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Daß aber in dieser Periode die Leichenverbrennung nicht nur in der
Wetterau üblich war, sondern auch in den durch dieselbe Keramik mit ihr
verbundenen nördlichen Landstrichen, dafür bietet der F'rauenberg-Fund einen
neuen Beleg. Nachdem durch ihn die Lücke zwischen den südlichen und
nördlichen Fundstätten gleichartiger Wohngruben mit ebenso gleichartiger
Keramik erheblich verengert ist und neben den anderen Merkmalen der
Zusammengehörigkeit bei dem Zwischengliede sich auch das gleichartige Grab
gefunden hat, darf wohl die früher ausgesprochene Vermutung wiederholt
werden, daß auch in den nördlichen Fundgebieten, in Süd-Hannover, Nieder-
hessen und Thüringen-Sachsen, wo überall noch die zu den Wohnstätten
gehörigen Gräber zu fehlen scheinen, dieser Umstand sich dadurch erklären
dürfte, daß auch dort keine Körperbestattung, sondern Leichenverbrennung
üblich war, deren Spuren durch den Acker-
bau leicht verwischt werden oder wegen
ihrer Unscheinbarkeit unbeachtet bleiben.
Anhaltspunkte für diese Annahme haben
sich in allen für die Frage in Betracht kom-
menden Landstrichen gefunden. Dazu rechne
ich die in einer Grube bei Diemarden
(Kreis Göttingen) gefundenen io „Spinn-
wirtel“ aus Ton, die wohl in einem unter
dem Hüttenboden befindlichen Brandgrabe
als Bestandteile einer Halskette wie die
gleichartigen „Tonperlen“ vom Frauenberg
gelegen haben. Die Keramik des im Jahre
1890 bei Niederurf in Niederhessen auf-
gefundenen angeblichen „Urnenfelders mit
Schnurkeramik“ ist später als „Bandkeramik
aus Wohngruben“ erkannt worden1), wobei
man nur zu bemerken vergaß, daß bei den
wiederholten Durchgrabungen auch zweifel-
lose Spuren von „Leichenbrand“ gefunden
worden waren. Bei Lockwitz in Sachsen,
wo ebenso wie in Thüringen „wannen-
förmige“ Wohngruben mit Anhängern aus
Schiefer und verziertenTonscherben der band
keramischen Kultur gefunden wurden, die
den wetterauischen nahe verwandt sind, glaubt A. Teetzmann sichere Spuren
von Brandbestattung gefunden zu haben2). Ich zweifle nicht daran, daß auch
bei Cassel (Niedervellmar), wo in der Thiessenschen Ziegelei im Jahre 1910
zahlreiche Hüttengruben gefunden sind, die nach Form und Inhalt vollkommen
’) Vgl. Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 1890,
S. CXXVI/VII; 1899/1900 S. 60 ; Zeitschrift für Ethnologie 1899 S. 510 (Reinecke); Zeit-
schrift des Vereins für hess. Gesch. u. Landesk. 12. Suppl. 1898 S. 20. („Leichenbrand“);
Mitteilungen des Vereins für hess. Gesch. u. Landesk. 1904 5 S. 52 (Boehlau).
2) Vgl. A. T., Eine steinzeitliche Ansiedelung bei Lockwitz. Abhandlungen der natur-
wissenschaftlichen Gesellschaft Isis in Dresden. 1905 Heft II Taf. III 4 und 5 und Deich-
müller, Die steinzeitlichen Funde im Königreich Sachsen, Korrespondenzblatt des Gesamt-
vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1900 Sep.-Abdr. S. 1 ff. Während
an der erst erwähnten Stelle S. 79 sich Teetzmann — offenbar mit Rücksicht auf die 1905
noch allgemein herrschende Ansicht, daß in Ansiedelungen der spiral-bandkeramischen
Periode nur Bestattungsgräber Vorkommen könnten — noch vorsichtig ausdrückt, spricht
er in einem Briefe vom 30. I. 1910, zum Teil bestimmt durch neue Beobachtungen bei
Lockwitz, seine „Überzeugung“ aus, daß es sich (bei dem S. 79 erwähnten Grabe) „um
eine Brandbestattung handelt“.
