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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

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Nr. 125-149 (2. Juni 1902 - 30. Juni 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#1097

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AmtS- u u d Kreis-Verküu-iguugsblatt.

Wekanntmachulig.

Das Oberersatzgeschäft pro 1SV2 betr.
Nr. 9140 N Das Oberersatzgeschäft im Nushebungsbrzirk

Heidclbera für das Iahr 1992 findet am

SamStag, den 2l. Juni, beginnend vorm.

Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
DonnerStag
Freitag,
Samstag,
Montag,

23.

24.

25.

26.

27.

28.
30.

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Ahr.

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d)

GasthauS zum Prinz Max, Marstallstraße dahicr statt.

Es haben zu erscheinen:

1. SamStag, den 2l. Iuni:

») sämtliche von der Ersatzkommission als dauernd untauglich
klärten Militärpflichtigen,

d) sämtliche von der Ersatzkommission zum Landst»rm in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen.

2. Montag, den 23. Iuni:

s) sämtliche von der Ersatzkommission zur Ersatzreservc in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen,

b)' diejenigen Militärpflichtigen, die sich dieses Jahr beim Musterungs-
geschäft „freiwillig" gemeldet, also anf die Vorteile der Losung vcr
zichtet haben und von der Ersatzkommifsion für tauglich befunden
worden sind,

e) die vorweg einjustcllenden Militärpflichtigen.

3. DienStag, den 24. Iuni: Die für tauglich erklärten Militärpflich-
tigen früherer Jahrgänge, sämtliche des Iahrgangs 1880
und diejenigen des IahrgangS 188l auS den Gemeinden
Altenbach bis mit .«oeiligkreuzsteinach.

4. Mitiwocb, den 23. Iuni: Der Rest der für tauglich erklärten
Militärpflichtigen des JahrgangS 1 81.

5. Dvnnersrag, den 26. Iuni: Die für tauglich erklärten Militär-
pflichtigendcsIahrgangSl882initderLoSnummer 1 biSmit465,

6. Freitag, den 27. Iuni: Der Reft der für tauglich erklärten
Militärpflichtigen des Iahrgangs 1882.

7. Samstag den 28. Iuni:

s) die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften,
b) die z. Zt. noch vorläufig beurlaubten Rekrnten,
e) die von den Truppen- bezw. Marineteilen als untauglich abgewiesenen
Einjährig-Freiwilligen.

8. Montag, den 30. Juni:

») sämtlichc Gestellungspflichtige, welche nach der im laufenden Jahre
hier stattgehabten Musterung zugezogen sind und sich anderwärts vor
den Ersatzbehörden gcstellt habeii,

diejenigen Militärpflichtigen, welche sich in diesem Jahre noch nicht
gestcllt haben, soweit sie von dcr Gestellung zur Aushebung nicht
ausdrücklich entbunden worden sind.

Am 21., 23., 24., 26., 27. und 28. Juni haben auch die auf diese Tage
vorgeladenen Personcn des Beiirlaubtenstandes zu erscheineu.

Die Verbescheiduna der ZurückstellnngS- und Befreinngs-
gesuche durch die vcrstärkte Oberersatzkommission findet am

Montag, den 30. Iuni vormittagS 9 Uhr,
flatt. tzierzu haben sich die Beteiligten einzufinden.

Jm übrigen wird noch besonders bemerkt:

1) Sämtliche Stellungspflichtigen haben sich jeweils eine halbe Stunde
vor Beginn des Geschäfts bei dem Musterungsraume einzufinden.

2) Die Militärpflichtigen haben genau an dem Tag zu erscheinen, auf
welchen sie geladen sind, und zwar pünktlich zur festgesetzten Zeit in rein em
und nüchternem Zustande und ihre Losungsscheine (bezw. Berechtigungs-
scheine) oder sonstige Militärpapiere mitzubringen.

3) Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches
Zeugnis einzureichcn; dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde zu beglaubigen,
sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angeslellt ist. Gemntskranke, Blöd-
flnnige, Krüppel 2c. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der
Gestellung überhaupt befreit werden. Versuche Militärpflichtiger zur Täuschnng
unterliegen der Strafbestimmung des 8 143 des N.-St.-G.-B. Die Militär-
pflichtigen, welche an einem Gebrechen zu lciden behaupten, werden noch aus-
drücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empsiehlt, ein Zeugnis eines
Spezialarztcs oder des behandelnden Arztes hierüber beizubringen. Derartige
Zeugnisse müsscn von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein, falls der aus»
stellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.

4) Die ohne genügende Entschuldignng Ausbleibendeu werden gemäß Z26
Z. 7 W.-O. an Geld bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft,
auch können ihnen die Vorteile der Losung entzogcn und sie als vorweg Einzu-
stellende behandelt werden.

ö) Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als iinsicherer Dienst-
pflichtiger behandelt, er kann außertermiiilich gemustert und sofort bei einem
Truppenteil eingestellt werden.

6) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zu spät. körperlich unrein oder au-
getrunken erscheinen, haben Ordnungsstrafen zu gewärtigen, cbenso wird jedc
Störung der Ruhe und Ordnung während des Aushebungsgeschäfts an den

aran bctcitigten Militärpflichtigen mit Strafe geahndet.

7) Gesuche um Befreiung oder Zurückstellung vom Militärdienst infolge
bürgerlicher Verhältnisse, welche nicht rechtzeitig eingercicht worden stnd, können
bei der Rcklamationstagfahrt nur danu berücksichtigt werden, wenn die Ver-
anlassung zur Reklamation erst nach der Miistcrnng entstanden ist.

8) Jn denjenigen Fällen, in denen zutolge der weiterenAushebiingmehrere
Brüder gleichzcitig in den Militärdicnst gelangen bezw. im Militärdicnst stehen
würden, kann die Zuiückstelliing des jüngcrcn beantragt werdeu. Ein derartiger
Antrag wäre rechtzeitig vor der Reklamationstagfahrt zu stellen.

9. Die Nichtanmcldung zur Starnmrolle entbindet nicht von der Gestel-
lungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcker zur Zeit des Aushebungsgeschüfts
im diesseiligen Bezirk scincn dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist des-
halb zur Gestellung verpfiichtet, wenn ihm auch eine besondere Ladung hierzu
nicht eröffnet werden sollte.

10) Jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militär-
pflichtige ist berechtigt. im Aushebungsterinin zu erscheinen und der Ober-
Ersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.

Die Vürgermeisteriimter (Stabhalterämter) werden beanftragt, Vor-
stehendes dnrch Anschlag an der Ortstafel und miltelst der Schelle alsbald
öffentlich bekannt zu machen, außerdein aber auch alle Pflichtigen noch per-
sönlich vorladen zu lassen, zu welchem Zweck den Bürgermeisterämtern Ladungs-
listen zugehen werden. Jeder Pflichtige hat die Eröffnung der Ladnng auf der
Ladungsliste unterschriftlich zu bcscheiuigcn; kann die Vorladung demselben
nicht persönlich eröffnet werden, so hat dies unter Angabe des Grundes an die
Eltern, Lehr- oder Dienstherrn zu geschehen. Die mit Eröffnungsbescheinigung
versehenen Laduugslisteii sind sofort hierher wieder vorzulegen. Sollten sich
nachträglich Blilitärpflichtige annielden, so ist sofort (mittelst Formulars) An-
zeige hierhcr zu erstatten; eventnell ist der Losungsschein des Pflichtigen anzu-
schließen.

Nur diejenigcn Herren Vürgermeister, aus deren Gemeinden Nekla-
mationsgcsuche vorliegen, habeu nm lctzie» Anshebnngstage zu erscheinen.

Die KenntniSnahme und dcr Vollzug dieser Verfngung ist umgehend
anher anzuzeigen.

Heidelberg, den 2. Jum 1902.

KroßH. Wezirksamt.

Dr ^vlderer.

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Tages-Ordnung

zu der am

Sanistag, den 14 Iuni 1902,
vormittag« 9'/. Uhr,
stattfindenden

Bezirksrats-Sitzung.

