Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
JAHRBÜCHER DER LITERATUR

Rechts- lind Staatswissenschaft.
Zeitschrift für Theorie und Praxis des haierischen Civil-, Criminal- und
öffentlichen Hechtes. Herausg. von Dr. Fr. Freih. Zu Rhein, königl.
Kümmerer, Oberstudienrathe im Ministerium des I. und Ministerialre-
fercnten. München, bei G. Franz. I. Hft. 1834. II. Fift. 1835.
Der Herausgeber, schon durch andere literarische Arbeiten
rühmlichst bekannt, liefert in der vorliegenden Zeitschrift eine
Fortsetzung seiner früher erschienenen »Beiträge zur Ge-
setzgebung und praktischen Jurisprudenz, mit be-
sonderer Rücksicht auf Baiern.« Eine.gewifs Vielen will-
kommene Gabe ! — Wir lassen jetzt die Ueberschriften der in
diesen beiden Heften enthaltenen Abhandlungen folgen. Auf eine
genauere Inhaltsanzeige werden wir nur bei denjenigen Abhand-
lungen eingehn, welche für das Ausland ein unmittelbares In-
teresse haben.
Erstes Heft. •— 1) Blick auf den gegenwärtigen
Zustand der Gesetzgebung Bai er ns. Von Wind wart.
S. 1. Der Verf. beginnt mit dem Jahre 1751. In Baiern erschien
im Jahre 1751. ein neues Strafrecht, zwei Jahre später eine bür-
gerliche Gerichtsordnung, und nach abermals drei Jahren ein
neues Landrecht. (Der Codex Maximiljanus.) »Findet man gleich
in diesen Gesetzbüchern keinen Aufschwung über ihre Zeit, so
ist doch nicht zu verkennen, dafs sie eine merkliche Stufe des
Ueberganges zum Besseren bilden ; der ungetheilte Beifall der
sachverständigen Zeitgenossen wurde ihnen gezollt; und ihr Ver-
fasser, Kreitmayer, hat sich, besonders durch die Gerichts-
ordnung, die Anmerkungen hierzu und zu dem Landrechte, ein
bleibendes Denkmal in der Geschichte Baierns und in der deut-
schen Rechtsgeschichte gestiftet.« Hierauf ein halbes Jahrhundert
lang Stillstand , d. i. man begnügte sich bis zu Anfang des lau-
fenden Jahrhunderts mit einzelnen Gesetzen und Verordnungen,
welche zur Erläuterung und' Ergänzung jener Gesetzbücher er-
lassen wurden. Mit dem Jahre 1800. beginnt eine neue Periode
in der Geschichte der Gesetzgebung des K. Baiern. Es wurde
von der Regierung der Entschlufs gefafst, neue Gesetzbücher
über das theoretische und praktische Civil- und Criminal - Recht
aysarbeiten zu lassen. Bis jetzt ist jedoch nur das Strafgesetz-
buch zu Stande gekommen. Der Verf. besorgt, dafs die schon
ausgearbeiteten Projekte zu neuen Gesetzbüchern für das bür-
gerliche und für das peinliche Verfahren nicht Gesetzeskraft er-
halten werden, da sie nach dem Grundsätze des mündlichen und
öffentlichen Verfahrens abgefafst worden sind, auch für das Ver-
fahren in peinlichen Sachen das Schwurgericht in Voi schlag ge-
bracht worden ist. — 2) Betrachtungen über einzelne
XXVIII. Jabrg. 12. Heft. 77
 
Annotationen