Blick in den Blumengarten an der Jonasstraße.
Aus dem Körnerpark in Neukölln.
werden will. Eine „anerkannte Künstlerschaft“
genügt für einen Beamten nicht, ganz abgesehen
davon, daß ja manche unserer selbständigen
Berufsgenossen für einen Beamten künstlerische
Fähigkeiten oder Leistungen garnicht für erfor-
derlich halten. Der Beamte muß auch ein tüch-
tiger, erfahrener Yerwaltungsbeamter sein, wenn
er seine Stelle gut versehen will. Das Höchst-
maß von Ausbildung wird jedenfalls stets, auch
im neuen Staate, für den Beamten gefordert
werden müssen.
Hier komme ich auf den Stand unserer Aus-
bildungsmöglichkeiten überhaupt zu sprechen.
Von den drei gleichgestellten Anstalten, Dahlem,
Geisenheim und Proskau fordert nur die erste
das Einjährige zum Eintritt, während bei den
beiden anderen eine geringere Schulbildung ge-
nügt. Bei der Erwerbung des Diplom-Garten-
meisters werden aber alle drei Anstalten gleich-
gestellt. Daß hierbei in Geisenheim und Proskau
noch eine unwichtige Formalität zu erledigen ist,
spielt keine Rolle. Geschädigt wird also bei die-
ser Gleichstellung Dahlem, das wohl zum Eintritt
eine höhere Allgemeinbildung verlangt, bei der
Gartenmeisterprüfung aber mit den eine gerin-
gere Schulbildung aufweisenden Besuchern der
beiden anderen Anstalten auf gleiche Stufe ge-
stelltwird. Man mag über das Einjährige denken,
wie man will, eine höhere Stufe der Allgemein-
vorbildung stellt es jedenfalls dar.
Es wäre natürlich zunächst Sache der Dahle-
mer Anstalt gewesen, diese Gleichstellung nicht
zuzulassen, und wie die Direktion in wachendem
Zustand es zulassen konnte, ist unerklärlich.
Wenn wir eine Besserung unserer Ausbildungs-
möglichkeiten erstreben, müßten wir doch zu-
nächst alle drei Anstalten auf gleiche Grundlage
bez. der allgemeinen Vorbildung stellen. Es ist zu
hoffen, daß wir dabei mit unseren Ansprüchen
nicht heruntergehen werden. Der Landwirt, der
Kaufmann, ja selbst der Bierbrauer haben H o ch-
schulen, in denen man sogar mit dem Einjäh-
rigen als Mindestvorbildung ein akademisches
Studium genießen kann. Und was haben wir?
Uns genügt eine bedeutend geringere Vorbildung
für den Besuch unserer Anstalten, ja nach Herrn
Heicke können wir uns mit einer Einrichtung wie
das Künstler-Einjährige begnügen. In der Deut-
schen Gesellschaft für Gartenkunst ist die Aus-
bildungsfrage zwar schon oft behandelt worden,
aber was ist in die Tat umgesetzt worden? Mit
Ausnahme der auch nur eine Halbheit darstellen-
den Kurse in Düsseldorf ist es bei uns bei schö-
nen Worten und Aufsätzen geblieben.
Hoffentlich finden sich in der neuen Zeit be-
rufene Männer, die sich mit Energie für die Er-
reichung dieses Zieles einsetzen. Ich halte es
zunächst für erstrebenswert und auch erreichbar,
daß an den drei Staatsanstalten Dahlem, Geisen-
heim und Proskau das Einjährige als Vorbildung
gefordert wird. (Wie nach Abschaffung des ein-
jährigen Dienstes im Heere dieser Grad der
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Aus dem Körnerpark in Neukölln.
werden will. Eine „anerkannte Künstlerschaft“
genügt für einen Beamten nicht, ganz abgesehen
davon, daß ja manche unserer selbständigen
Berufsgenossen für einen Beamten künstlerische
Fähigkeiten oder Leistungen garnicht für erfor-
derlich halten. Der Beamte muß auch ein tüch-
tiger, erfahrener Yerwaltungsbeamter sein, wenn
er seine Stelle gut versehen will. Das Höchst-
maß von Ausbildung wird jedenfalls stets, auch
im neuen Staate, für den Beamten gefordert
werden müssen.
Hier komme ich auf den Stand unserer Aus-
bildungsmöglichkeiten überhaupt zu sprechen.
Von den drei gleichgestellten Anstalten, Dahlem,
Geisenheim und Proskau fordert nur die erste
das Einjährige zum Eintritt, während bei den
beiden anderen eine geringere Schulbildung ge-
nügt. Bei der Erwerbung des Diplom-Garten-
meisters werden aber alle drei Anstalten gleich-
gestellt. Daß hierbei in Geisenheim und Proskau
noch eine unwichtige Formalität zu erledigen ist,
spielt keine Rolle. Geschädigt wird also bei die-
ser Gleichstellung Dahlem, das wohl zum Eintritt
eine höhere Allgemeinbildung verlangt, bei der
Gartenmeisterprüfung aber mit den eine gerin-
gere Schulbildung aufweisenden Besuchern der
beiden anderen Anstalten auf gleiche Stufe ge-
stelltwird. Man mag über das Einjährige denken,
wie man will, eine höhere Stufe der Allgemein-
vorbildung stellt es jedenfalls dar.
Es wäre natürlich zunächst Sache der Dahle-
mer Anstalt gewesen, diese Gleichstellung nicht
zuzulassen, und wie die Direktion in wachendem
Zustand es zulassen konnte, ist unerklärlich.
Wenn wir eine Besserung unserer Ausbildungs-
möglichkeiten erstreben, müßten wir doch zu-
nächst alle drei Anstalten auf gleiche Grundlage
bez. der allgemeinen Vorbildung stellen. Es ist zu
hoffen, daß wir dabei mit unseren Ansprüchen
nicht heruntergehen werden. Der Landwirt, der
Kaufmann, ja selbst der Bierbrauer haben H o ch-
schulen, in denen man sogar mit dem Einjäh-
rigen als Mindestvorbildung ein akademisches
Studium genießen kann. Und was haben wir?
Uns genügt eine bedeutend geringere Vorbildung
für den Besuch unserer Anstalten, ja nach Herrn
Heicke können wir uns mit einer Einrichtung wie
das Künstler-Einjährige begnügen. In der Deut-
schen Gesellschaft für Gartenkunst ist die Aus-
bildungsfrage zwar schon oft behandelt worden,
aber was ist in die Tat umgesetzt worden? Mit
Ausnahme der auch nur eine Halbheit darstellen-
den Kurse in Düsseldorf ist es bei uns bei schö-
nen Worten und Aufsätzen geblieben.
Hoffentlich finden sich in der neuen Zeit be-
rufene Männer, die sich mit Energie für die Er-
reichung dieses Zieles einsetzen. Ich halte es
zunächst für erstrebenswert und auch erreichbar,
daß an den drei Staatsanstalten Dahlem, Geisen-
heim und Proskau das Einjährige als Vorbildung
gefordert wird. (Wie nach Abschaffung des ein-
jährigen Dienstes im Heere dieser Grad der
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