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Die Gartenkunst — 32.1919

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Heilig, Wilhelm: Kleingartenbau als Vorschule für das Siedlertum
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https://doi.org/10.11588/diglit.22269#0122

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Sollten auch hierfür die Mittel und Materialien
nicht ausreichen, so wäre den Pionieren der Sied-
lerbewegung, eben den Schrebergärtnern, am
besten dadurch gedient, daß mit der allgemeinen
Schaffung von Schrebergartenanlagen auf Erb-
pachtgrund der Weg für die allmähliche, stetig
anhaltende Entwicklung im Sinne der Kleinwoh-
nungssiedlung geebnet wird. Für den überwiegen-
den Teil aller übrigen künftigen Siedler ist der
Weg über den Schrebergarten m.E. zwar dringend
notwendig.es bedarf dazu aber nicht der Schreber-
gartenanlage auf Erbpachtgrundstücken, die meist
weit ab von der Stadtmitte liegen und die zu er-
reichen dem Anfänger vielleicht zu mühselig
erscheint. Baureifes Land in nächster Nähe der
Stadt wird sich zu diesem Zwecke eignen und hier
vorzügliche Dienste leisten. Unter Belassung des
Eigentumsrechtes, falls dieses Gelände privater
Besitz ist, und gegen eine entsprechende Zins-
vergütung müßten die Städte das Verfügungsrecht
über derartige Ländereien erhalten.

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Ä

Landsitz in Rüsdiltkon. Gartenarchitekt Paul Schädlich, Zürich und Glauchau i. Sa.
Oben: Ansicht des Hauses von Nordwesten und Schnitt durch den vorgelagerten Gartenteil.
Unten: Ansicht des Hügels vor der Südwestfront des Hauses und Schnitt durch den Gartenhof.

Um eine Schrebergartenanlage nach Bedarf
später in eine Siedlung umwandeln zu können,
muß der Plan alle künftigen Notwendigkeiten
der letztem vorsehen. Für die Wohnsiedlung
kommt das freistehende Einzelhaus, das Doppel-
und Reihenhaus, in besonderen Fällen der
Häuserblock in Frage. Als besonders praktisch
im Sinne einer günstigen Gartenaufteilung hat
sich das Doppelhaus erwiesen, wenngleich es an
Ersparnismöglichkeiten sowohl hinsichtlich der
Erschließung der Gesamtanlage wie der baulichen
Erstellung dem Reihenhause nachsteht. Die Rück-
sicht auf die Planung der späteren Wohnsiedlung
im Schrebergartengelände erstreckt sich auf
folgende Gesichtspunkte: Günstigste Stellung
der später zu erbauenden Häuser (bei Reihen-
häusern Straßenzüge Nord-Süd); dementspre-
chende Führung der Hauptzugangswege der
Schrebergartenanlage; Unterlassen der Pflanzung
von Obsthochstämmen da, wo die weitläufigere
Erschließung der Wohnsiedlung einsetzen wird;
Rücksichtnahme beim Legen der Wasserleitungen

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