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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

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Nr. 125-149 (2. Juni 1902 - 30. Juni 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#1217

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OMmkMch WckG

Die ärztliche Behandlung nnserer
Mitgliedcr betr.

Wir machen unsere Mitglieder noch besonders auf die in heutiger
Nummer erscheinenden Jnserate, betr. die Behandlung unserer im hiesigen
Stadtbezirk, sowie auSwärts wohnenden Mitglieder aufmerksam und
ersuchen dieselben, sich. das für sie Notwendige für etwaigen späteren
Gebrauch anfzuheben, da besagte Jnserate sür die Folge nur noch
vierteljährlich erscheinen werden.

Bei irgendwelchen Anständen wolle man sich sofort an die
Kassenverwaltung wenden, ebenso sind bei dieser etwaige Wünsche
baldmögl. anzubringen.

Heidelberg, 30. Juni 1902.

_Der Vorstand.

Oltsllmilkknkllffe Heidklbklg.

Die Einteilung der ärztlichen Distrikte
und die Sprechstunden dcr Kassenärzte betr.

Unsere im hiesigen Stadtbezirke wohnhaften Mitglieder machen
wir hiermit auf solgende Punkte aufmerksam, die bei Jnanspruchnahme
der Kässenärzte zu berücksichtigen sind. Die Behandlung unserer in
Heidelberg ansässigen Versichcrten erfolgt durch cinen Oberarzt und vier
Kassenärzte.

Der Oberarzt hält für Kranke sämtlicher vier
Distrikte eine tägliche Sprechftunde von Vzl«—11 Uhr
vormittags (ausgenommen Sonn- und Feiertage) im
akadem. Krankenhause dahier ab und ftellt schwere
Patienten dem Direktor der Poliklinik, Herrn Professor
Vierordt, vor.

Von den vier Kassenärzten übt jeder seinen Beruf in einem be-
stimmten Behandlungsdistrikt aus nnd zwar umfaßt der

I. Distrikt den Stadtteil Neuenheim.

Hausbesnche sind in der Wohnung des Arztes, Schröderftraße
Nr. S, anzumelden und zwar:

morgens von 8—S Uhr
mittags „ 1—» „

Der II. Distrikt erstrekt sich auf den westlichen Stadtteil
bis zur Sophienftraße mit Ausschluh der Ostseite der-
selben und Gaisbergftrahe eingeschlossen.

Hausbesuche sür den II. Distrskt sind im akademischen
Krankenhans anzumelden und geschieht dies am besten
morgens von 8—S Uhr,

mittags „ 1—» „

Die Sprechstunden sür den I und II. Diftrikt werden
jm akademischen Krankenhause täglich vormittags vo»
'/zlS—11 Uhr abgehaltev, Sonn- und Feiertags von

1S—II Uhr, ausgenommen die zweiten Feiertage zu
Oftern, Psingsten und Weihnachten.

Der III. Diftrikt schließt den mittleren Stadtteil ein, von der
Sophienstrahe mit Einschluß der Ostseite bis zur Kettengasse,
Dreikönigstraße, Schlohberg 4 nnd Klingenteich ein-
geschlossen. ^

Das Sprechlokal befindet sich Ziegelgasse Nr. 36, 3. «ckork
und werden die Sprechstunden daselbst

nachmittags von '/ZS bis /-4 Uhr
abgehalten. Sonn- und Feiertags ausgenommen. — Haus-
besuche sind im Sprechlokal anzumelden

morgens von 8—S Uhr
mittags „ 1—3 „

Zum IV. Diftrikt gehört der ganze östliche Stadtteil von

der Kettengasse und Dreikönigftrahe, (Schlohberg 4 und
Klingenteich ansgeschlossen), sowie ver Stadtteil Schlierbach

Die Sprechstunden für diesen Distrikt werden Hauptstrahe 1S3,
3. Stock abgehalten und zwar:

morgens von 8—S Uhr. Sonn- nnd Feiertags ausgenommen.

