61
um die Anwesenden zu etner zweiten Aufgabe
einzuladen. Es galt der Besichtigung der
fürstlichen Antiquitätensammlungen, welche
unter der ebenso freundlichen als sachkundigen
Führerschaft des Herrn von Mayenfisch allen
Besuchern einen hohen, unvergeßltchen Genuß
bereitete.
Nebenbei war einzelnen Künstlern und
Kunsthandwerkern Gelegenheit geboten, die
Versammlung mit ihren Erzeugnissen bekannt
zu machen und die Urtheile darüber entgegen-
znnehmen. Maler, Bildhauer, Gold- und
Silberarbeiter, Gürtler, Paramentenfabrtkan-
ten hatten davon Gebrauch gemacht.
Herr Neff aus Biberach zeigte einige Kunst-
stickereien, Herr v. Brentano aus Augsburg
wies selbstgefertigte Seiden- und Halbseiden-
; stoffe nach mittelalterlichen Mustern vor, welche
ihm die Anerkennung erwarben, daß er in
diesem Zweige der rheinischen Jndustrie flei-
ßig nacheifere.
Mit besonderem Jnteresse wurden einige
Arbeiten der Frauenvereine Sigmaringens be-
merkt, welche ein Zeugniß ablegten, mit wel-
cher Liebe und welchem Verständniß dieselben
nach den Anweisungen des „Kirchenschmucks"
arbeiten, und die Zeichnungen desselben auch
zu einfacheren Motiven umzuarbeiten ver-
stehen.
Emzclne DestimmMgen der Wiener
Provmzml-SiMde nom Iahr 1858.
Aus den Dekreten der Wiener Provinzial-
Synode vom Jahr 1858 — ^.ota et clsoretg.
couo. xiov. Viemiollsis ete. VW6ok>. 1859 >—>
heben wir hervor: tit. III, 6ax.IV cw 88. Lu-
ollaiistigL 8aor. s,Der Tabernakel sei
innen und außen möglichstbest ge-
schmückt." Außer den Gefäßen, die wirklich
die heil. Eucharistie enthalten, soll in dem-
selben Nichts aufbewahrt sein. Er werde
sorgfältigst verschlossen; die Schlüssel, deren
es zwei sein sollen, nehme der Psarrer
oder sein Coopcrator in Verwahrung. Wo
unser Herr, die Quelle der Liebe in Brods-
gestalt gegenwärtig ist, da soll Tag und
Nacht eine Lampe brennen. Hievon
kannNichts entschuldigen, denn dieKo-
sten, die der Cult erfordert, sind sehr mäßig
und können nöthigenfalls gewiß durch
milde Beiträge derGläubigen zusam-
mengebracht werden. Die consekrirten
Hostien (xartioulao oousuoiLtao) sollen so
ost erneuert werden, als es die ört-
liche Beschaffenheit erfordert, danut
jede Gefahr einer Corruption sorgfältig ver-
mieden werde. Negelmäßig solldie Er-
neuerung alle zweiWochen vorgenoni-
nien, nirgends aber länger als einen Monat
hinausgeschoben werden.
Beim Kelchc und Cib orium soll we-
nigstens die Kuppa, ebenso beim
Ostensorium die Lunula alls Silber
oder Gold gefertigt sein; wenn nicht
ganz von Gold, so doch innen vergol-
det sein. Oalicüs et viborii ouxxa 8altom,
U66 uou 08tSU80lii luuuln 6X aiA-6uto 8iv6
auro oouk6ota 6t ui^i uurou,, iutu8 iuaurata
8it. —
Die heil. Euch aristie soll ineinund
derselben Kirche, wenn sie nicht besonders
groß ist, nie an mehr als einem Orte
aufbewahrt werden, augenscheinliche
Nothwendigkeit ausgenommen.
Es kann nicht geduldet werden, daß das
heil. Sakrament in Filialkirchen aufbewahrt
werde, außer wenn dieselben einen eigenen bei
ihnen angestellten Priester haben, oder wenn
täglich in ihnen das heil. Meßopfer darge-
bracht wird, oder wenn sie nicht allzuweit von
der Pfarrkirche oder einem Kloster entfernt
sind, als daß ein Priester bei Feuers- oder
Wassersnoth noch rechtzeitig erscheinen kann,
um die heil. Eucharistie an einen andern Ort
zu bringeil —
Wenn das Sakrament zu Kranken getragen
wird, soll man es an keinem Zeichen der Ver-
ehrung sehlen lassen. Jn Städten (oivitu-
tik>u8) soll das Sakrament nicht anders
als unter einem Baldachin uber die
um die Anwesenden zu etner zweiten Aufgabe
einzuladen. Es galt der Besichtigung der
fürstlichen Antiquitätensammlungen, welche
unter der ebenso freundlichen als sachkundigen
Führerschaft des Herrn von Mayenfisch allen
Besuchern einen hohen, unvergeßltchen Genuß
bereitete.
