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Friederich, Johann Konrad
Die Wundermappe oder sämmtliche Kunst- und Natur-Wunder des ganzen Erdballs: Treu nach der Natur abgebildet und topographisch-historisch beschrieben (2. Haupt-Abtheilung, 2. Band): Asien — Frankfurt am Main: Comptoir für Literatur und Kunst, 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.66632#0479

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Diese Degen sind vortrefflich gehärtet, haben im Alter den Vor-
zug selbst vor den besten Damascenern, und die Japaner behaup-
ten, mit einer ausgesuchten Klinge könne man einen Menschen vom
Kopfe bis zu den Füßen spalten.
Das Waffenhandwerk ist in Japan sehr geehrt. Redet ein
Mann aus dem Volke einen Soldaten an, so nennt er ihn Sama
(Herr) und bezeigt ihm eine außerordentliche Ehrfurcht. Dies und
die Kleidung der Soldaten, die aus seidenen Zeuchen mit eingewirk-
ten Gold- und Silberfaden besteht, haben die Europäer zu bedeu-
tenden Jrrthümern veranlaßt. Sie sahen vornehme, wichtige Per-
sonen in den gemeinen Soldaten.
Die Einrichtung der Gerechtigkeitspflege ist einfach und regel-
mäßig in dem ganzen Reiche. Die Gesetzbücher sind nicht weit-
läufig, weil man sich hütet, sie fortwährend mit Zusätzen zu be-
laden. Die Japaner vergleichen das Buch, welches ihre Gesetze
enthält, mit der Erzsäule, auf welche weder die Zeit, noch die
Witterung einen Einfluß hat. Sie wissen wohl, daß diese, in
einer andern Zeit abgefaßten Gesetze zu streng sind und daß sie
gemildert werden müssen; aber der Gedanke, daß dieselben ihre
Gewalt nur dem Alter verdanken, hält sie von einer Aenderuug
ab. Sie beschränken sich, um die Strenge zu mindern, auf eine
mildere Auslegung und seltenere Anwendung.
Die Polizei mindert übrigens die Vergehungen. Nirgends
ist sie, was die Aufpasserei und das Spionirsystem betrifft, besser
bedient. Bemerkt man in Folge einer geheimen Nachforschung,
daß eine Sache, welche vor dem Gesetze bedeutend wäre, durch
moralische Umstände gemildert wird, so schlägt man sie nicht selten
nieder. Dies Verfahren heißt iiaibun, und das Gegentheil omite
inulrä. Bei wirklichen Attentaten haben die Angeklagten, deren
Sache öffentlich verhandelt wird, nichts als eine unparteiische
Richtung nach dem Gesetze zu erwarten. In den unmittelbar
unter dem Seuschun stehenden Gebietstheilen, wie in Nangasaki,
fällt ein Comite von Jnstructionsrichtern, unter dem Vorsitze des
Gouverneurs, Urtheilssprüche, für welche der letztere verantwort-
lich ist. Aus diesem Grunde unterläßt auch dieser Gerichtshof
nichts, weder Strafe, noch Untersuchungen, um der Wahrheit auf
die Spur zu kommen, und selten nur gelingt ihm dies nicht. Ken-
nen die Richter die Sachlage genau, so sprechen sie das Urtheil.
Sie könnten, wenn es nöthig wäre, die Folter anwenden, aber
sie verschmähen dieses Mittel und bedienen sich desselben nur bei
sehr großen Verbrechern.
 
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