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Die Gartenkunst — 32.1919

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0097

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9. Einrichtung und Unterhaltung einer Beratungs-
stelle.

10. Veranstaltung von Unterriditskursen und Ver-
breitung brauchbarer Schriften.

11. Örtliche Beratung der Kleingärtner durch er-
fahrene Berufsgärtner.

12. Anlage von Musterkleingärten.

13. Veranstaltung von Ausstellungen für Kleingärt-
ner und Auszeichnung besonderer Leistungen.

14. Führung einer Statistik über das örtliche
Kleingartenwesen.

Ein Kleingartenbau-Amt kann mit bescheidenen
Mitteln gegründet werden, sein Ausbau darf so
wenig bürokratisch wie nur irgend möglich sein.
Es soll dauernd in unmittelbaren Beziehungen zu
allen auf dem Gebiete des Kleingartenbaus tätigen
Organisationen und Personen stehen.

Die Erfahrung muß lehren, ob es nötig ist, zur
Sicherung dieser Beziehungen dem Kleingartenbau-
Amt einen Kleingärtnerbeirat aus Vertretern der
verschiedenen örtlichen Organisationen anzugliedern.

Das Kleingartenbau-Amt ist zweckmäßig der Ge-
meinde-Gartenverwaltung einzuordnen. Die Schaf-
fung neuer Kleingarten-Kolonien erfolgt in der
notwendigen Zusammenarbeit mit dem Stadterwei-
terungsamt. Die gleiche Zusammenarbeit ist not-
wendig, wenn es sich um die Erhaltung bestehender
Kolonien, deren Veränderung und teilweise Ver-
legung handelt.

Die Kosten der Einrichtun g eines Klein-
gartenbau-Amtes können mäßig bleiben,
wenn sie in enger Verbindung mit der Gemeinde-
gartenverwaltung errichtet werden, so daß deren
vorhandene Arbeitskräfte und Fachleute dabei aus-
genützt werden können. Die vorläufig entstehenden
Kosten, die sich im wesentlichen auf sachliche Aus-
gaben beschränken werden, dürften sich in beschei-
denen Grenzen halten.

Auf Grund dieses Berichtes ist vom Magistrate
die Errichtung einer städtischen Amtsstelle für Klein-
gartenbau unter Leitung des Stadtgartendirektors
beschlossen worden.

Sie hat im allgemeinen die Aufgabe, den Klein-
gartenbau zu fördern, Bestrebungen mit gleichem
Ziele zu unterstützen und zusammenzufassen.

Insbesondere soll sie bei der Anlegung von
Kleingärten auf städtisdiem Gelände

1. die Auswahl des Geländes (Lage und Wohn-
beschaffenheit) begutachten,

2. die Entwürfe für Einteilung in Kleingärten
aufstellen und bearbeiten,

3. die stadtseitig geplanten Einrichtungen (Wege,
Einfriedigungen u. a.) ausführen,

4. die Verpachtung der Kleingärten vornehmen,
ferner:

5. für die Kleingartenbesitzer den gemeinsamen
Bezug von Betriebsmitteln, Sämereien und
Pflanzen vermitteln,

6. Rat und Auskunft in allen das Kleingarten-
bauwesen betreffenden Fragen erteilen, ins-
besondere durch Einrichtung von Mustergärten,
Halten von Vorträgen und Unterrichtskursen,
Verbreitung von Schriften und Merkblättern,

7. eine Statistik führen.

Ausstellung „Hof und Garten“, Frankfurt a/M.,
September 1919. Über diese Ausstellung, ihre Zwecke
und Ziele sprach im Verein zur Förderung des
Kleingartenbaues am 8. Mai Hauptschriftleiter 0. E.
Sutter. Der 7. Mai, an dem in Versailles die Frie-
densbedingungen unserer Gegner bekannt gegeben
wurden, ist der schwärzeste Tag in der Geschichte
Deutschlands. Ihre Annahme macht uns zum ärm-
sten Volke der ganzen Welt. Arbeit ohne Maß ist
das Schicksal jedes Einzelnen in der Zukunft. Eines

