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N°. 63 HEIDELB. JAHRB. D. LITERATUR. 1833.

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Der Verf. unterscheidet nä;nlich zwischen der apriori-
schen oder logisch-abstrakten Nothwendigkeit, und der
realen, in bestimmter Weise erfüllten; eine Unterschei-
dung, welche zugleich auch erst die rechte Einsicht in
den vorhin aufgestellten Begriff der Freiheit giebt. Die
Nothwendigkeit ersterer Art ist die eines dialektischen
Fortschreitens im Begriffe,- des reinen Gedankens,
welche wir überhaupt den ewigen Wahrheiten zuer-
kennen. Die andere dagegen ist die einer positiven, der
Kreatur verliehenen Anlage, die Summe von Kräften,
welche das Wesen eines Dinges ausmachen, und dessen
Naturund Entwicklung absolut bedingen. Die letz-
tere ist innerlich Eins mit seiner Freiheit, ja sie ist selbst
nur das von innen her treibende Princip der Entwicklung,
in welcher die Kreatur ihre positive (eigentümliche)
Wirklichkeit behauptet und ausfüllt. Hieraus ergiebt
sich unserm Verf. der Begriff der Schöpfung. (S. 298.)
Die göttliche Schöpferthätigkeit giebt nämlich den zu-
reichenden Grund nur der Möglichkeit, nicht der
Wirklichkeit der Geschöpfe: jene reale Nothwendigkeit,
die Anlage derselben, ihre wicderMi prbwa ist aus
Gott; die Entwicklung aus ihnen selbst, d. h. ihre
Verwirklichung ist ihre Sache. „Die aus dem Wesen
ihres Schöpfers, wie aus einer Basis sich herausarbei-
tende Kreatur ist demnach ein Höheres, als ihr Schöpfer,
wiefern dieser nämlich in keiner andern Bestimmung,
als der des Grundes oder der Materie gedacht würde.
Das wahrhaft Höchste aber, oder der als Gott da-
seyende Gott ist allein der frei über der Schöpfung,
die zugleich sein Werk und nicht sein Werk ist, schwe-
bende, allumfassende und selbstbewuiste Gottesgeist, in
XXVI. Jahrg. 10. Heft. 68
 
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