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Die Kunstwelt: deutsche Zeitschrift für die bildende Kunst — 2.1912-1913

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Weigelt, Curt H.: Original und Kopie
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https://doi.org/10.11588/diglit.21776#0801

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Eigentum. Solches Verfahren öffentlich zu
brandmarken, ist der Zweck dieser Zeilen.

Curt M. Weigelt.

Die Stadt der Denkmäler. Es wird immer
weidlich darüber geklagt, daß Berlin zu wenig
Grün und zu viel Denkmäler habe. Die Ber-
liner sind aber, wie sich jetzt herausgestellt
hat, denkmalsarm im Vergleich zu Paris.
Dort sind nicht weniger als 25 neue Statuen
in Vorbereitung! Die Verwaltung der schönen
Künste hat sich dieser Tage mit dem Plane
zur Errichtung dieser Denkmäler beschäftigen
müssen, die so bald als möglich Paris schmücken
sollen. Dabei harren die Denkmäler von
Sardou, Jules Simon und Berthelot noch immer
der Aufstellung, dasselbe gilt von den großen
Monumentalwerken zum Andenken von Elsaß-

__ . Lothringen und Solferino. Nun aber sollen

l^vER^S ~~' ^Xf (S-^ "L_J" ^ V_J \, noch zahlreiche Repräsentanten der französi-

o

sehen Kultur durch Monumente verewigt wer-
^hj-j^ fu/iT'Qn • ' so Kobespieire, Edouard Colonne, Corot,

' ' Puvis de Chavannes, Madame Stael, Villiers

K1NDERÄLE1DUXG de l'Isle-Adam usw.; außerdem will man eine

in cr^vSjjnjdX&r Reihe von abstrakten Dingen durch Denkmäler

cLPzj^ffcuSJ'iinj£ verherrlichen, unter anderen die Luftschiff-

fahrtsidee, den „Ruhm der Kolonien", aber
auch die „Frauen von 1870/71" müssen ein
RICjINAL UND KOPIE. Monument erhalten. Wo kommen aber all die

Es ist in dieser Zeitschrift kürzlich da- Plätze für diese Denkmäler hier-

von die Rede gewesen, wie das Eigen-
tum des Künstlers an seiner Arbeit am besten
zu schützen sei. Dabei hat man auch die
rechtlich höchst schwierige Frage angeschnitten,
den Schaffenden und seine Erben an dem
steigenden Werte seines Werkes teilnehmen
zu lassen. Die Lösung möchte so einfach
nicht sein, denn man könnte doch einwenden,
daß dann dem Künstler auch ein Anteil an
der nicht seltenen Wertminderung zugeschoben
werden müsse, den zu tragen er kaum bereit
sein wird. Jeder wünscht, daß das Recht des
Künstlers geschützt weide, das sollten, so
meint man, die Künstler am ersten einsehen,
schon aus der iVchtung für die geistige Leistung
überhaupt. Daß es daran zuweilen fehlt, soll
diese Gegenüberstellung beweisen.

Diese Kopie, die unmittelbar nach einer
mechanischen Wiedergabe des von Albin Egger-
Lienz geschaffenen, von der Kunstwelt in
Heft 2 des II. Jahrganges veröffentlichten
Originals gemacht und noch dazu mißverstanden
ist, bat den — Reiz der Naivität. Denn der
Kopist — es ist der Reklamezeichner
Deutsch — hat sich nicht gescheut, seinen
Namen darunter zu setzen, was den Eindruck
erweckt, als handle es sich um sein geistiges albin egqer-lienz

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