1. Klage des Georg Karl Müller
von Gaiberg gegen den Gemeinde-
rat daselbst, wegen Bürgerholz-
gabe;

2. Klage des Ortsarmenverbands
Bruchsal gegen den Kreisausschuß
dcs Kreises Heidelberg, llntcr-
stützung des Josef Lehn von Kirr-
lach betr;

3. Gesuch des

s. Peter Voise um Erlaubnis zum
Äetrieb einer Gastwirtschaft in
Kirchheim,

b. Hermaiin Schneider nm Er-
lanbnis zum Betrieb einer
Schankwirtschaft ohne Brannt-
weinausschank in Kirchheim,
e. Ludwig Bccker um Erlaubnis
zum Betrieb einer Gastwirt-
schaft in Kirchheim,
ä. Karl Kaltschmitt um Erlaubnis
zum Betrieb der Rcalgastwirt-
schaft zum Ochsen in Kirchheim,
s. Georg Kaltschmitt um Erlaub-
nis zum Betrieb der Schank-
wirtschaft ohue Braimtweinaus-
schauk zum Lamm in Kirchheim,

k. Heinrich Leitz um Erlaubnis zum
Betrieb einer Schankwirlschaft
mit Braiiutweiiiaiisschauk in
Haiidschuhsheilli,

8. Eduard Mahr um Erlaubnis
ziim Betrieb einer Gastwirt-
schaft in Handschiihsheim,
b. Ludwig Fießer 11m Erlaubnis
zum Betrieb einer Gastwirtschaft
in Eppelhcim,

i. Valentin Stahl ledig um Er-
laubnis zum Betrieb der Gast-
wirtschaft zur Germania in
Gaiberg,

ü. Jakob Stoll um Erlaubnis zum
Betrieb einer Gastwirtschaft in
Rohrbach,

l. Moritz Schröder um Erlanbnis
zum Betrieb der Realgastwirt-
schaft znrPfalzinNeckargemünd,

m. Karl Otterbach um Erlaubnis
zuiii Bctrieb der Realwirtschaft
zum Grüiien Laub, Brücken-
straße 14 dahier,

n. Jakob Engelhorn um Erlaub-
nis zum Betrieb einer Schank-
wirtschaft iu dem Hause Kaiser-
straße Nr. 76 dahier,

0. Karl Ehleiter um Erlaubnis
zum Betrieb der Realwirtschaft
zum Prinz Carl dahier,
p. Johaim Lap um Erlaubms
zum Betrieb der Realgastwirt-
schaft zum schwarzen Bären da-
hier,

g. Ludwig Künzle um Erlanbnis
zum Betrieb der Schankwirt-
schaft mit Branntweinausschaiik
zum Rodensteiner dahier,
r. Friedrich Schweikle um Er-
laubnis zuni Betrieb der Gast-
wirtschaft zur Rose in Nußloch;

4. Gesuch des Kaufmanns G. K.
Metzger umErlaubnis znm Klein-
verkauf vo» Bramitweiii iiud
Spiritns iu dem Hause Brücken-
straßc Nr. 19 dahier;

5. Gesuch des Valentiu Elleser um
Erlauvnis zum Betrieb eines
Stelleuvermitllungsgeschäfts iu
Hcidelberg;

6. deu Ortsbauplan von Dossenheim,
hier Feststclluug der Baufluchten
iu dcr Äorder- imd Hintergasse
längs dcr Braudstätte daselbst,

7. Bauvorhabeu des A. Kretzer in
der Kepplerstraße dahier;

8. Aeuderuug der Statuten der
Ortskraiikcnkasse Saudhausen;

9. Aenderung der Statuteu der
Ortskrankenkasse Leimeu;

10. Ermäßigimg der Beiträge der
Betriebskraukenkasse der Firma
Vrunner u. Schweitzer in Sand-
hausen;

11. Milzbrandvcrdacht im Stalle des
Leouhard Hcge I. in Eppelheim,
hier Festsetziiug der Gebühren der
Schätzer;

12. Milzbraudverdacht im Stalle des
Adam Brctschi in Lampenhain,
hier Festsetzung der Gebühren der
Schätzer;

13. Milzbrandverdacht im Stalle des
Martin Burkardi lll. iu Sand-
hausen, hier Festsctzlilig der Ge-
bühren der Schätzer-

Nr. 62 202. