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N°. 16. HEIDELBERGER 1836.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Schriften über die Ansprüche August’s von Este auf den Tielt?
die Würden und Rechte eines Prinzen des Hauses Hannover.
(Fortsetzung.)
So weit Herr Eichhorn ! -— Ich lasse der Kunst, mit wel-
cher er den Beweis für die in Frage stehende »Praxis« oder,
wie er sich im Verlaufe der Rede ausdrückt, »Observanz« ge-
führt>hat, die gebührende Gerechtigkeit widerfahren. Ich wünschte
nur, dafs die Kunst mit der Wahrheit Hand in Hand ginge.
Aber ich glaube, indem ich das Letztere leugne, ihm ebenfalls
die gebührende Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Ich erlaube
mir, unbeschadet der Achtung, die ich sonst für Herrn Eichhorn
hege, die Behauptung, dafs der Beweis, den Herr Eich-
horn hier zu führen versucht hat, gänzlich ver~
fehlt ist.
Die kaiserliche Entscheidung spricht nicht mit ausdrück-
lichen Worten von der elterlichen Einwilligung. Sie macht
überhaupt nur einen einzigen Entscheidungsgrund namhaft,
(den, welcher in den Worten: Ob multiplicata crimina, liegt,)
und bezieht sich im Uebrigen auf die in Deutschland in Obser-
vanz seyenden und auf die gemeinen und in diesem Fall von den
A. C. Verwandten selbst recipirten Rechte. Was hatte nun Herr
Eichhorn zu beweisen ? Er hatte zu beweisen , dafs Kaiserliche
Majestät, indem sie sich auf die in Deutschland in Obser-
vanz seyenden Rechte beziehe, (denn von dem jure cano-
nico, nach welchem das impedimentum deficientis Consensus pa-
rentum nicht 'ein trennendes Ehehindernifs ist, kann hier nicht
die-Rede seyn,) den Rechtssatz gemeint habe, dafs eine ohne
die Einwilligung der Eltern abgeschlossene Ehe nichtig sey. Er
konnte und durfte sich nicht mit dem Beweise begnügen , ''dafs
die Stelle diesen Sinn haben könne; (denn wie viele Deutungen
können möglicher Weise einer so allgemein gefafsten Stelle ge-
geben werden?) sondern er mufste beweisen, dafs dieser Sinn
mit der Stelle zu verbinden sey.
Wie hat nun Herr Eichhorn diesen Beweis geführt? So,
dafs er sich auf die Klaggründe, (auf die fundamenta
agendi,) beruft, aus welchen Würtemberg-Stuttgart die Ehe
XXIX. Jahrg. 3. Heft. 16
 
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