Daß aber in dieser Periode die Leichenverbrennung nicht nur in der
Wetterau üblich war, sondern auch in den durch dieselbe Keramik mit ihr
verbundenen nördlichen Landstrichen, dafür bietet der F'rauenberg-Fund einen
neuen Beleg. Nachdem durch ihn die Lücke zwischen den südlichen und
nördlichen Fundstätten gleichartiger Wohngruben mit ebenso gleichartiger
Keramik erheblich verengert ist und neben den anderen Merkmalen der
Zusammengehörigkeit bei dem Zwischengliede sich auch das gleichartige Grab
gefunden hat, darf wohl die früher ausgesprochene Vermutung wiederholt
werden, daß auch in den nördlichen Fundgebieten, in Süd-Hannover, Nieder-
hessen und Thüringen-Sachsen, wo überall noch die zu den Wohnstätten
gehörigen Gräber zu fehlen scheinen, dieser Umstand sich dadurch erklären
dürfte, daß auch dort keine Körperbestattung, sondern Leichenverbrennung
üblich war, deren Spuren durch den Acker-
bau leicht verwischt werden oder wegen
ihrer Unscheinbarkeit unbeachtet bleiben.
Anhaltspunkte für diese Annahme haben
sich in allen für die Frage in Betracht kom-
menden Landstrichen gefunden. Dazu rechne
ich die in einer Grube bei Diemarden
(Kreis Göttingen) gefundenen io „Spinn-
wirtel“ aus Ton, die wohl in einem unter
dem Hüttenboden befindlichen Brandgrabe
als Bestandteile einer Halskette wie die
gleichartigen „Tonperlen“ vom Frauenberg
gelegen haben. Die Keramik des im Jahre
1890 bei Niederurf in Niederhessen auf-
gefundenen angeblichen „Urnenfelders mit
Schnurkeramik“ ist später als „Bandkeramik
aus Wohngruben“ erkannt worden1), wobei
man nur zu bemerken vergaß, daß bei den
wiederholten Durchgrabungen auch zweifel-
lose Spuren von „Leichenbrand“ gefunden
worden waren. Bei Lockwitz in Sachsen,
wo ebenso wie in Thüringen „wannen-
förmige“ Wohngruben mit Anhängern aus
Schiefer und verziertenTonscherben der band
keramischen Kultur gefunden wurden, die
den wetterauischen nahe verwandt sind, glaubt A. Teetzmann sichere Spuren
von Brandbestattung gefunden zu haben2). Ich zweifle nicht daran, daß auch
bei Cassel (Niedervellmar), wo in der Thiessenschen Ziegelei im Jahre 1910
zahlreiche Hüttengruben gefunden sind, die nach Form und Inhalt vollkommen
’) Vgl. Mitteilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 1890,
S. CXXVI/VII; 1899/1900 S. 60 ; Zeitschrift für Ethnologie 1899 S. 510 (Reinecke); Zeit-
schrift des Vereins für hess. Gesch. u. Landesk. 12. Suppl. 1898 S. 20. („Leichenbrand“);
Mitteilungen des Vereins für hess. Gesch. u. Landesk. 1904 5 S. 52 (Boehlau).
2) Vgl. A. T., Eine steinzeitliche Ansiedelung bei Lockwitz. Abhandlungen der natur-
wissenschaftlichen Gesellschaft Isis in Dresden. 1905 Heft II Taf. III 4 und 5 und Deich-
müller, Die steinzeitlichen Funde im Königreich Sachsen, Korrespondenzblatt des Gesamt-
vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 1900 Sep.-Abdr. S. 1 ff. Während
an der erst erwähnten Stelle S. 79 sich Teetzmann — offenbar mit Rücksicht auf die 1905
noch allgemein herrschende Ansicht, daß in Ansiedelungen der spiral-bandkeramischen
Periode nur Bestattungsgräber Vorkommen könnten — noch vorsichtig ausdrückt, spricht
er in einem Briefe vom 30. I. 1910, zum Teil bestimmt durch neue Beobachtungen bei
Lockwitz, seine „Überzeugung“ aus, daß es sich (bei dem S. 79 erwähnten Grabe) „um
eine Brandbestattung handelt“.