Kranle, die im Hause besucht werden müssen, sind im Sprech-
zokal anzumeldcn und am besten erfolgt dies

morgens von 8—S Uhr
mittags „ 1—3 „

Jm Jnteresse der Kranken, wetche zu Hanse eine
Behandlung beanspruchen, erscheint es äusterst notwendig,
die Beftellungen möglichst srühzeitig zn machen. Be-
stellnngen, die nach 4 Uhr nachmittags an die Kassen-
ärzte gelangen, und die noch am selben Tage erledigt
werden sollen, sind als „dringend" besonders zu bezeichnen.

Die zahnärztliche Behandlung der Mitglieder erfolgt durch
das zahnärztliche Universitäts-Jnstitnt im akadem. Kran-
kenhaus dahier. Sprechstunden

morgens von 11—13 Uhr,
mittags ,, 3—5 „

Sonntage ausgenommen.

Ferner machen wir die Versicherteu darauf aufmerksam, daß die
dem freien Verkehr überlassenen Arzneimittel nicht nur von den hie-
sigen Apotheken, sondern auch von den Drogerien Fritz
Werner, Josef Schroff, E. A. Thomas Nachf. (Karl Müller)
und Jul. Mayer Nachf. (Karl Bächle) dahier abgegeben werden.

Heidelberg, üen 30. Juni 1902.

Der Borstand.

Oliskralikkllkasse tzeidktdklg.

Die ärztliche Behandlung unserer außcr-
halb dcs Stadtbezirks Heidelberg wohncn-
den Mitglieder betreffend.

Wir sehen uns vcranlaßt, nnseren außerhalb Heidelberg's wohnenden
Mltgliedern die für 'die verschiedencn Gemeinden im Umkreis von Heidelberg
aufgestellten Kassenärzte ösfentlich zur Kenntnis zn bringen und bemerken dabei,
daß, ausgenommen die Fälle, bei denen Gefahr im Verzuge ist oder bei denen
unsere ausdrückliche Genehmignng eingcholt wurde, die Behandlung nur dnrch
den für dcn jeweiligcn Gemeindebezirk aufgestellten Kassenarzt erfolgen darf,
«mdcrnfalls die Kosten für ärztliche Behandlung von dem betr. Mitgliede selbst
zu zahlen sind.

1) Für die Gemeinde Leimen: Herr vr Hack in Leimen.

2) Für die Gemcinde: Kirctiheim die Herren Or. Elsasser in Heidel-

berg nnd vr. Racke in Kirchheim.

3) Für die Gemeinde Rohrbach: die Herren 1>r. Elsasser in Heidel-

nnd vr. Hack in Leimen.

4) Für die Gemeindcn:

Sandkausen i Die Herren Or. Hack in Leimen undvr. Strubel

8!:S""! - S-n°d-n„».

Den unter O -Z 2 bi« 4 bezeichneten Mitgliedern steht im
Erkrankungsfalle die Wahl unter den betreffcnden Herren Kassen-
ärztcn frei.

b) Für die Gemeinde Wiedlingen: Herr vr. Ullrich. wohnhaft

Bnnsenstr. 17 dahier.

Sprcchstunde: Morgens von 7 bis 8 Uhr.

Mittags „ V°3 „ V1 „

Mittwochs dagegen fällt die Sprechstunde nachmittags aus. Krankc, bei
dencn Hausbcsuche notwcndig sind, werden am Besten in der Morgensprechstundc
angcmeldet.

6) Für die Gemeinde Schwetzingenr Herr vr. Baumann in

Schwetzinge».

Sprechstunde: Morgcns von 7 bis 8 Uhr.

Mittags „ 2 „ 3 „

Kranken-Anmeldnngen können in der Wohnung deS genannten
Herrn den ganzen Tag über gemacht werden.

7) Für die Gemeinden:

Plankstadt und j Herr vr. Baumann in Schwetzingen und
Eppelheim s Herr Or. Bönner in Plankstadt.

Unter beiden Herrcn steht den Berficherte« im Erkrankungs-
salle die Wahl srei.

8) Für die Lemeinde Walldors: Herr Or. Astvr in Walldorf.

Sprcchstunden täglich von Vs7—8 Uhr vormittags
nnd „ 2—3 „ nachnnttags.

