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Buchner, Ernst [Hrsg.]
Augsburger Kunst der Spätgotik und Renaissance — Augsburg, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.28869#0493

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geschnitten und durch die Auswertung der urkund-
lichen Überlieferung zu klären versucht wird, be-
freunden. Gerade hier auf die Beurteilung der sti-
listischen Merkmale, denen doch als sinnlich faß-
und aufzeigbaren Gegebenheiten der gleiche ur-
kundliche Wert zukommt wie der begrifflichen
Überlieferung zu verzichten, heißt sich den Weg
verbauen, der nur in stetem Austausch von histo-
rischer und stilkritischer Betrachtung erfolgreich
begangen werden kann. Der von vorwiegend mit
Urkunden sich befassenden Forschern so beliebte
Hieb auf die Stilkritik ist — mag auch das Organ
des heutigen Betrachters oft noch nicht die nötige
Präzision der Beobachtung auf bringen und da-
neben tappen — innerlich nicht gerechtfertigt, zu-
mal der Verfasser später (S. 81) selbst zugeben
muß, daß uns die Urkunden gerade in den ent-
scheidenden Fragen der Arbeitsteilung im Stich
lassen.
Der Titel ist zu weit gefaßt. Näher werden
nur die Maler, Bildhauer und Schnitzer hzw. die
Herstellung der Altäre behandelt, während die
Wand- und Glasmaler, die ganze Kleinkunst, die
Kupferstecher und Verfertiger von Holzschnitten,
die Karten- und Briefmaler, die Miniatoren und
Buchzeichner, die Medailleure und Kleinplastiker,
die doch zum überwiegenden Teil zu den ^Künst-
lern" zu rechnen sind, nicht mit einbezogen wer-
den. Läßt sich noch rechtfertigen, daß das Kunst-
gewerbe ausgeschaltet bleibt, wenngleich die oft
als Goldschmiede tätigen Kupferstecher eigentlich
hieher gehören, so gibt es ein falsches Bild von
dem Werkstattbetrieb, wenn die Werke der Klein-
kunst und Graphik, die sicher großen Teils in der
Maler- und Bildhauerwerkstatt (man denke nur
an Schongauer, Veit Stoß, Dürer, Peter Vischer
usw.) entstanden sind, außer Betracht bleiben.
Kann man die zeitliche Abgrenzung nach oben —
tetztes Viertel des 14. Jahrhunderts — gutheißen,
so hätte man die untere Grenze (1520) ruhig bis
1540—50 herunterrücken können, da die Rezep-

tion der Renaissance, die ja schon um 1500 ein-
setzte, für die Gestaltung des Werkstattbetriebs
nicht gerade um 1520 einen fühlbaren Einschnitt
bewirkte. Neben den deutschen und niederländi-
schen sind gelegentlich französische und aus-
nahmsweise italienische Künstler verarbeitet.
Der Stoff ist in vier, nicht ganz gleichwertige Ab-
schnitte gegliedert. Im ersten werden Wesen, Ver-
fassung und die wirtschaftlichen Aufgaben der
Zunft, im zweiten die rechtlichen Grundlagen des
Zunftwesens und der Verträge, im dritten Einrich-
tung und Betrieb der Werkstatt behandelt, wäh-
rend der vierte der Frage der Arbeitsteilung, die
nach wirtschaftlichen und künstlerischen Gesichts-
punkten erörtert wird, gewidmet ist. Die reichhal-
tigen, sorgfältig zusammengestellten Anmerkungen
geben für den anregend und flüssig geschriebenen
Text jeweils die archivalischen Belege. Im Anhang
sind dankenswerterweise die Quellennachweise der
oft an recht entlegenen Stellen veröffentlichten Ver-
träge, die leider aus äußeren Gründen — nur zwei
sind als Beispiele wörtlich abgedruckt — nicht im
Wortlaut gebracht werden konnten, in chronolo-
gischer Folge vereinigt.
Zu der in Anm. 8 gebrachten Zunftliteratur sei die
Salzburger ,,Ordnung des Handwerks der Maler,
Schnitzer, Schiliter und Glaser" (verüffentl. hei O.
Fischer, die altdeutsche Malerei in Salzburg S.207)
nachgetragen. Nicht berücksichtigt sind die Fälle,
wo Künstler außerhalb der Zunftsatzungen ihr
Handwerk trieben. Das gilt fast durchwegs für die
unter dem unmittelbaren Schutz der weltlichen
und kirchlichen Machthaber stehenden Hofkünst-
ler und die wenig seßhaften Medailleure. Daß die
Zünftler mit scheelen Augen auf die mitunter auch
noch steuerfreien Hofkünstler blickten, ist nicht
verwunderlich. Ein sprechendes Beispiel hiefür
bietet die „Supplication gemaingelich maister und
gesellen des handwercks der maller pildschnitzer
und glasser zu Passau" (vgl. W. M. Schmid, Rep.
XVI (1893) S. 148) gegen den bischöflichen Hof-

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