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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 8.1860

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12. Heft
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Erklärung der Zeichnungen
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Miszellen
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Corrigenda
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https://doi.org/10.11588/diglit.18472#0110

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iiobler wird sie qewiß, wenn man sie mit lei-
nenem weißem Faden macht.

Die Bordüre wird am schönsten mit dickem
Faden in parallelen aufrechten Stichen ge-
macht, wie sie bei und L angedeutet sind.

Noch bequemer kann man das Mufter
tambouriren. Auch die geraden Linien, mit
welchen die Bordüre umgeben ist, kann man
tambouriren oder imStielstich oder Stepp-
stich, oder in Kreuzstichen ausfüllen.

Wird das Laubwerk weiß gestickt,' fo kann
man ebenfalls die Stiele oder auch das Ganze
tambouriren. Versteht sich, daß dabei die
Dessins ganz ausgefüllt werden.

Jedoch wird die Arbeit viel schöner, wenn
man die Blumen und Blätter theils mit
Plattstich ausfüllt, theils hoch stickt. Ueber-
haupt kann man durch wechselnde Technik,
wie sie der Weißstickerei zu Gebote steht, dem
Mufter eine ungemein reizende Wirkung ver-
schaffen.

k*r«. 2u. 3. Der Name Jesus mit gothi-
scher Schrift in größerer und kleinerer Form.

Diese Namenszüge haben wir auf den
Wunsch eines Paramentvereins beigefügt,
der ohne Zweifel ihn zu irgend einer Stickerei
verwenden will.

Da die Verwendungsart nicht speziell an-
gegeben worden ist, so waren wir darauf be-
dacht, zwei Dimensionen zu wählen, welche
für die meisten Bedürfnisse etwa passen möch-
ten. Dabei ist nicht zu zweifeln, daß auch
andere unserer Leser vielfältigen Gebrauch
von der Zeichnung machen können.

Den Freunden des in den letzten Heften
erschienenen Kronleuchters wird angezeigt,
daß der zu den Detailzeichnungen noch feh-
lende Armleuchter in dem nächften Hefte er-
scheinen wird.

MisMen.

Kirchenschäße in Deutschland. — Bischof
Einhard II. von Speyer (1060 bis 1067) hatte
von der Abtei Limburg das Recht erhalten,
über fie ganz nach Gutdünken zum Nutzen der
Speyerer und Limburger Kirche zu verfügen. Nach
diesem Rechte wandte der Bischof bald einen Theil
der Schätze und Kostbarkeiten der ihm zu Eigen
überlassenen Abtei dem Dome zu Speyer zu. Diese
Kirchenschätze, welche zugleich den damaligen Reich-
thum der Abtei Limburg beweisen, waren nach-
stehende: Vicrunddreißig Pfuno nnverarbeitetes
Gold, eine goldene königliche Krone, ein goldenes
Scepter, zwei ganz goldene Kelche mit Patenen,
von denen der eine mit köstlichen Edelsteinen besetzt

war, ein Kelch aus einem Onyrsteine, desgleichen
eine Patene, beide in Gold gefaßt und mit Edel-
steinen geziert, zwei Neliquienkästchen in Form
eines Sarges, mit allerlei Heiligthümern, das eine
von Gold und Edelsteinen belegt, das andere von
Elfenbein mit Gold beschlagen; sechs Hörner, ein
Gcschirr gleich einer Flaschc, und vier Eanonen-
tafeln, Alles von Elfeubein, zwei Meerschnecken
mit Gold und Silber köstlich gefaßt, welche wahr-
scheinlich zum Behältnisse dcs Weihrauchs dienten,
zwei stlberne Rauchfässer, vergvldet, drei krystallene
Geschirre in Gvld gefaßt, sechs silberne Leuchter,
zwei silberne Weihbrunnkessel, ein silbernes Gieß-
faß und Handbecken, ein Meßbuch in Gold und
Elfenbein eingebunden, ein Psalterbüchlein mit
goldenen Buchstaben mit Elfenbeindecken und Gold-
beschläge, welches Kaiser Karl dem Großen gewe-
sen, ein Sequenzionalbuch mit Gold und Silber
beschlagen, nebst einer grvßen Mcnge in Gold ge-
wirkter Meßgewänder, Levitenröüe und Chvr-
kappen.

Fr. T. Remling, Gefchichte der Bischöfe zu
Speier. Mainz 1852, Bd. 1, S. 293.

Von dem ehemaligen Neichthum mancher Kirchen
zeugt folgende Notiz, welche Fr. Hurter in seiner
Geschichte des Pabstes Jnnocenz III., 2. Aufl.,
Bd. 4, S. 666 anführt:

„Jn der Domkirche von Lincoln allein erbeutete
Heinrich VIII. in Gold 2621 Unzen, an Silber
4285 Unzen."

Zum Altar. — Nach dem 17. Kapitel eines
Aachener Kapitulars aus der zweiten Hälfte des
achteu Jahrhunderts war das Altar-Ciborium noch
eiue gebotene Sache. Es sagt nämlich:

„Auf deu Nltären solle tscnLriu (nach einer
andern Lesart tsAuurin. vsl Inqusarin) angebracht
werden. Was daruntcr zu verstehen ist, kann aus
einer Stelle der Lebensbeschreibung des Bischof
Alderich von Mans entnommen werden, welche
lautet: keoit tkAuriuiu, quoä st oiboriuin noirii-
nntur, supor nltnri ssniori, quock sst saorrituiii in
Iionors Oomini 8ulvLtori8 ... ip8urn oiboriuin uuro
st urZsnto miriücs tübrionri 8tuckuit, in quo st
06NNL8 LrA6lltsL8 st cksnui3.tL8 cks8upsr oollÜAsrs
xrnsospit." (Lnluriu^, Ivli^eell. tom. III. x. 44.)

Binterim, Conc.-Geschichte Bd. 2, S. 252.)

OorrigsnclL.

Band 6, S. 79, Spalte 2, Zeile 17 v. o. ist von
einer anno 1619 gehaltenen Diözesan-Synvde die
Nede. Dieses Datum ist ein Druckfehler; die Sy-
node hatte 1609 statt, was wir nachträglich ver-
beffern.

Wir bitten fvlgende Druckfehlcr zu ver-
bessern: S. 46 dieses Bandes, Spalte 1, Zeile 22
und 23 von oben ist

statt auf Seite 124 zu lesen „194",
statt 8-moII zu lesen L wolls.
 
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