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N°. *25. HEIDELB JAHRE, p. LITERATUR. 1833.

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l^Fe$ FFe^F. AFctFnz AeF FFu^erAerg. 1832. gr. 8. (Preis: jeder
Band 5 ß.)
ln einer Zeit, wo Alles nach Gesetzen schreit, wie
weiland die Israeliten in der Wüste nach Wasser und
Brod^ und wo tagtäglich so viele Produkte erzeugt wer-
den , w eiche durch ihren schnellen Untergang die große
Zeit voll kleiner Menschen auf das genaueste beurkun-
den, ist gewiß kein Buch zweckmäßiger und zeitge-
mäfser, als ein Archiv für die neueste Gesetzgebung
Deutschlands. Durch ein solches Archiv müssen aber,
wenn es den Bedürfnissen entsprechen soll, folgende
Zwecke erreicht werden: 1) Es mufs dadurch den Ge-
setzgebern der übrigen deutschen Staaten, wo über
diesen oder jenen Gegenstand noch keine Gesetze vor-
handen sind, dieMöglichkeitgegebenwerden, alle vor-
handenen mit Leichtigkeit zu erhalten, und zum Zweck
der Bearbeitung der neuen zu benutzen. Die gehörige
Benutzung kann aber durch den blofsen Text nicht er-
zielt werden, sondern dazu gehören auch die Motive,
welche den Gesetzgeber zur Fassung des Gesetzes im
Ganzen, und aller einzelnen Artikel bestimmten. Hülfs-
mittel zum richtigen VerStändniß sind sdaher die Ent-
würfe , die etwa darüber abgegebenen Gutachten und
Bemerkungen der Collegien, Universitäten und einzelner
Gelehrten, die vielleicht darauf erfolgte Abänderung
des ersten Entwurfs, die Anreden, mit welchen die
Minister den Ständen die Gesetzesentwürfe vorzulegen
pflegen, die Commissionsberichte und, die Debatten der
Stände, sowie alle Bemerkungen, welche von solchen,
die bei der Gesetzgebung ein Wort mitzureden haben,
gemacht werden, und endlich alle sonstigen Materialien,
XXVI. Jahrg. 12. Heft. ?5
 
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