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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

DOI Heft:
Heft 6 (November/Dezember 1917)
DOI Artikel:
Norden, Eduard: Der neueste Versuch zur Deutung des Germanennames
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0179

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KAISERLICHES ARCHÄOLOGISCHES INSTITUT
RÖMISCH-GERMANISCHE KOMMISSION

KORRESPONDENZBLATT

HERAUSGEGEBEN VON F. KOEPP, E. KRÜGER, K. SCHUMACHER
KOMMISSIONSVERLAG JOS. BAER & Co., FRANKFURT AM MAIN

Jahr I November/Dezember 1917 Heft 6

ABHANDLUNGEN.

Der neueste Versuch zur Deutung des Germanennamens1).

Th. Birt, Die Germanen. Eine Erklärung der Überlieferung über Bedeutung und
Herkunft des Volksnamens. München 1917.

Im dritten Hefte der Preußischen Jahrbücher vom Jahre 1915 hatte Th. Birt einen
Aufsatz veröffentlicht mit dem Titel: Germanen „Die Echten“; eine nähere Begründung
seiner Darlegung hatte er für später in Aussicht gestellt. Noch bevor diese erschien,
bemächtigte sich die Kritik jener vorläufigen Ausführungen, und sie war, obwohl Birt
das jetzt bemängelt, dazu im Rechte, da er bereits in jenem Aufsatze das wichtigste wissen-
schaftliche Beweismaterial vorgelegt hatte. Die Kritik verhielt sich ablehnend ; G. Andresen
hat in seinem unlängst erschienenen Jahresberichte über Tacitus (Jahresberichte d. phil.
Vereins XLII 1916, 85) die Stimmen der Kritiker verzeichnet und ihnen die seinige hinzu-
gefügt 2). Birt hat sich dadurch nicht beirren lassen, seine Ansicht nunmehr in Buchform
vorzulegen. Wie der Untertitel seines Buches zeigt und wie er im Vorwort ausdrücklich
hervorhebt, betrachtet er es nicht als seine Aufgabe, „über die modernen Erklärungen
des Namens .Germanen' eine vollständige Überschau zu halten; er will sich vielmehr im
wesentlichen nur mit den Gelehrten auseinandersetzen, die, wie O. Hirschfeld, die antike
Überlieferung über den Namen eingehender nachgeprüft haben“. Die Berechtigung dieser
Einschränkung muß bezweifelt werden; denn welchen Wert hat es noch, die antike
Überlieferung auf mehr als hundert Seiten zu verteidigen, wenn sie als unmöglich er-
wiesen worden ist, und die modernen Erklärungen beiseite zu schieben, wenn sie sich
bewährt haben? Die Basis der Birtschen Untersuchung ist viel zu schmal, als daß seine

*) Der Umfang dieser Arbeit steht so sehr im Widerspruch zu dem Grundsatz, den
wir sonst in Bezug auf die Länge der einzelnen Beiträge unserer einstweilen räumlich so
beschränkten Zeitschrift vertreten, daß zu befürchten ist, daß es uns in Zukunft noch
schwerer als bisher werden wird, unserem Grundsatz Geltung zu verschaffen. Doch bei
einem Gegenstand, dem an Bedeutung für unser Forschungsgebiet kaum ein anderer
den Rang streitig machen kann, schien es erlaubt, einmal eine Ausnahme zu machen,
zumal in dem Heft unserer Zeitschrift, mit dem ihr der hier behandelte Name verliehen
wird. Die Ausnahme schien aber geboten, weil diese Besprechung ausdrücklich von
mir erbeten und vom Verfasser zugesagt war, bevor uns beiden Birts Buch zu Gesicht
gekommen war, die Forderung einer Kürzung aber vielleicht mit der Bedeutung des Buchs,
nicht aber, gerade weil das Buch abgelehnt wird, mit dem Ansehen seines Verfassers
verträglich schien und dem Gehalt dieser Kritik nicht gerecht geworden wäre. Die
Ausnahme soll aber auch hier nur die Regel bestätigen. F. IC.

2) F. Hartmann stimmt in einem soeben erschienenen Aufsatze „Germanus“ (GlottaIX iff.)
Birt zu. Sein Hauptargument, daß Tacitus in den ethnologischen Kapiteln der Germania
(2—4) das Adjektiv germanus gewissermaßen paraphrasiere, daß insbesondere die Worte
proprium et sinceram et tantum sui similem gentern eine Umschreibung von germanus seien,
beruht auf einem alten Irrtum, den schon im Jahre 1843 G. Waitz im I. Bande seiner
Deutschen Verfassungsgeschichte (3. Aufl. 1880, S. 28 f.) bekämpfte und der m. W. seitdem
als erledigt galt (Korrekturnote).
 
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