Kranken-Anmeldnngen crfolgen am Besten gleich morgens.,

9) Für die Gemeinde HandschuhSheim: Herr Or. Deißler daselbst.

Sprcchstunden täglich von 1—2 Uhr nachmittags.

10) Für die Gemeinden:

D ossenheim, j

Sctiriesheim und ! Herr vr. Ferger in Schriesheim.

Leutcrshauscn s

Hausbesnche sind entweder in der Wohnung des Herrn Or. Ferger an-
zumelden oder für Dossenheim und Leutershausen auf den in diisen Ortschaften
hierfür angebrachten Tafeln zu notiercn.

11) Für die Gemeinden:

Ncckargcmünd, !

Kleingemünd Herr Fr. Langenbach in Reckargcmünd.
und DilSberg s

Sprechstundcn: 8—9 vormittags und 2—3 Uhr nachmittags.

SonntagS nur vormittagS von 8—Vsw Uhr.

Hausbesuche werden am geeignetsten vormittags angemeldet.

12) Für die Gemeinden:

Bammenthal, i
Wicsenbach,

Mcckesheim, ! Herr Or. Steger in Bammenihal.
Gaiberg und
Wald Hilsbach 1

Sprechstunden: 8—9 Uhr bormiktags 2—3 Uhr nachmittags.

Sonntags: 8—9 Uhr vormittags.

Auswärtige Hausbesnche sind möglichst morgens anzumelden.

13) Für die Gemeinden:

Pet^rSthal" ! Herr Or. Rich. Schulze in Zi egclhausen.

Sprechstunden an Werktagen: 7—8 Uhr vormittags und 2—3Uhr nachmittags.
An Sonn- und Feiertagcn nur von 8—9 Uhr vormittags-
Krankenanmeldungen ersolgen am Besten in der Vormittagssprechstunde.

14) Für die Gemeinden:

Schönau, l

AltneuW nnd Schönau.

Leiligkreuzsteinach 1

Sprechstunden: 7—8 Uhr vormittags und 12—2 Uhr nnttags,
Sonntags: 8—10 Uhr vormittags.

15) Für die Gemeinden:

Ladcnburg, )

Neckarkausen
Jlvesheim und
Edingen

Für bie Gemeinden:

Wiesloch,

AltwieSloch und 1 Herr Or. Preßler in WwSloch.
Baierthal

Sprcchstunde: 1—2 Uhr mittags.

Hansbesuche werden am besten morgens zwischen 8 nnd 9 Uyr an-
gemeldet.

Heidelberg, 31. Dezember 1901.

Der Vorstand.

Herr Max Schütz in Ladenburg.


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Bekanntmachung.

Die Vorschrtsten übec
den Wohnungswechs"
betreffend.

Nr. 8380. Wir bringen hiermit M
öffentlichen Kenntnis, daß mit dew
Jnkrafttretsn des durch das bürgerl-
Gesetzbuch eingeführten neuen Rechte»
die bisher hier geltenden ortsüblicheN
Vorschriiten über den Wohnungs'
wechsel ihre Wirksamkeit verlieren.

1. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch
sind, wcnn das Mietverhältnis auf
unbeflimmte Zeit eingegangen ist,
gesctzliche Kündigungstermine (Ziele)
der 31. März, der 3V. 51unr, der
30. September, der 31. Dezrmber.

Die Räumung der Wohnung hak
unmittelbar nach Ablauf dieser Tage,
also mit Beginn dcs 1. April, deS

1. Jult, des 1. Oktober odcr deS

2. Januar zu erfolgen. Fällt eines
dcr drei erstgenannten Ziele auf eine»
Sonn- oder gesetzlichen Feiertag, s»
ist die Räumung am darauffolgendett
Werktag zu vollziehen.

Die Kündigung auf die gesetzlicheü
Ziele muß spätestens am dritten Werk-
tage des betr. KalendervierteljahreS
erfolgen. Soll der Wohnungswechstl
auf den2. Januar ausaeschlossen seiw
so muß dies künftighin ausdrückliw
bedungen werden. Die gesetzlicheit
Kündigungstage gelten auch danN,
wenn das Mictverhältnis im Laufe
eines Kalendervierteljahres eingegaN-
gen wurde, es sei denn, daß die Par-
teien eine andeiweite VereinbaruNg
getroffen haben.

