Großherzoglich Badische privilegirte Heidelberger Tageblätter für Verkündigung, Politik und Unterhaltung (35) — 1841
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No. 131 - No. 140 (8. Juni - 19. Juni)
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- Einband
- Titelblatt
- 2 Im Jahre 1840 sind dahier geboren / gestorben:
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3-44
No. 1 - No. 10 (1. Januar - 13. Januar)
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45-84
No. 11 - No. 20 (14. Januar - 25. Januar)
-
85-124
No. 21 - No. 30 (26. Januar - 5. Februar)
-
125-164
No. 31 - No. 40 (6. Februar - 17. Februar)
-
165-204
No. 41 - No. 50 (18. Februar - 01. März)
-
205-244
No. 51 - No. 60 (2. März - 12. März)
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245-284
No. 61 - No. 70 (13. März - 24. März )
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285-324
No. 71 - No. 80 (25. März - 5. April)
-
325-364
No. 81 - No. 90 (6. April - 19. April)
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365-404
No. 91 - No. 100 (20. April - 30. April)
-
405-444
No. 101 - No. 110 (1. Mai - 12. Mai)
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445-484
No. 111 - No. 120 (13. Mai - 25. Mai)
-
485-524
No. 121 - No. 130 (26. Mai - 7. Juni)
-
525-566
No. 131 - No. 140 (8. Juni - 19. Juni)
-
567-606
No. 141 - No. 150 (20. Juni - 1. Juli)
-
607-646
No. 151 - No. 160 (2. Juli - 13. Juli)
-
647-686
No. 161 - No. 170 (14. Juli - 24. Juli)
-
687-726
No. 171 - No. 180 (26. Juli - 5. August)
-
727-766
No. 181 - No. 190 (6. August - 17. August)
-
767-806
No. 191 - No. 200 (18. August - 28. August)
-
807-850
No. 201 - No. 210 (30. August - 9. September)
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851-890
No. 211 - No. 220 (10. September - 21. September)
-
891-930
No. 221 - No. 230 (22. September - 2. Oktober)
-
931-972
No. 231 - No. 240 (4. Oktober - 14. Oktober)
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973-1018
No. 241 - No. 250 (15. Oktober - 26. Oktober)
-
1019-1058
No. 251 - No. 260 (27. Oktober - 6. November)
-
1059-1098
No. 261 - No. 270 (8. November - 18. November)
-
1099-1138
No. 271 - No. 280 (19. November - 30. November)
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1139-1180
No. 281 - No. 290 (1. Dezember - 11. Dezember)
-
1181-1220
No. 291 - No. 300 (13. Dezember - 23. Dezember)
-
1221-1244
No. 301 - No. 307 (24. Dezember - 31. Dezember)
- Landwirthschaftliche Berichte
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
Cageblätter
für Verkündigung, Politik und Unterhaltung.
Donnerstag, Den 10. Juni
1841.
kr
Preußen. Die „Pr. St. Ztg." vom 1. Juni enthält
einen ausführlichen Artikel über die Handels - und Schiffahrts-
konvention zwischen dem Zollvereine und England. Es heißt
in deſſen Eingang; Der Handels - und Schiffahrtsvertrag,
welcher unter dem 2. März d. J. zwischen den Zollvereinsſtaa-
ten und England abgeſchloſsen worden, iſt seit seiner Bekannt-
werdung der Gegegenſtand ebenso hefstiger, als unsere Mei-
nung nach, unbegründeter Verunglimpfungen geworden, deren
tägliche Wiederholung in einem der gelesenſten Blätter Deutsch-
lands („Augbs. A. Z.“) es als Pflicht erſcheinen läßt, über
die Motive, welche der Unterhandlung dieses Vertrags zu
Grunde gelegen haben, dem größeren Publikum , unter Be-
nutzung amtlicher Quellen, nähere Kunde zu geben, um Leh-
teres dadurch zur eigenen Prüfung und Würdigung ſolcher
Angriffe in den Stand zu setzen. Es wird aber zu diesem
Zwecke nöthig seyn, über den Zuſtand der engliſchen Schiffahrts-
geſetz gebung, wie ec bei der Unterhandlung jenes Vertrages
war, Einiges vorauszuſchicken, wobei wir diejenigen, welche
darüber Ausführliches nachzuleſen wünschen, auf das sehr
ſchälzbare Buch von Kleinschrod: „Großbritanniens Gesetzgebung
über Gewerbe und Handel.“ Stuttgart und Tübingen. 4836.
