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Karlinger, Hans [Hrsg.]; Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Hrsg.]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (3,1): Bezirksamt Ochsenfurt — München, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26554#0021
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Einleitung.

5

wodurch 1684 die Reichelsberger Kreistagsstimme an die Schönborn kam. Doch
blieb die Herrschaft tatsächlich bei dem Hochstifte, da dieses die Reichsabgaben
hieftir weiter leistete. (STEIN, Geschichte Frankens II, 120 und 151.)
Infolge des 1713 eingetretenen Aussterbens der Schenken von Limpurg hei
deren Herrschaft Speckfeld nach längeren Erbstreitigkeiten schließlich an die hol-
ländischen Grafen von Rechteren, welche zu den Allodialerben gehörten.
1795 brandschatzten Truppen des französischen Generals Jourdan Ochsenfurt.
Es folgten bald die schweren Lasten aller Art, welche die Napoleonischen Kriege
brachten.
Durch die großen staatlichen Umwälzungen um die Wende zum 19. Jahr-
hundert kam das samt Stiftern und Klöstern säkularisierte Hochstift Wtirzburg 1803
größtenteils an Bayern. Hiebei befanden sich auch die hochstiftischen Ämter Aub,
Bütthart, Heidingsfeld, Ochsenfurt und Röttingen, die ganz bzw. teilweise das jetzige
Amtsgebiet bildeten. Auch erwarb Bayern die bisher ansbachischen bzw. preußi-
schen Orte. Im Frieden zu Preßburg, 180g, erhielt der Erzherzog und bisherige
Kurfürst von Salzburg, Ferdinand, das Fürstentum Wtirzburg, welches mit dessen
Beitritt zum Rheinbund im Jahre 1806 zum Großherzogtum erhoben wurde. Die
Rheinbundsakte überwies ferner die ritterschaftlichen Besitzungen an das Groß-
herzogtum, das 1809 durch Napoleon auch die in seinem Gebiete liegenden Herr-
schaften des Deutschen Ordens erhielt. 1810 kamen die Schwarzenbergischen und
Rechtern-Limpurgischen Besitzungen an den Großherzog. Sie standen bis zum
Jahre 1848 unter den standesherrlich Schwarzenbergisch bzw. Rechtern-Limpurgischen
Patrimonialgerichten (seit 1817 Herrschaftsgerichten) zu Marktbreit und Sommer-
hausen. Der Rieder Vertrag von 1813 und die Wiener Schlußakte von 1814 hoben
das Großherzogtum Wtirzburg auf und überwiesen sein Gebiet endgültig an das
Königreich Bayern.
1817 wurde dasselbe dem neuformierten Untermainkreis zugeteilt, der seit
1837 den Kreis Unterfranken und Aschaffenburg bildet. Aus den Landgerichts-
bezirken Aub und Ochsenfurt wurde 1862 das Bezirksamt Ochsenfurt gebildet, wobei
demselben der bisher zum Landgerichte Kitzingen gehörige Ort Erlach zugewiesen
wurde. 1879 wurden beide Landgerichte in Amtsgerichte umgewandelt.
In kirchlicher Beziehung gehörte unser Gebiet von jeher zum Bistum Wtirzburg.
Die protestantischen Orte zählen zum Konsistorialbezirk Bayreuth.
 
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