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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

DOI Heft:
Heft 3 (Mai/Juni 1917)
DOI Artikel:
Ritterling, Emil: Der obergermanische Statthalter P. Cornelius Anullinus
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0083

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KAISERLICHES ARCHÄOLOGISCHES INSTITUT
RÖMISCH-GERMANISCHE KOMMISSION

KORRESPONDENZBLATT

HERAUSGEGEBEN VON F.KOEPP, E. KRÜGER, K. SCHUMACHER
KOMMISSIONSVERLAG JOS. BAER & Co., FRANKFURT AM MAIN

Jahr I Mai/Juni 1917 Heft 3

ABHANDLUNGEN.

Der obergermanische Statthalter P. Cornelius Anullinus.

In zwei Inschriftbruchstücken aus Öhringen (C. XIII 6542, 6543) ist der
Name dieses Mannes schon von Hübner richtig erkannt worden. Gegenüber
später ausgesprochenen Zweifeln (z. B. in ORL. nr. 42 Kastell Öhringen
S. 27,2) hat der beste Kenner der römischen Steindenkmäler Württembergs,
F. Haug, nach sorgfältigster Prüfung erneut festgestellt, daß in dem am
Schluß der dritten Zeile von 6542 erhaltenen Buchstabenrest ein mit A ligiertes
N zu erkennen ist (Haug-Sixt, die röm. Inschr. u. Steindenkm. Württembergs,
2. Aufl. S. 616). An der Lesung P(ublio) Cor(nelio) An[tdlin]o wird demnach
festzuhalten sein, ebenso an der Identifizierung ’) des hier genannten Mannes
mit dem bekannten Heerführer des Septimius Severus (Prosopogr. imp. rom.
I 439 nr. 1064).

Aber die bisher geltende Annahme, daß Anullinus seine Statt-
halterschaft am Oberrhein in der Zeit dieses Kaisers geführt habe, läßt
sich nicht aufrecht erhalten: die anderweitig bekannten Daten aus der Lauf-
bahn des Anullinus sowie die allgemein für die senatorische Verwaltungs-
karriere im 2. Jahrhundert geltenden Regeln schließen diese Möglichkeit
aus, bieten aber andererseits Anhaltspunkte, um die Zeit jener Statthalter-
schaft wenigstens innerhalb gewisser Grenzen mit annähernder Sicherheit zu
bestimmen.

Die Provinz Afrika hat Anullinus als konsularischer Prokonsul im Jahre 193,
also im Amtsjahr 192/93 oder wahrscheinlicher 193/94, verwaltet (C. VIII 1170).
Zur Losung um die beiden höchststehenden Senatsprovinzen, Afrika und
Asien, gelangten die Konsulare nach der für diese Zeit geltenden Regel erst
etwa i1/2 Jahrzehnte nach der Bekleidung des Konsulats. Das Konsulat des
Anullinus ist demnach rund 12—15 Jahre vor seinem datierten Prokonsulat
anzusetzen, also im letzten Jahrfünft der Regierung Marc Aurels. Da zwei
Konsuln des Jahres 175, die späteren Kaiser Helvius Pertinax und Didius
Julianus, in zwei aufeinanderfolgenden Amtsjahren, 189/90 und 190/91 oder
190/91 und 191/92, das Prokonsulat von Afrika innehatten, wird Anullinus,
der zwei bis drei Jahre später diese Provinz erlöste, nach ihnen, aber wohl
nur wenig später, die Konsulwürde bekleidet haben, etwa in einem der Jahre
von 176 bis 178.

Seine bis dahin zurückgelegte Amtslaufbahn, deren einzelne Stufen die

*) Der gleichnamige Konsul des Jahres 216, offenbar der Sohn des severischen
Generals, kann auf den Ohringer Inschriften nicht gemeint sein : er müßte etwa unter
Macrinus oder Elagabalus Legat gewesen sein, und auf diese passen die zu Anfang
erhaltenen Inschriftreste in keiner Weise; s. unten.

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