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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

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Heft 3 (Mai/Juni 1917)
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Wagner, Friedrich: Zwei neue römische Inschriften aus Bayern
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Aus Museen und Vereinen
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0109

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9i

Herrn Gymnasialprofessor Dr. Wolf in Landshut dankenswerter Weise her-
gestellten Abklatsches nachstehende Ergänzung und Deutung vorzuschlagen.

Der Name des Verstorbenen darf etwa zu P. Afinius vervollständigt
werden, sofern nicht das P zum Gentilnamen zu ziehen ist und ein nicht-
römischer Name (etwa Pa(m)filus) vorliegt. Da indes der Raum zwischen
P und A größer als sonst zwischen zusammenzulesenden Buchstaben ist, muß
doch wohl der ersteren Deutung der Vorzug gegeben werden. In der dritten
Zeile schließt sich an die Präposition EX, durch einen Punkt von ihr ge-
trennt, ein S, an dieses, nach einem deutlichen größeren Zwischenraum, ein
nur zur Hälfte erhaltener Buchstabe, der von einem C oder O, kaum einem
G oder Q, herrühren wird. Der ursprüngliche Vorschlag, das S ungeachtet
der Interpunktion zu EX zu ziehen, muß als hinfällig betrachtet werden, da
eine solche Schreibung nur in früherer Zeit vorzukommen pflegt. Das S ist
demnach als Abkürzung aufzufassen und die Ergänzung ex s(ingularibus)
cos(ularis) in ernste Erwägung zu ziehen. Die vierte Zeile erwähnte die
Zahl der Jahre, die der Soldat (nur um einen solchen kann es sich handeln)
erreicht hat. Sein Alter läßt sich noch einigermaßen aus der letzten Zeile
erschließen, in der die Mutter des Toten, die Stifterin des Grabsteins, ge-
nannt ist. Ihr Name stand jedenfalls in der vierten Zeile. Nach dem mut-
maßlichen Alter ist auch die Frage nach dem Dienstgrad des Soldaten zu
beurteilen. Es ergibt sich sonach etwa folgende Ergänzung der Inschrift:

D(is) [M(anibus)]

P AFlfnius eques]

EX • S(ingularibus) C[os(ularis)J

VIX (it) ■ A[nn(os).J

MATE/r fac(iundum) cur(avit)].

Die Bedeutung des Denkmals, das der Zeit nach den Markomannen-
kriegen angehört, ruht besonders darin, daß es die einzige im Original er-
haltene Grabinschrift aus Eining bietet. Der bei Vollmer, Inscr. Bai. Rom.
Nr. 350 erwähnte Grabstein des Dubitatus ist leider verschollen. Die beiden
Denkmäler bilden zusammen mit einem schlichten Pinienzapfen ohne Schuppen
(Mus. Landshut) die alleinigen greifbaren Zeugnisse des zum Kastell und zur
Zivilniederlassung Eining gehörigen Friedhofes der älteren und mittleren
Kaiserzeit, dessen Auffindung der Forschung bisher versagt blieb.

München. Friedrich Wagner.

AUS MUSEEN UND VEREINEN.

Bericht über die Tätigkeit des Provinzial-
museums zu Trier vom 1. April 1915 bis
31. März 1916.

(Auszug aus dem amtlichen Bericht.)

I. Ausgrabungen.

Die Ausgrabungen wurden in diesem
Kriegsjahre auf die unumgänglich not-
wendigen Arbeiten beschränkt.

Aus römischer Zeit u’urden in der Stadt
Trier nur zwei Stellen durch längere Gra-
bungen untersucht. Die eine war das Vor-
gelände des Marstempels unterhalb des
Balduinshäuschens. Es fand sich eine Ter-
rassenstützmauer aus früher Zeit, mit ab-
wechselnd halbrunden und viereckigen
Nischen und Halbsäulen versehen, aus Kalk-

steinen in bemerkenswert guter Technik
ausgeführt und an den Ecken mit halbkreis-
förmigen Widerlagern verstärkt. An zwei
Stellen konnte ein kleiner Rest von Netz-
mauerwerk, opus reticulatum, noch festge-
stellt werden.

Die Terrasse hat dieselbe Mittelachse wie
der Tempel; beide gehören also zusammen.
Während die nördliche Seitenfront recht-
winklig auf den Berg zuläuft, bildet die süd-
liche einen stumpfen Winkel und richtet
sich in ihrem Lauf nach dem benachbarten
Irrbach. Die Terrasse ist in einer späteren
Zeit verbreitert, indem die Front ein be-
deutendes Stück vorgeschoben wurde, und
vorn eine neue, starke Stützmauer erhielt.
Der Zwischenraum zwischen beiden Stütz-
 
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