2. Jst bei einer auf unbestimmte
Zeit vermieteten Wohnung monat«
uche Zahlung des Mietzinses ver-
einbart, so ist die Kündigung n»r
auf den Schluß eines Kalendek«
monates zulässig. Sie hat spälestens
am 15. des Monats zu erfolgen.

Jst der Mietzins nach Wochen be-
messen, so ist die Kündigung nur für
den Schluß einer Kalenderwoche zu'
lässig. Sie hat spätestens am ersteN-
Werktage der Woch: zu erfolgen.

Ist der Mietzins nach Tagen be-
mcssen, so ist die Kündigung an jedeM
Tage für den folgenden Tag zulässtS-

3. Wurde das MictoerhältniS für
eine bestimmte Zahl von MonateN-
Wochen oder Tagen eingegangen, I^
endigt dasselbe, ohne daß eine be°
sondere Kündtgung nöthig fielc, rn't
dem Ablauf des vereinbarten Zeit*
raums. Hierher gehören auch die aN
Studierende der htestgen Hochschute
auf Semester vermieteten WohnuN-
gen. Der Anfang und das Ende de»
Semesters wird jeweils durch da»
akadem. Direktorium bestimmt.

Wird eine Wohnung auf mehrere
Semester gemietet, so umfaßt daS
Mietverhältnis im Zweifelfalle au«
die zwischen den etnzelnen Semestern
liegende Feiienzeit. .

4. Auf die Mtetverhältnisse, wclche
vor dem Jnkrafttreten deS bürgcr*
lichen Gesetzbuchs, d. h. vor deiw
1. Januar 1900 eingegangen wurden,
finden die neuen Vorschriften eist
dann Anwendung, wenn nach dem
Jnkrafttreten des B.G.B. der Zei-*
punkt heranzekommen ist, anf welche»
nach dem bisherigen Rechte erstmal»'
gekündtgt werden konnte.

Heidelberg, den 25. Juni 1902.

Das Mürgermeisteramt:

Dr. Walz.

Kaufmann.^

LieferungvonKeiz"

maierialien.

Znr Heizung der Räume in
städtischen Gebäuden sind im nächst^
Winter erforderlich: ..

4000 Ztr. Nußkohlen weitester
400 „ Anthracitkohlen II
155 „ kleingemachtes Forlenholz,

3 Ster halblanges „

34000 Stück Lohküse,

60 Bund Reisspäne. -s

Die Lieferung dieser Materialien w's
im Weg der Submission vergebeN
werden und nach erfolgtem ZuschwS
innerhalb 3 Monaten erfolgen.

Bei den Anthracitkohlen ist im Aw
gebot die Zeche anzugeben, wobei eng'
lische Anthracitkohlen nicht au»
geschlossen sind. ^

Die sämtlichen Kohlen müssen vv>
bester Qualitäl, von der angegebenc'
Maschenweite sein und frei, jedoch w
Ausschlnß deS, von der Stadt »
übernehmenden Waaggeldes in v
Aufbewahrungsräume geliefert werdev'

Schriftliche Angebote auf die ga>A
oder teilweise Lieferung sind bis E"
10. k. Mts., vormittags 19
verschlossen und mit der Aufsch/"
„Heizmatcrialien-Lieferung" verseh"'
bei uns einzureichen.

Heidelberg, den 24. Juni 1902.

Der Stadtrat:

Dr. Walz.

Kaufmanru^

Der Unierzeichncte empfieytt stÄ
im lL-tuhIflechtcn aller Art Paieiit-
sitze werdeu aufgemacht, sorite anK
größcie Parlieen von StühleN
und Plöbeln zum Reparieren unv
Aufpolieren anaenommcn.

G. Rederath,

Schieiner- und Ltrd fl-chterer.

_Pfaffeugaffe 18.

Truck und Verlag der Heidelberger Bcrlags'Anstall mrd Druckerei (Hörning u. Bcrkcnbuschs, Heidclberg, Untcre Neckarstr. Nr. 21.
 
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