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Das Mittelalter.
rechte, jene kamen mehr und mehr in Abhängigkeit und Dienst-
barkeit. Die Kämpfe mit den Sarazenen in Spanien, mit den
Ungarn in Deutschland gaben der Reiterei eine besondere Wichtig-
keit und veranlagten mit der Unsicherheit des Lebens durch kleine
heimische Fehden die Ritter sich in ihren Burgen feste Häuser
zu bauen, wo wieder die Umwohnenden in Kriegsnoth eine Zu-
flucht hatten. So wurden die größern Grundbesitzer die edeln
Herren und die Gemeinfreien ihre Schntzgenossen und Vasallen,
zumal es Gewohnheitsrecht ward die Lehngüter nur solchen zu
geben deren Ahnen schon ritterliche Kriegsdienste geleistet hatten.
Diese begünstigte Stellung gab ihnen Macht und Muße zur Bil-
dung, zunächst allerdings in körperlicher Kraft und Gewandtheit
in der Waffenführnng; die alten Kampfspiele wurden zun: Tur-
nier. Der in den Waffen erzogene Jüngling trat als Knappe
zu einem Ritter wie der Gesell zu einem Meister, bis auch ihm
der Ritterschlag zntheil ward; die Schwertleite entsprach der
alten Wehrhaftmachnng und gewährte alle Rechte der Mündig-
keit, des Vollbürgerthums. Ein Gottesdienst ging ihr voraus;
dein Gelöbniß christlichen Lebenswandels, der Treue für Kirche
und König, des Schutzes der Unschuldigen und Bedrängten, der
Achtung der Frauen folgte die Umgürtnng mit dem Schwert und
der Schlag, der an das Leiden Christi mahnen und der letzte sein
sollte den der Rittzer duldete. Die Ritterehre ruhte zumeist im
Ruhm der Waffen, der Tapferkeit. Schon die alte Reckcnzeit
hatte den Kampf gefordert damit sich zeige wer der Stärkste sei
und als solcher anerkannt werden solle. Das erforderte aber
daß man mit gleichen Waffen focht, daß man sich keiner Hinter-
list bediente und den Gegner auch in Fehden erst angriff nach-
dem man den Kampf erklärt hatte, damit auch er gerüstet war.
Dann aber schonte man den Besiegten. Dem Mnthe mußte sich
das ritterliche Geschick, die ritterliche Sitte gesellen; Wolfrain von
Eschenbach sagt: „Ein Mutterschwein wehrt sich auch tapfer wenn's
dem Ferkel gilt, — der Mann verdient daß man ihn schilt der
zur Kraft nicht Sitte fügt." Die persönliche Ehre war von der
des Standes getragen, und darum unterzog sich der Adel den
conventionellen Formen und drängte sich zur Ritterwürde. Mit
dem ritterlichen Ehrbegriff hing die Anstandslehre zusammen,
deren Regeln die Conrtoisie, das höfische Wesen in sich befaßte.
Wie der formale und damit ans das Aenßere der Erscheinung ge-
richtete Sinn der Franzosen auch in neuerer Zeit gewöhnlich in
Das Mittelalter.
rechte, jene kamen mehr und mehr in Abhängigkeit und Dienst-
barkeit. Die Kämpfe mit den Sarazenen in Spanien, mit den
Ungarn in Deutschland gaben der Reiterei eine besondere Wichtig-
keit und veranlagten mit der Unsicherheit des Lebens durch kleine
heimische Fehden die Ritter sich in ihren Burgen feste Häuser
zu bauen, wo wieder die Umwohnenden in Kriegsnoth eine Zu-
flucht hatten. So wurden die größern Grundbesitzer die edeln
Herren und die Gemeinfreien ihre Schntzgenossen und Vasallen,
zumal es Gewohnheitsrecht ward die Lehngüter nur solchen zu
geben deren Ahnen schon ritterliche Kriegsdienste geleistet hatten.
Diese begünstigte Stellung gab ihnen Macht und Muße zur Bil-
dung, zunächst allerdings in körperlicher Kraft und Gewandtheit
in der Waffenführnng; die alten Kampfspiele wurden zun: Tur-
nier. Der in den Waffen erzogene Jüngling trat als Knappe
zu einem Ritter wie der Gesell zu einem Meister, bis auch ihm
der Ritterschlag zntheil ward; die Schwertleite entsprach der
alten Wehrhaftmachnng und gewährte alle Rechte der Mündig-
keit, des Vollbürgerthums. Ein Gottesdienst ging ihr voraus;
dein Gelöbniß christlichen Lebenswandels, der Treue für Kirche
und König, des Schutzes der Unschuldigen und Bedrängten, der
Achtung der Frauen folgte die Umgürtnng mit dem Schwert und
der Schlag, der an das Leiden Christi mahnen und der letzte sein
sollte den der Rittzer duldete. Die Ritterehre ruhte zumeist im
Ruhm der Waffen, der Tapferkeit. Schon die alte Reckcnzeit
hatte den Kampf gefordert damit sich zeige wer der Stärkste sei
und als solcher anerkannt werden solle. Das erforderte aber
daß man mit gleichen Waffen focht, daß man sich keiner Hinter-
list bediente und den Gegner auch in Fehden erst angriff nach-
dem man den Kampf erklärt hatte, damit auch er gerüstet war.
Dann aber schonte man den Besiegten. Dem Mnthe mußte sich
das ritterliche Geschick, die ritterliche Sitte gesellen; Wolfrain von
Eschenbach sagt: „Ein Mutterschwein wehrt sich auch tapfer wenn's
dem Ferkel gilt, — der Mann verdient daß man ihn schilt der
zur Kraft nicht Sitte fügt." Die persönliche Ehre war von der
des Standes getragen, und darum unterzog sich der Adel den
conventionellen Formen und drängte sich zur Ritterwürde. Mit
dem ritterlichen Ehrbegriff hing die Anstandslehre zusammen,
deren Regeln die Conrtoisie, das höfische Wesen in sich befaßte.
Wie der formale und damit ans das Aenßere der Erscheinung ge-
richtete Sinn der Franzosen auch in neuerer Zeit gewöhnlich in