln). Sie dürfen aber nicht überschätzt werden. Flechten
und Mose bilden sogar oft einen guten Schutz gegen Ver-
witterung, desgleichen Beranken mit wildem Wein, während
über den schönen Epheu die Ansichten geteilt sind. Viel zu
wenig wird aie wilde Rose zur Anpflanzung in Ruinen ver-
wendet. Holzgewächse, Buschwerk und Bäume werden durch
ihre Wurzeln oft schädlich, bieten andererseits durch ihre Be-
laubung oft einen guten Wetterschutz. Im allgemeinen steigt
mit dem Wachsen des ästhetischen Sinnes die Wertschätzung
des Pflanzenwuchses und das Streben, ihn innerhalb der zu-
lässigen Grenzen zu erhalten. — Einem verwandten Gegen-
stand galt der nächste Punkt der Tagesordnung Denkmals-
pflege und Gartenkunst, worüber zunächst Prof. Dr.
G r a d m a n n - Stuttgart sprach. Die Gartenkunst ist sehr
geeignet, bauliche Wirkungen zu ergänzen, daher auch für die
Denkmalpflege von Bedeutung. Sie kann Hintergründe schaffen,
einzelne Bauteile kulissenartig verdecken usw., aber auch durch
ungeeignete Anordnung dem Eindruck viel schaden. Hier
reicht das Können des Durchschnittsgärtners selten aus. Die
Verwendung alter Formen des Gartens ist dabei wohl zulässig,
wenn sie sich ebenso modernem Empfinden als der Art des
zu umpflanzenden Denkmals anpasst. Alle Schulmeisterei
aber, besonders in Ruinen jede Verkünstelung, ist zu vermeiden.
Entschieden zu verwerfen ist die Ueberladung unserer städti-
schen Plätze mit buntem gärtnerischem Schmuck, ebenso wie
die übliche Vorgartenanlage und die Einförmigkeit der gleich-
mässigen Baumreihen in unseren Strassen. Auch hier tut
Individualisierung für die verschiedene Umgebung dringend
not. —■ Zum gleichen Thema sprach Landesbaurat Prof.
G o e c k e - Berlin vom städtebaulichen Standpunkt aus. Gärten
können Denkmäler der Kunst sein. Sie erfordern allerdings
mehr Unterhaltung als andere Denkmäler und sind dadurch
sowie durch das Leben der Pflanzen an sich veränderlicher.
Die Rücksicht auf Erhaltung alter Gartenanlagen ist noch kaum
üblich, oft ist sie durch die Besteuerung nach dem Grund-
werte sehr erschwert. Als neuzeitliche Schäden führt der
Vortragende an die übliche Anlage der Vorgärten, die sogen.
Prachtstrassen, in denen er nur eine Verschlechterung der
guten alten Dorfauen sieht, das Niederschlagen schöner alter
Baumreihen. Auch die Bepflanzung freier alter Plätze schädigt,
wie bei dem Pariserplatz zu Berlin, oft den Eindruck. Vor-
treffliche Wirkung kann die Gartenkunst im Stadtbilde er-
zielen durch Milderung schlimmer Punkte, geradezu notwendig
sind grössere’Grünanlagen. Für sie sollte ein bestimmter Teil
des Geländes, etwa 5 °/o als Mindestes, in jedem Bebauungs-
plan vorbehalten bleiben. Es brauchen nicht gerade Ring-
anlagen zu sein, wie 'sie sich bei Entfestigungen (Bremen,

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