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Das Kunstgewerbe in Elsaß-Lothringen — 3.1902-1903

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.6478#0185

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GitterfUllurg im Stil Ludwig XIV. Anfang des IS. Jahrhunderts-

KLEINE MITTEILUNGEN

Der Fachverband für die wirtschaft-
lichen Interessen des Kunstgewerbes hat

an die Reichs- und Staats - Behörden eine
Eingabe gerichtet, welche in folgenden 4 Vor-
schlägen gipfelte:

1. Die schnelle Aufeinanderfolge von
Ausstellungen ist tunlichst einzuschränken.
2. Die Oberleitung einer Ausstellung im
Auslande sollte stets in den Händen eines
Reichskommissars sein. 3. Der dem Reichs-
kommissar beratend zur Seite stehende Ar-
beits-Ausschuss sollte zum grösseren Teile
aus Industriellen resp. Kunstgewerbetreibenden
— je nach derart: ob Allgemeine Industrie-
oder Kunstgewerbe-Ausstellung — bestehen,
welche vom Reichskommissar zu ernennen
sind Es würde sich wohl empfehlen, nach
Ablauf des ersten Termins der Anmeldungen,
resp. deren Bestätigungen den Ausstellern die
Möglichkeit zu geben. Ergänzungen oder Ände-
rungen des Arbeits-Ausschusses mit dem Reichs -
kommissar zu vereinbaren. 4. Als eine bedeut-
same Unterstützung der Industrie und des
Handels würden wir die Errichtung eines « Stän-
digen Ausstellungs-Amtes» begrüssen, damit
selbiges alle Ereignisse auf diesem für den Ex-
port überaus wichtigen Gebiete verfolgen und
bei den sich darbietenden Ausstellungen voll-
kommen vorbereitet in Tätigkeit treten kann.

Deutschland und die Weltausstellung
in St. Louis. — Dem Vorgehen von Gross-
britannien und Frankreich will das Deutsche
folgen und sich an der amerikanischen Welt-
ausstellung von 1904, wenn auch in beschränktem

Masse, beteiligen, so unwillkommen auch allen
interessirten Kreisen bei uns der kurze Ab-
stand von dem letzten Pariser Weltunternehmen
erscheint- Der Gesamtbeitrag des Reiches soll
sich daher nur auf etwa 21/2—3 Millionen
belaufen, wovon bereits die Summe von
1 '/ä Millionen zur Subventionierung der
deutschen Beteiligung in dem Reichshaushalts-
etat für 1903 vorgesehen ist. Fs liegt einst-
weilen nur in der Absicht, die deutsche Ausstel-
lung zu St. Louis im Wesentlichen auf die
Gruppen der bildenden Künste, des
Kunstgewerbes, des Erziehungs- und Unter-
richtswesens, einschliesslich des Buchgewer-
bes und der Spielwaren, sowie der wissen-
schaftlichen Apparate aller Art zu beschränken.

Bekanntlichbestand, wie einedem deutschen
Reichstag unterbreitete Denkschrift der Re-

Gotisches Truhenschloss
 
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