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Eder, Josef Maria
Geschichte der Photographie (Band 2) — Halle (Saale), 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.27416#0113

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Einführung des Films usw.

683

Rechte von den Vorgängern der Ansco-
Photoproducts, Inc., in Binghamton,

N. Y., übernommen, welche den Prozeß unter
dem Namen The Goodwin Film and Ca-
mera-Company gegen die Eastman-
Kodak-Company geführt hatte. Dieser
Rechtsstreit, der in der Geschichte der Patent-
prozesse jener Zeit sowohl hinsichtlich seiner
Dauer, wie der ungewöhnlichen Höhe der Ent-
schädigungssumme von Millionen von Dollars,
welche die Kodak- Gesellschaft schließlich an
die Ansco-Company zu zahlen hatte, ein-
zig dasteht, beschäftigte die Gerichte bis zur
endlichen Entscheidung im März 1914.

Hannibal Goodwin wurde also endgültig als der rechtmäßige
Erfinder der Zelluloidunterlage des Rollfilmes offiziell anerkannt. Lei-
der war Goodwin schon im Jahre 1900 gestorben; seiner in den be-
scheidensten Verhältnissen le-
benden Witwe und deren Sohn
fiel aber ein beträchtlicher An-
teil des finanziellen Erfolges zu.

Goodwin hatte noch
eine ganze Reihe anderer Pa-
tente zur Herstellung photogra-
phischer Schichtträger genom-
men, darunter ein solches, wel-
ches die wertvollen Eigenschaf-
ten des Amylazetates hierauf
übertrug.

Goodwin war ein in sei-
ner iKirchengemeinde außer-
ordentlich beliebter menschen-
freundlicher Geistlicher, der
gern selbst Amateurphotogra-
phie betrieb und auch die Zög-
linge seiner Schule in dieser
Kunst unterwies. Er hatte aber
auch viel Verständnis für die
technische Seite der Photogra-
phie und verfügte über ge-
nügende chemische Kenntnisse,

Abb. 212. Gedenktafel für Goodwin

Abb. 211.

Goodwins Bildnis
in Holzschnitt.
 
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