der Mittel, das uns Leben, Licht und Sonne in
dieser traurigen Zeit gibt, ist unser Kleingartenbau.
Wir wissen, daß die Arbeit mit Hacke und Spaten
nicht nur die Quelle eines gewissen Wohlstandes,
sondern auch eine Quelle der Beschaulichkeit und
ein Mittel zur Erziehung der Liebe zur Heimat und
Scholle ist. Es ist deshalb der Gedanke berechtigt,
im ersten Friedensjahre eine Kleingartenbauaus-
stellung zu veranstalten. An der Ausstellung be-
teiligen sich außer dem Verband der Kleingarten-
bauvereine, der Verband der Kleintierzüchter und
die Festhallengesellschaft. Der Schwerpunkt der
gärtnerischen Abteilung liegt in der Anlage einer
Kleingartenkolonie auf dem Gelände der Festhalle,
die zeigen soll, wie eine solche in mustergiltiger
Weise zu schaffen ist, damit sie einen guten
Gesamteindruck macht. Auf diese Weise soll
dargetan werden, daß solche Anlagen wohl eine
Zierde sein können und wert sind, an Stelle ge-
schmackloser Anlagen in den Rahmen der Stadt-
erweiterung zur dauernden Erhaltung eingefügt zu
werden. Die Ausstellung verfolgt weiter den Zweck,
die städtischen Behörden von der wirtschaftlichen
und sozialen Bedeutung des Kleingartenbaues zu
überzeugen, damit sie demselben mehr Beachtung
als seither schenken und sich zur Schaffung von
Daueranlagen entschließen. Ferner soll die Aus-
stellung Fernstehende für gemeinnützige Bestre-
bungen gewinnen. Eine zweite Fläche ist für die
Ausstellung der Kleintierzüchter bestimmt, die
eine Vereinigung von Kleintierzucht und Garten-
bau, sowie die Anlage eines Mustertierhofes zeigen
soll. Weiter dient eine Abteilung zur Einrichtung
von Schülergärten, deren Bearbeitung durch die
Jugend bestimmt ist. Während der Ausstellungs-
tage sollen Vorträge von sach- und fachkundiger
Seite mit Lichtbildern veranstaltet werden.

Die ZuKunft der fürstlichen Schlösser und
des übrigen fürstlichen Kunstbesitzes. Am 7. und

8. Juli hat in Berlin im Sitzungssaale der Akademie
der Künste eine Sitzung des erweiterten Ausschusses
des Tages für Denkmalpflege stattgefunden, in der
auch über die Zukunft der fürstlidien Schlösser ver-
handelt wurde. An ihr nahmen Vertreter der Re-
gierungen der deutschen Bundesstaaten, des Bundes
deutscher Architekten, des Bundes Heimatschutz, der
deutschen Gesellschaft für Gartenkunst (Garten-
direktor Barth, Charlottenburg) usw. teil.

In den Verhandlungen wurde betont, daß die
Schlösser sowohl Denkmäler der Geschichte wie der
Herrscher und Künstler sind und einer würdigen
neuen Bestimmung zugeführt werden müssen. Das
gilt auch für die Parkanlagen überall da, wo es
sich um wertvolle Kunstschöpfungen handelt. Die
geschichtliche Entwiddung ist überall gebührend zu
berüdisichtigen und da, wo im Laufe der Zeit Ein-
griffe stattgefunden haben, der Charakter der Ent-
stehungszeit wieder herzustellen. Der künstlerische
Berater des preußischen Finanzministeriums, Dr.
Hübner, gab die beruhigende Versicherung ab, daß
für die neue Regierung in Preußen die anerkannten
Grundsätze der Denkmalpflege in Frage kommen.
Als Ergebnis der Beratung wurde folgende Ent-
schließung einstimmig angenommen:

„Die Teilnehmer der erweiterten Ausschußsitzung
des Tages für Denkmalpflege treten dafür ein:

1. daß bei der Auseinandersetzung zwischen den
fürstlichen Häusern und den Staaten die bislang im
Besitz der Fürsten befindlichen Baudenkmäler, vor
allem die Schlösser und sonstigen fürstlichen Wohn-
sitze, mit ihren Gartenanlagen sowie der darin be-
findlichen künstlerisch bedeutungsvollen Ausstattung,
als Zeugnisse deutscher Kunst- und Kulturentwick-
lung dauernd erhalten bleiben, um den Kunst- und

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