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N°. 51. HEIDELB. JAHRB. D. LITERATUR. 1833.

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Unter der Aufschrift: Geschichtliche Donk-
mä!er, erhalten wir einen genauen Abdruck von fünf
für die Geschichte Pommerns wichtigen, bisher nicht
durch den Druck bekannt gewordenen , Urkunden in la-
teinischer Sprache, wovon die vier ersten aus den Jahren
1281 —1284. auf den obenerwähuten Landfrieden und
die darauf sich beziehenden oder damit in Verbindung ste-
henden Verhältnisse, als Verpfändungen, Fehden u.dgl.
sich beziehen; in der fünften bewilligt ein Pommerscher
Herzog der Stadt Stettin die Anlage eines Damms und
die Erhebung eines Zolls auf demselben, unter dem
12 Novbr. 1299. Aus dem Inhalt dieser Urkunde er-
sehen wir schon, zu welcher Bedeutung und Wohlha-
benheit damals die Stadt Stettin gelangt war. Künftighin
soll in jedem Heft unter der oben bemerkten Aufschrift
eine Auswahl der wichtigsten, auf die Geschichte Pom-
merns und der Nachbarländer bezüglichen, noch nicht
gedruckten Urkunden mitgetheilt werden, dann auch
einzelne Bruchstücke von Chroniken u. A. der Art, wobei
besonders auf solche Denkmale Rücksicht genommen wer-
den soll, welche zur Erkenntnis der Verfassung, des
politischen und kirchlichen Lebens, des Handels u. s. w.,
kurz zur näheren Kenntnis des öffentlichen Lebens bei-
tragen, daher auch das Lehnswesen vor Allem beachtet
werden wird. Der Abdruck dieser alten Urkunden wird
(wie auch die in diesem Band mitgetheilten hinreichend
beweisen) in möglichster Treue und Genauigkeit veran-
staltet werden, also mit Beibehaltung der ursprünglichen
Sprache, der lateinischen (worin wohl die meisten Ur-
kunden abgefafst sind) wie der niederdeutschen, als der
Sprache des Volks. Mit vollem Recht aber wird ver-
langt, dafs man den alten Urkunden eine grölsere Auf-
XXYt. Jahrg. 8. Heft. 51
 
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