Seite 283 bis 317 , und die dort allegirten engliſchen Quellen
verweiſen können. [F. nun diese Uebersicht, dann heißt es
weiter:] Es iſt diese Aufrechthaltung des beſtehenden Naviga-
tionsgeſetzes keineswegs einseitig nur zum Vortheil Englands
ſstipulirt worden, da es auch Preußen nach dem wörtlichen
Inhalte des Vertrags gänzlich freigeſtanden hätte, eine der
engliſchen entsprechende Navigationsakte zu erlassen, welcher
sich dann die engliſchen Schiffe für den Verkehr mit unseren
Häſen eben so hätten fügen müſsen, wie die unsſrigen sich in
ihrem Verkehr nach und aus britiſchen Häfen den Vorſchriften
der engliſchen Akte zu fügen haben. Daß wir dergleichen
Maßregeln nicht getroffen haben , beruht also keineswegs auf
einer traktatmäßigen Verhinderung, sondern lediglich auf der
eigenen Erwägung dessen, was unſerer Handelspolitik ange-
meſſen war. [Dieses wird näher entwickelt und dann fortge-
fahren.] Aus dem Vorſtehenden schon iſt zu ersehen , daß die-
ser Vertrag materiell als eine Zusatzakte zu dem preußisſch-eng-
liſchen Vertrage von 1824 und deſſen Erweiterung vom Jahr
1826 anzusehen, und auf das JFeortbeſtehen dieser Verträge
wesentlich gegründet iſt. Als Erweiterung dieses Zuſtandes
wird nun im ersſten Artikel englischerſeits eingeräumt, daß
preuß. Schiffe und die Schiffe der übrigen Zollvereinsſtaaten, nebſt
ihren Ladungen , auch wenn sie aus den Häfen an den Mündungen
der Maas, Ems, Weser und Elbe kommen, in den Häfen
des vereinigten Königreichs und der Kolonien ſo behandelt
werden sollen, als wenn die vorgedachten Häfen ſsich innerhalb
des Gebietes von Preußen , oder eines anderen Vereinsſtaates
befänden. Es liegt hierin eine Veränderung der Navigations-
akte, über deren Zuläſſigkeit es, zur Ratihabirung zugleich des
öſtreichiſch-engliſchen Vertrags, einer besonderen Parlaments-
akte (vom 10. Auguſt v. J.) bedurſte. Als sich von ſelbſt
verſtehend, wird dabei am Schluſse des Artikels vorausgeseßt,
daß auch die engliſchen Schiffe in jenen Häfen gleich den
preußiſchen Schiffen behandelt werden müſſen, und dieser, ganz
in der Natur der Sache liegende Vorbehalt war insofern um
ſo unbedenklicher, als er den dermaligen Schiffahrtsverhältnis-
sen jêner Staaten, sowohl Preußen als England gegenüber,
völlig eutspricht, und es durchaus nicht in den Absichten Preu-
Hens liegt, seiner Flagge in jenen Häſen einen Vorzug vor
der englischen zu sichern, der nur durch anderweite, den ge-
sammten Zollverein treffende Nachtheile erkauft werden ttt
(Forts. f.)
Berlin, 1. Juni. In einigen Tagen wird die Eisenbahn
nach Halle und Leipzig auf 10 Meilen bis nach Jüterbogk
eröffnet werden, und wenigſtens bis jetzt ſchon für diejenigen
Reisenden eine große Erleichterung eintreten, welche Dresden
und die böhmiſchen Bäder besuchen wollen. Indem man
von Jüterbogk aus sogleich die Reiſe mit der Schnellpoſt fort-
setzt, wird es möglich, am selben Abend in Dresden zu seynz
indeſſen iſt, wie man vernimmt, der Bau einer Zweigbahn
nach Riesa nicht aufgegeben worden, welche uns Dresden um
7 Stunde naher bringt. – Das Sicherheitsbureau, welches
man hier einrichtet, wird in den meiſten Fällen ganz das
bisherige Paßwesen vertreten, und wahrscheinlich wird man
mit einer billig gelösten Erkennungskarte alle Bundesſtaaten -
bereiſen können, wozu der Antrag gemacht ſeyn solle. Die
Eröffnungen, welche der Stadt Breslau in Betreff ihres Ver-
faſſungsantrags zugegangen sind, werden hier sehr lebhaft mit
empfunden, da man die sonderbare Lage der Stadt sehr wohl
begreift. Man erzählt sich hier, daß nach einer lebhaften
Sitzung der Magiſtrat von dem anfänglichen Vorschlag, besondere
Deputirte abzusſenden, abgeſtanden, und es bei einer unterthänigen
Vorſtellung zur Vertheidigung ihres Antrags, wie ihrer treuſten
und innigsten Loyalität bewenden lassen wird. – Die großen
militärischen Schauspiele in der Nähe von Liegnilz werden vor-
nehme Fremde aus allen Gegenden hinziehen. Einem Gerücht
nach würden auch von Rufland aus hohe Personen dort auf
einige Tage erscheinen. – Unser Gesandter in London, Hr.
v. Bülow , iſt von seinem Augenübel ganz hergeſtellt, man er-
wartet seine Abreise bald, und glaubt, daß mit seiner Ankunſt
hior die längſt beschloſſenen Veränderungen frsetgtn werden
(Lpz. Ztg. »
Köln, 38. Juni. Heute iſt eine Deputatidà! t .
Personen, zwei Kaufleuten und zwei Advokaten , von hier nach
Düſseldorf abgegangen, um unſern dortigen Landtagsabgeord-
neten eine, von mehr als tauſend unserer achtbarſten und an-
gesehenſten Einwohner aus dem Bürger-, Beamten - und
geiſilichen Stande unterzeichnete, Bittſchrisſt an ten rheiniſchen
Provinzialandtag zur Uebergabe an denselben einzuhändigen.