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Die Gartenkunst — 32.1919

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Schädlich, Paul: Ein schweizerischer Landsitz
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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0113

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Landsitz in Rüschlikon. Gartenarchitekt Paul Schädlich, Zürich und Glauchau i. Sa.
Blick von Osten über die Parkwiese nach dem Hause.

Ein schweizerischer Landsitz.

Gartenarchitekt Paul Schädlich, Zürich und Glauchau i. Sa. /

Oberhalb Rüschlikon am Zürich-See hat Paul
Schädlich-Zürich einen Landsitz mit Garten-
anlagen ausgestattet, die beweisen, daß seine
künstlerische Entwicklung seit 1914, wo wir
andere Arbeiten von ihm in der „Gartenkunst“
veröffentlicht haben, nicht stillgestanden hat. Man
muß dies ohne weiteres anerkennen, wenn man
die seine Gedanken klar zum Ausdruck bringen-
denDarstellungen desEntwurfes im vorliegenden
Hefte mit jenen früheren Arbeiten vergleicht.
i Es handelt sich hier um ein Gelände von rund
71|4 Hektar Größe, dessen unregelmäßige Fläche
an einem von Südwest nach Nordost abfallenden
Hang liegt und in der Richtung Südost-Nordwest
mit rund 360 Meter seine größte Längenausdeh-
nung besitzt. (Vergl. Grundriß Seite 121.) Es galt,
einen vornehmen Landsitz zu schaffen unter vol-
ler Ausnützung der Vorzüge des Grundstücks
und seiner Lage. Die Lage ist hervorragend
günstig; man hat nicht nur einen weiten und
umfassenden Ausblick auf die Stadt Zürich, den
Züricher See und die Alpen, sondern das Besitz-
tum lenkt an seiner Stelle auch die Blicke aus
der Umgebung auf sich. Zum Gelingen war es

erforderlich, das Haus, welches einen umfang-
reichen Baukörper bildet, an diejenige Stelle zu
setzen, wo es einmal das krönende Hauptstück
des ganzen Anwesens bildet und in der Land-
schaft gut zur Geltung kommt, dann aber auch
seine Aufgabe in der künstlerischen Komposition
erfüllt und mit den angegliederten Gartenräumen
und Anlagenteilen zu einer Einheit verschmilzt,
ohne sich ihnen unterzuordnen.

In geschickter Weise ist diese Aufgabe ge-
löst worden. Schädlich hat da, wo die größte
Längenausdehnung des Geländes die Gelegen-
heit dazu bot, eine große Achse entwickelt, und
etwas unterhalb des höchsten Punktes des Ge-
ländes das Haus in diese Achse hineingestellt.
(Lageplan Seite 121.) Daß er der Versuchung
nicht nachgegeben hat, es auf den höchsten Punkt
selbst zu stellen, muß besonders anerkannt
werden; denn der höchste Punkt ist nicht immer
der beherrschende, und durch die Anordnung
unterhalb dieses Punktes wurde die Möglichkeit
gewonnen, dem Hause durch die auf jener höch-
sten Stelle angeordneten Baummassen einen
Rückhalt zu geben, der selbst für ein so statt-


Gartenkunst Nr. 9, 1919.

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