Einführung des Films usw.
683
Rechte von den Vorgängern der Ansco-
Photoproducts, Inc., in Binghamton,
N. Y., übernommen, welche den Prozeß unter
dem Namen The Goodwin Film and Ca-
mera-Company gegen die Eastman-
Kodak-Company geführt hatte. Dieser
Rechtsstreit, der in der Geschichte der Patent-
prozesse jener Zeit sowohl hinsichtlich seiner
Dauer, wie der ungewöhnlichen Höhe der Ent-
schädigungssumme von Millionen von Dollars,
welche die Kodak- Gesellschaft schließlich an
die Ansco-Company zu zahlen hatte, ein-
zig dasteht, beschäftigte die Gerichte bis zur
endlichen Entscheidung im März 1914.
Hannibal Goodwin wurde also endgültig als der rechtmäßige
Erfinder der Zelluloidunterlage des Rollfilmes offiziell anerkannt. Lei-
der war Goodwin schon im Jahre 1900 gestorben; seiner in den be-
scheidensten Verhältnissen le-
benden Witwe und deren Sohn
fiel aber ein beträchtlicher An-
teil des finanziellen Erfolges zu.
Goodwin hatte noch
eine ganze Reihe anderer Pa-
tente zur Herstellung photogra-
phischer Schichtträger genom-
men, darunter ein solches, wel-
ches die wertvollen Eigenschaf-
ten des Amylazetates hierauf
übertrug.
Goodwin war ein in sei-
ner iKirchengemeinde außer-
ordentlich beliebter menschen-
freundlicher Geistlicher, der
gern selbst Amateurphotogra-
phie betrieb und auch die Zög-
linge seiner Schule in dieser
Kunst unterwies. Er hatte aber
auch viel Verständnis für die
technische Seite der Photogra-
phie und verfügte über ge-
nügende chemische Kenntnisse,
Abb. 212. Gedenktafel für Goodwin
Abb. 211.
Goodwins Bildnis
in Holzschnitt.
683
Rechte von den Vorgängern der Ansco-
Photoproducts, Inc., in Binghamton,
N. Y., übernommen, welche den Prozeß unter
dem Namen The Goodwin Film and Ca-
mera-Company gegen die Eastman-
Kodak-Company geführt hatte. Dieser
Rechtsstreit, der in der Geschichte der Patent-
prozesse jener Zeit sowohl hinsichtlich seiner
Dauer, wie der ungewöhnlichen Höhe der Ent-
schädigungssumme von Millionen von Dollars,
welche die Kodak- Gesellschaft schließlich an
die Ansco-Company zu zahlen hatte, ein-
zig dasteht, beschäftigte die Gerichte bis zur
endlichen Entscheidung im März 1914.
Hannibal Goodwin wurde also endgültig als der rechtmäßige
Erfinder der Zelluloidunterlage des Rollfilmes offiziell anerkannt. Lei-
der war Goodwin schon im Jahre 1900 gestorben; seiner in den be-
scheidensten Verhältnissen le-
benden Witwe und deren Sohn
fiel aber ein beträchtlicher An-
teil des finanziellen Erfolges zu.
Goodwin hatte noch
eine ganze Reihe anderer Pa-
tente zur Herstellung photogra-
phischer Schichtträger genom-
men, darunter ein solches, wel-
ches die wertvollen Eigenschaf-
ten des Amylazetates hierauf
übertrug.
Goodwin war ein in sei-
ner iKirchengemeinde außer-
ordentlich beliebter menschen-
freundlicher Geistlicher, der
gern selbst Amateurphotogra-
phie betrieb und auch die Zög-
linge seiner Schule in dieser
Kunst unterwies. Er hatte aber
auch viel Verständnis für die
technische Seite der Photogra-
phie und verfügte über ge-
nügende chemische Kenntnisse,
Abb. 212. Gedenktafel für Goodwin
Abb. 211.
Goodwins Bildnis
in Holzschnitt.