scheinung tretende Haus die
Sache vereinfacht. Es mag
Vorkommen, daß sich zwei
Nachbarn über derartige
Gestaltung ihrer Gärten
verständigen oder daß ein
solche Verständigung von
der Stelle, die über die Ver-
gebung der Heimstätten zu
verfügen hat, zur Bedingung
gemacht wird. Diese Mög-
lichkeiten sind aber bei der
Ausschreibung nichtinsAuge
gefaßt worden, es war viel-
mehr gesagt, daß die Be-
werber den einen oder den
anderen Garten bearbeiten
sollten.DieseForderung ent-
sprang bestimmter Absicht.
Man muß sich in die Lage
solcher Kleinsiedler verset-
zen, bei denen das Streben
nach Betonung einer gewis-
sen Eigenart ebenso vor-
handen ist wie bei andern
Menschen. Jeder möchte sein
Anwesen etwas hervorhe-
ben. Dies durch Gestaltung
des Gartens anzustreben,
erscheint natürlich, da das
Haus gegeben ist und dem
eigenen Betätigungsdrang
keine Möglichkeit bietet.
Aber auch vom Standpunkt
des Unbeteiligten ist es zu
begrüßen, wenn gerade die
strenge Gesetzmäßigkeit,
die durch die gleiche Form
der Bauten in eine solche
Siedlung kommt, durchBunt-
heit und Mannigfaltigkeit
der Gärten etwas gelockert
wird, wie es ja auch von
Voelkers in derBesprechung
des Behrensschen Buches,
Januarheft der Gartenkunst
1919, Seite 15 und 16, ge-
wünscht wird.
Einzelne Teilnehmer am
Wettbewerb sind dann noch
einen Schritt weiter gegan-
gen und haben für je zwei
Häuser einen gemeinsamen
Zugangsweg angeordnet.
Auch das war in gewisser
Hinsicht eine Eigenmächtig-
keit, durch die in der Regel
abernodi nicht einmal etwas
gewonnen wurde; denn die
Notwendigkeit, nun außer-
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Sache vereinfacht. Es mag
Vorkommen, daß sich zwei
Nachbarn über derartige
Gestaltung ihrer Gärten
verständigen oder daß ein
solche Verständigung von
der Stelle, die über die Ver-
gebung der Heimstätten zu
verfügen hat, zur Bedingung
gemacht wird. Diese Mög-
lichkeiten sind aber bei der
Ausschreibung nichtinsAuge
gefaßt worden, es war viel-
mehr gesagt, daß die Be-
werber den einen oder den
anderen Garten bearbeiten
sollten.DieseForderung ent-
sprang bestimmter Absicht.
Man muß sich in die Lage
solcher Kleinsiedler verset-
zen, bei denen das Streben
nach Betonung einer gewis-
sen Eigenart ebenso vor-
handen ist wie bei andern
Menschen. Jeder möchte sein
Anwesen etwas hervorhe-
ben. Dies durch Gestaltung
des Gartens anzustreben,
erscheint natürlich, da das
Haus gegeben ist und dem
eigenen Betätigungsdrang
keine Möglichkeit bietet.
Aber auch vom Standpunkt
des Unbeteiligten ist es zu
begrüßen, wenn gerade die
strenge Gesetzmäßigkeit,
die durch die gleiche Form
der Bauten in eine solche
Siedlung kommt, durchBunt-
heit und Mannigfaltigkeit
der Gärten etwas gelockert
wird, wie es ja auch von
Voelkers in derBesprechung
des Behrensschen Buches,
Januarheft der Gartenkunst
1919, Seite 15 und 16, ge-
wünscht wird.
Einzelne Teilnehmer am
Wettbewerb sind dann noch
einen Schritt weiter gegan-
gen und haben für je zwei
Häuser einen gemeinsamen
Zugangsweg angeordnet.
Auch das war in gewisser
Hinsicht eine Eigenmächtig-
keit, durch die in der Regel
abernodi nicht einmal etwas
gewonnen wurde; denn die
Notwendigkeit, nun außer-
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