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Die Gartenkunst — 32.1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0071

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wobei aber ihre Breite sich über mehrere Hausbreiten
erstreckt. So wird die von den Gartensachverstän-
digen geforderte Mindestbreite von 10 m leicht
erreicht.

Daß dabei ein Teil der Gärten nur durch Ver-
bindungsgänge vom Haus- oder Hofgarten aus zu
erreichen ist, muß allerdings in Kauf genommen
werden. Einschließlich dieser Verbindungsgänge aber
werden bei der angegebenen Lösung doch noch 20%
an der Länge der nötigen Mittelwege gespart, wenn
man damit vergleicht, welche Länge diese bis zum
Ende des Grundstücks führenden breiten Wege bei
gleichflächengroßen langen schmalen Gärten hätten.
Und ähnlich verhält es sich mit den Einfriedigungen.
Auch hier wird die Gesamtlänge infolge der günstigen
Form der Grundstücke trotz der bewegten Grenzen
geringer als bei den langen Grundstücken, die nur
Hausbreite haben.

In der Skizze sind die Grundstücke einschließlich
Haus- und Hoffläche 444 und 516 qm groß ange-
nommen. An den Hof schließt sich jedesmal zunächst
ein kleiner Garten von 48 qm, nur in der Breite des
Hauses. Hier möge etwa das für die Küche nötigste
Gewürzkraut gezogen werden. Auch mag dies Stück

mehr als Ziergarten den Hof abschließen. Hieran
schließt sich bei den einen der über 10 m breite
Nutzgarten, während bei den anderen ein Gang in
den 12 m breiten Garten führt. Der Gang kann mit
1,20 m Breite genügen. Dann mag der Nachbar seine
Buschbäume ungestört dicht an die Grenze setzen.
Der nun einmal entstehende Schatten dieser Bäume
wird dem Gang nicht schaden. Verbreitert man aber
den Gang auf 1,60 m bis 1,80 m, so kann man ihn
beiderseitig mit Spalierobst besetzen. Dann ist selbst
diese Wegfläche ausgenutzt.

Hält man bei gleicher Größe der Gärten den
Besitzer des in zweiter Reihe liegenden Gartens
für benachteiligt, so mag man, wie im vorliegenden
Beispiel, seinen Garten auf Kosten der Gärten erster
Reihe etwas vergrößern und so einen Ausgleich
schaffen.

Um nicht zuviel Platz bei der Veröffentlichung
des Vorschlags in Anspruch zu nehmen, ist nur „ein“
Beispiel bildlich dargestellt. Variationen desselben
wird jeder Sachverständige, der der Anregung nach-
gehen will, ebenso leicht finden, wie sie der Ver-
fasser fand.

Schmetzer, Regierungsbaumeister a. D., Dessau.

Veitshöchheim. In den kurzen Ausführungen
über die fürstlichen Gartenschöpfungen in Deutsch-
land und deren künftiges Schicksal im Januarheft
1919, Seite 3, ist gesagt worden: „Geht man doch
bereits damit um, den Hofgarten in Veitshöchheim der
dortigen Gartenbauschule zum Anbau von Obst und
Gemüse zu überweisen.“ Wie uns vom Vorstand der
Staatl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau
in Veitshöchheim mitgeteilt wird, schweben allerdings
Verhandlungen, den Hofgarten aus der Zugehörig-
keit zur Münchner Krongutsverwaltung zu lösen und
ihn hinsichtlich seiner Unterhaltung der Lehranstalt
zu unterstellen. Indessen bestehe nicht im entfern-
testen die Absicht, seine Flächen zu Obst- und Ge-
müse-Kulturen zu verwenden, im. Gegenteil würde
er auch unter der Obhut der Lehranstalt in Form
und Zweckbestimmung unangetastet bleiben, die
Lehranstalt werde alles daran setzen, dieses garten-
künstlerische Kleinod stilgerecht zu pflegen. H.

Friedhofswettbewerb SaarbrücKen. Dieser mit
Frist bis zum 1. August 1919 ausgeschriebene Ideen-
Wettbewerb betrifft eine Aufgabe von besonders
reizvoller Eigenart. Das zu behandelnde Gelände
bildet ein rund 100 ha großes Rechteck von rund
900 m Länge und 1100 m Breite. Die Oberfläche ist
sehr wechselvoll, liegt zwischen 201 und 232 m über
Null und wird durch zum Teil schluchtartige Ein-
schnitte und Senkungen gegliedert, was bei ge-
schickter Ausnützung zu interessanten Lösungen
führen kann. Die Ausschreibung bezieht sich auf
Skizzen für sämtliche Baulichkeiten einschließlich
Krematorium in 1 : 200, Lageplan der Gesamtanlage
in 1 : 1000, Belegungsplan eines Teilstücks in 1 : 100.
Im Voranschlag für die Anlage brauchen nur die
Kosten des zunächst im Anschluß an die bereits
bestehendeFriedhofanlage vorgesehenen neuenTeils
von ca. 25 ha Größe berechnet zu werden. Das
Programm läßt den Bewerbern ziemlich weitgehend
Freiheit, es enthält nur unwesentliche Einschrän-
kungen, die sich aus den örtlichen Verhältnissen
ergeben. Es ist beabsichtigt, einen Preisträger bei
der Ausführung hinzuzuziehen. H.

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