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Karlinger, Hans [Editor]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Editor]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (3,1): Bezirksamt Ochsenfurt — München, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26554#0014
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VI


S. 131—142, veröffentlicht worden. Ein etwas abgekürzter Abdruck der Grund-
sätze ist dem vorliegenden Hefte (wie den folgenden) beigegeben. Er orientiert
über den Zweck und die Ziele der Inventarisation sowie über die bei der Bear-
beitung festgehaltenen Gesichtspunkte.
Die Grundsätze der bayerischen Denkmälerinventarisation, wie sie seit der
Publikation des Inventars der Oberpfalz in die Erscheinung traten, haben den vollen
Beifall der sachverständigen Kritik gefunden. DR. H. BERGNER begrüßt im Korres-
pondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine,
57. Jahrgang 1909, Sp. 42, in dem Denkmälerwerk der Oberpfalz geradezu »ein
Inventar von idealer Vollendung«. Wir hoffen, durch das Festhalten bewährter
Prinzipien auch dem Inventar Unterfrankens und der folgenden Regierungsbezirke
die gleich günstige Aufnahme seitens der Kritik zu sichern. Gegenüber der Ober-
pfalz wird Unterfranken nur darin eine leise Änderung zeigen, daß versucht wird,
in den rein geschichtlichen Notizen noch eine etwas knappere Fassung und eine
etwas größere Beschränkung durchzuführen. Doch ist damit keine Änderung des
Systems beabsichtigt. Der Geschichtsfreund soll nach wie vor im Inventarwerk
möglichst auch historischen Aufschluß zum Verständnis der Bauten finden. Wie
weit im einzelnen dieser Aufschluß gegeben wird, hängt von vielen. Umständen ab,
so von der architektonischen und kunstgeschichtlichen Bedeutung des Baues, von
der Rolle, die er in der Geschichte spielt, von der Beschaffenheit und Zugänglich-
keit des Quellenmaterials; auch zufällige Umstände, wie ein glücklicher archivalischer
oder handschriftlicher Fund, persönliche Neigung und Befähigung des Bearbeiters
können hierfür von Einfluß werden. Es wird also im einzelnen Spielraum für eine
gewisse Freiheit walten müssen. Ein gewisses Maß von Freiheit gegenüber den
Grundsätzen wird auch im übrigen zuzugestehen sein. Denn ein Denkmälerwerk,
das, sofern dies überhaupt möglich, in allen Teilen ganz gleichmäßig gehalten sein
würde, wäre zwar mit schablonenmäßiger Ängstlichkeit zusammengestellt, nicht aber
mit jener Lust und Liebe, mit jener Wärme bearbeitet, die die Behandlung des
gewaltigen und oft so spröden Stoffes durchdringen soll.
Die Vorarbeiten zum unterfränkischen Denkmälerwerk begannen im Oktober 1909.
Bei den weltlichen wie geistlichen Behörden hat das Unternehmen die wohl-
wollendste Aufnahme und nachhaltigste Förderung und Unterstützung gefunden.
Vor allem bringen sowohl die Kgl. Kreisregierung wie das Bischöfliche Ordinariat
Würzburg der Sache das tatkräftigste Interesse entgegen.
Der Kgl. Obersthofmeisterstab gestattete bereitwilligst die Aufnahme der Kgl.
Schlösser und Gärten in Unterfranken.
Der Historische Verein von Unterfranken und Aschaffenburg unterstützt die
Arbeit in wirksamster Weise, vor allem auch durch Überlassung seiner handschrift-
lichen und archivalischen Sammlungen. Gleiches Interesse bringt ihr die Gesellschaft
für fränkische Geschichte entgegen.
Dem Kgl. Kreisarchiv Würzburg verdanken wir die Bereitstellung archivalischen
Materials, soweit das Programm der Denkmälerbeschreibung einschlägige Studien
gestattet. Ebenso hat das Bischöfliche Ordinariatsarchiv in Würzburg seine Bestände
entgegenkommendst zur Verfügung gestellt.
 
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