22
Kreis Weissenfels.
molze; abgel. mogila, mohyla = Hügelchen, Grabhügel, und seit wann die jetzige
also eigentlich tautologische Bezeichnung Hohenmölsen aufgekommen ist, scheint
nicht nachweisbar zu sein. Am westlichen Ende der Stadt stand eine vermuthlich
ursprünglich von den Wenden errichtete Burg,*) und eine danach benannte Burg-
ward wird im J. 1090 erwähnt, wo aber nach dem Berichte der Chronisten die
Burg selbst nicht mehr bestanden haben soll, da dieselbe, in Folge der hier am
15. October 1080 zwischen Kaiser Heinrich IY. und Rudolf von Schwaben gelie-
ferten Schlacht, von ersteigern zerstört und die Stadt verbrannt worden sein soll.
Jetzt zeugt nur noch der isolirte Erdkegel mit einigen Terrassen und der zwischen
Stadt und Burg noch deutlich zu erkennende Einschnitt von der Lage der letz-
teren: der noch gegen Ende des vorigen Jahrhunderts existirende „wüste Thurm“
ist verschwunden, und Mauerwerk über der Erde nicht mehr vorhanden.
Fig. 10.
Hie Stadt, welche schon gegen Ende des vorigen Jahrhunderts nur wenig
Ringmauer hatte, hat 3 Thore, das Haumburger Thor in Westen, das Bader- oder
Weissenfelser Thor in Horden und das Pegau’sehe Thor in Süden. Ihre Verfassung
erhielt dieselbe durch einen Gnadenbrief des Herzogs Wilhelm 1457, in welchem
die wüsten Dorfmarken Kaschitz und Krottendorf zu dem städtischen Weichbilde
geschlagen wurden. Aus der alten Burgward scheint der „Mölsener Gerichtsstuhl“
hervorgegangen zu sein, und es wird noch bis zur Gegenwart ein gewisser Bezirk
von Ortschaften der Mölsener Stuhl genannt.
*) Mölsen scheint, da niemals ein Erbauer oder Besitzer der Burg daselbst bekannt ge-
worden ist, ebenso wie Stössen und Schkölen, zu jenem Burgengürtel gehört zu haben, den die
vorgedrungenen Slaven (Sorbenwenden) auf der rechten Seite der Saale zu ihrem Schutze aus-
führten, zu welchem auch mehr südlich Greiz, Ranis (von graniza = Grenze), Schleiz und Plauen
(mit seinem Hradschin) gehörte.
Kreis Weissenfels.
molze; abgel. mogila, mohyla = Hügelchen, Grabhügel, und seit wann die jetzige
also eigentlich tautologische Bezeichnung Hohenmölsen aufgekommen ist, scheint
nicht nachweisbar zu sein. Am westlichen Ende der Stadt stand eine vermuthlich
ursprünglich von den Wenden errichtete Burg,*) und eine danach benannte Burg-
ward wird im J. 1090 erwähnt, wo aber nach dem Berichte der Chronisten die
Burg selbst nicht mehr bestanden haben soll, da dieselbe, in Folge der hier am
15. October 1080 zwischen Kaiser Heinrich IY. und Rudolf von Schwaben gelie-
ferten Schlacht, von ersteigern zerstört und die Stadt verbrannt worden sein soll.
Jetzt zeugt nur noch der isolirte Erdkegel mit einigen Terrassen und der zwischen
Stadt und Burg noch deutlich zu erkennende Einschnitt von der Lage der letz-
teren: der noch gegen Ende des vorigen Jahrhunderts existirende „wüste Thurm“
ist verschwunden, und Mauerwerk über der Erde nicht mehr vorhanden.
Fig. 10.
Hie Stadt, welche schon gegen Ende des vorigen Jahrhunderts nur wenig
Ringmauer hatte, hat 3 Thore, das Haumburger Thor in Westen, das Bader- oder
Weissenfelser Thor in Horden und das Pegau’sehe Thor in Süden. Ihre Verfassung
erhielt dieselbe durch einen Gnadenbrief des Herzogs Wilhelm 1457, in welchem
die wüsten Dorfmarken Kaschitz und Krottendorf zu dem städtischen Weichbilde
geschlagen wurden. Aus der alten Burgward scheint der „Mölsener Gerichtsstuhl“
hervorgegangen zu sein, und es wird noch bis zur Gegenwart ein gewisser Bezirk
von Ortschaften der Mölsener Stuhl genannt.
*) Mölsen scheint, da niemals ein Erbauer oder Besitzer der Burg daselbst bekannt ge-
worden ist, ebenso wie Stössen und Schkölen, zu jenem Burgengürtel gehört zu haben, den die
vorgedrungenen Slaven (Sorbenwenden) auf der rechten Seite der Saale zu ihrem Schutze aus-
führten, zu welchem auch mehr südlich Greiz, Ranis (von graniza = Grenze), Schleiz und Plauen
(mit seinem Hradschin) gehörte.