Nebenbei war einzelnen Künstlern und
Kunsthandwerkern Gelegenheit geboten, die
Versammlung mit ihren Erzeugnissen bekannt
zu machen und die Urtheile darüber entgegen-
znnehmen. Maler, Bildhauer, Gold- und
Silberarbeiter, Gürtler, Paramentenfabrtkan-
ten hatten davon Gebrauch gemacht.
Herr Neff aus Biberach zeigte einige Kunst-
stickereien, Herr v. Brentano aus Augsburg
wies selbstgefertigte Seiden- und Halbseiden-
; stoffe nach mittelalterlichen Mustern vor, welche
ihm die Anerkennung erwarben, daß er in
diesem Zweige der rheinischen Jndustrie flei-
ßig nacheifere.
Mit besonderem Jnteresse wurden einige
Arbeiten der Frauenvereine Sigmaringens be-
merkt, welche ein Zeugniß ablegten, mit wel-
cher Liebe und welchem Verständniß dieselben
nach den Anweisungen des „Kirchenschmucks"
arbeiten, und die Zeichnungen desselben auch
zu einfacheren Motiven umzuarbeiten ver-
stehen.
Emzclne DestimmMgen der Wiener
Provmzml-SiMde nom Iahr 1858.
Aus den Dekreten der Wiener Provinzial-
Synode vom Jahr 1858 — ^.ota et clsoretg.
couo. xiov. Viemiollsis ete. VW6ok>. 1859 >—>
heben wir hervor: tit. III, 6ax.IV cw 88. Lu-
ollaiistigL 8aor. s,Der Tabernakel sei
innen und außen möglichstbest ge-
schmückt." Außer den Gefäßen, die wirklich
die heil. Eucharistie enthalten, soll in dem-
selben Nichts aufbewahrt sein. Er werde
sorgfältigst verschlossen; die Schlüssel, deren
es zwei sein sollen, nehme der Psarrer
oder sein Coopcrator in Verwahrung. Wo
unser Herr, die Quelle der Liebe in Brods-
gestalt gegenwärtig ist, da soll Tag und
Nacht eine Lampe brennen. Hievon
kannNichts entschuldigen, denn dieKo-
sten, die der Cult erfordert, sind sehr mäßig
und können nöthigenfalls gewiß durch
milde Beiträge derGläubigen zusam-
mengebracht werden. Die consekrirten
Hostien (xartioulao oousuoiLtao) sollen so
ost erneuert werden, als es die ört-
liche Beschaffenheit erfordert, danut
jede Gefahr einer Corruption sorgfältig ver-
mieden werde. Negelmäßig solldie Er-
neuerung alle zweiWochen vorgenoni-
nien, nirgends aber länger als einen Monat
hinausgeschoben werden.
Beim Kelchc und Cib orium soll we-
nigstens die Kuppa, ebenso beim
Ostensorium die Lunula alls Silber
oder Gold gefertigt sein; wenn nicht
ganz von Gold, so doch innen vergol-
det sein. Oalicüs et viborii ouxxa 8altom,
U66 uou 08tSU80lii luuuln 6X aiA-6uto 8iv6
auro oouk6ota 6t ui^i uurou,, iutu8 iuaurata
8it. —
Die heil. Euch aristie soll ineinund
derselben Kirche, wenn sie nicht besonders
groß ist, nie an mehr als einem Orte
aufbewahrt werden, augenscheinliche
Nothwendigkeit ausgenommen.
Es kann nicht geduldet werden, daß das
heil. Sakrament in Filialkirchen aufbewahrt
werde, außer wenn dieselben einen eigenen bei
ihnen angestellten Priester haben, oder wenn
täglich in ihnen das heil. Meßopfer darge-
bracht wird, oder wenn sie nicht allzuweit von
der Pfarrkirche oder einem Kloster entfernt
sind, als daß ein Priester bei Feuers- oder
Wassersnoth noch rechtzeitig erscheinen kann,
um die heil. Eucharistie an einen andern Ort
zu bringeil —
Wenn das Sakrament zu Kranken getragen
wird, soll man es an keinem Zeichen der Ver-
ehrung sehlen lassen. Jn Städten (oivitu-
tik>u8) soll das Sakrament nicht anders
als unter einem Baldachin uber die