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N°. 8. HEIDELBERGER 1836.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

$ c h r if t e n
über die Ansprüche August’s von Este} ehelichen Sohnes Sr. K. H.
des Herzogs von Sussex} auf den Titel, die Würden und Rechte
eines Prinzen des Hauses Hannover.
13a nicht allen Lesern dieses Aufsatzes die Thatsachen behannt
oder gegenwärtig seyn möchten, welche den Ansprüchen des Sir
Augustus d'Este auf den Titel, die Würden und Rechte eines
Prinzen des Hauses Hannover zum Grunde liegen, so beginne
ich mit einer (jedoch möglichst zusammengedrängten) Darstel-
lung dieser Thatsachen.
Der Prinz Augustus Frederick, jetzt und seit dem Jahre 1801.
Herzog von Sussex, sechster Sohn Georg’s III., Königes von
Grofsbritannien und Churfürstens von Hannover, geborenden
27Sten Januar 1773, reiste im Jahre 1792. von Deutschland .aus,
wo er sich schon seit mehreren Jahren aufgehalten und zuletzt
die Universität Göttingen besucht hatte, nach Italien.
Gegen das Ende dieses Jahres in Rom angekommen, lernte
er hier in dem gesellschaftlichen Kreise, in welchem er sich sei-
nem Stande geinäfs bewegte , zufällig die Lady Augusta Murray
kennen, welche, mit ihrer Mutter ebenfalls auf einer Reise durch
Italien begriffen, sowohl durch ihre hohe Abkunft als durch ihre
persönlichen Vorzüge, eine Zierde jenes Kreises war.
Lady Augusta Murray stammte durch ihre Eltern, — John
Murray, Earl of Dunmore und Lady Charlotte Stewart, Countess
of Dunmore, — sowohl von väterlicher als von mütterlicher Seite
aus königlichem Geblüte ab; sie war, durch diese ihre Abstam-
mung, dem Prinzen Augustus Frederick in der Seitenlinie mehr-
fach verwandt. Das Geschlecht , welchem sie von väterlicher
Seite unmittelbar angehörte, das Geschlecht der Murrays, über-
haupt eins der ersten'Geschlechter des hohen schottischen Adels,
zeichnet sich noch überdies durch seine Titel und Ahnen beson-
ders aus. In diesem Gescldechte ist theils der herzogliche Titel,
der Titel : Herzog von Atholl, theils der Earls-Titel, der Titel:
Earl of Dunmore, jener in der älteren dieser in der jüngeren
Linie, erblich. Die Herzoge von Atholl wären ehemals souveraine
XXIX. Jalirg. 2. Heft. 8
 
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