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Baumeister: das Architektur-Magazin — 9.1911

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Heft 3
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Der elfte Tag für Denkmalpflege
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Brurein, Wilhelm: Der Bundestag des B. D. A.
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https://doi.org/10.11588/diglit.54602#0284

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DER BAUMEISTER . 1910, DEZEMBER . BEILAGE.

B 41

Hamburg) von selbst bilden, zahlreiche Beispiele belegen die
vortreffliche Wirkung einzelner für Grünanlagen vorbehaltener
Punkte. Friedhöfe bilden als Ganzes Denkmäler für ganze
Geschlechterreihen. Sie sollten im Gegensatz zu dem meist
üblichen Mietsbetriebe der Grabstellen unter allen Umständen
als Parkanlagen erhalten werden.
Der Nachmittag des zweiten Tages war einem Besuch von
Kloster und Schloss Oliva gewidmet, dazwischen boten Be-
sichtigungen der reichen Kunstschätze, die die Stadt Danzig
in Strassenbildern, Kirchen, öffentlichen und bürgerlichen Ge-
bäuden in einzigartiger Fülle enthält, vielerlei Anregungen.
Den Schluss der Tagung machte für die meisten Teilnehmer
am Nachmittag des 1. Oktober eine Besichtigung der Marien-
burg, sicher eines der grossartigsten Beispiele für die neuzeit-
liche Denkmalpflege. 0. St.

Der Bundestag des B. D. A.
Der diesjährige achte Bundestag des B. D. A. fand unter Vorsitz des
Professor Martin Dülfer, Dresden, am 24. September in Weimar statt.
Nach dem Jahresbericht hat der Bund in 20 Ortsgruppen nunmehr
495 Mitglieder.
Dem Entwurf zu einem Architektenkammergesetz wurde eine eingehende
Besprechung zuteil. Da die Bedeutung der Organisation des Architekten-
standes für immer weitere Gebiete, z. B. die Ausbildung der jungen Archi-
tekten, erst allmählich erkannt wird, so wurde von bindenden Beschlüssen
abgesehen. Es wurde ein Ausschuss gewählt zum weiteren Studium der
Architektenkammerfrage.
Sodann wurde die Verbreitung einer Denkschrift: der Architekt im heu-
tigen deutschen Bauwesen, eingehend beraten und eine Aufklärungsschrift:
7 Fragen für jeden, der zu bauen beabsichtigt, vorgelegt.
Zum Ausbau der Gebührenordnung und der Normal-Verträge soll weiteres
Material gesammelt werden.
Ein Vortrag über die Wertung des Zeichenunterrichts an den höheren
Lehranstalten liess es erwünscht erscheinen, die Bestrebungen auf bessere
Ausbildung des Vorstellungs- und Darstellungsvermögens neben der logischen
Ausbildung zu unterstützen.
Als Ort des nächstjährigen Bundestages wurde Heidelberg bestimmt.
Ferner erstattete der Architekt B. D. A. W. B r ure i n, Berlin,
folgenden Bericht über das Wettbewerbswesen:
Es war in Frankfurt a. M. am 21. Juni 190ö, heute vor mehr
als 7 Jahren, dass der B. D. A. gegründet wurde und ihm
auf seinen Weg die schönen Worte unseres Wollens mitge-
geben worden sind. Unter anderem ist da gesagt: „dass sich
der B. D. A. mit der Besserung unseres architektonischen
Wettbewerbswesens zu beschäftigen habe. Der freie Wettbe-
werb, der bei grossen Aufgaben wohl geeignet erschien, die
Baukunst zu fördern, ist in seiner heutigen Ausartung nicht
allein ein Mittel geworden, unseren Stand in der schnödesten
Weise auszubeuten, sondern er hat auch Missstände gezeitigt,
die der Abhilfe dringend bedürfen.“ In den 7 Jahren ist es
im grossen und ganzen bei dem Wollen geblieben und wir
sind praktisch nicht einen Schritt vorwärts gekommen. Wir
müssen uns aber auch klar machen, dass es erst von dem
Tage an besser wird, wo wir entschlossen unsere Geschicke
in die eigene Hand nehmen.
Seit einer Reihe von Jahren besteht die Praxis, selbst für
kleine und unbedeutende Bauaufgaben allgemeine Wettbewerbe
auszuschreiben, an denen sich, wie ich wohl als bekannt vor-
aussetzen darf, in der weitaus grössten Mehrzahl Anfänger
und unreife Kräfte beteiligen. Wird dadurch einerseits der
Allgemeinheit unnütz Aufwand und Mühe zugemutet, befrie-
digt trotz der Masse der eingegangenen Lösungen sehr oft
das Ergebnis nicht, so wird andrerseits den zur Lösung am
meisten berufenen, am Platze ansässigen Baukünstlern, mancher
Auftrag entzogen und dadurch oft auch die einer Landschaft
eigentümliche Bauweise verwischt. Für kleine und unbedeu-
tende, zuweilen auch für grosse Aufgaben der Privatbaukunst
ist der ideale Zustand ohne Zweifel der: „den rechten Mann
zu wählen und mit ihm gemeinsam von Mensch zu Mensch
verhandelnd, das Werk durchzuführen.“ Sollte es jedoch an
dem zur Lösung der Aufgabe geeigneten Baukünstler man-
geln, kann sich der Bauherr nicht für den für die Ausfüh-

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