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M°. 33. HEIDELBERGER 1836.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Regesta von Böhmer und Chmel.
(Beschluf s.)
Rec., der sich weder so umfassender literarischer Kenntnisse
rühmen kann, noch dem eine Bibliothek, wie die Göttinger, zu
Gebote steht, will wenigstens ein Scherflein zur Vermehrung des
gesammelten Urkundenvorraths beitragen, indem er Hrn. B. auf
Dionys Albrecht’s Historie von Hohenburg aufmerksam macht,
ein Buch, das er zwar nicht aus eigener Ansicht kennt, aus dem
aber SchÖpflin in seiner Alsatia illustrata II, 208. Kaiserurkunden
nachweist. Aus einigen gedruckten Werken sowie aus einer
3a Bände starken Deductionensammlung hat er Hrn. B. ebenfalls
eine Anzahl gedruckter Urkunden nachgewiesen, deren Namhaft-
machung er hier umgehen zu müssen glaubt.
Die Urkunden, welche Hr. B. in dem vorliegenden Werke
verzeichnet hat, umfassen einen Zeitraum von vollen vier Jahr-
hunderten, nämlich von 910 bis i3i3. Es ist dies, wie Hr. B.
treffend bemerkt, die Periode, während welcher eine deutsche
Centralregierung mit Wirksamkeit bestand , und allmählig verfiel.
Auch aus einem sprachlichen Grunde scheint der gewählte
Zeitabschnitt sehr zweckmäfsig. Bis zum Jahre 1313 ist die grofse
Mehrzahl der Kaiserurkunden in lateinischer Sprache abgefafst,
und die von König Konrad IV. am 25. Juli 1240 ausgestellte Ur-
kunde dürfte wohl die älteste deutsche seyn, die von einem rö-
mischen Könige oder Kaiser ausgefertigt worden ist. Mit Ludwig
dem Baier tritt auch hinsichtlich der Sprache ein Wendepunkt
ein ; sehr viele seiner Urkunden sind deutsch.
Während die Kaiserurkunden mit Konrad I. beginnen, hören
die Urkunden der Karolinger (von denen Rec. später sprechen
wird) mit ebendemselben auf. Dieses Verzeichnen der Urkunden
tjesselben deutschen Königs in beiden Werken rührt daher, dafs
Hr. B. seine Ansicht über den Beginn einer neuen Periode in
der deutschen Geschichte geändert hat, und jetzt der Meinung
ist, Konrad I., der Verwandte Ludwigs des Kindes, der wirklich
in alten Zeiten ultimus Karolorum genannt wird, gehöre nicht zu
den deutschen Karolingern, und eine neue Periode und die be-
XXIX. Jahrg. 4. Heft. 22
 
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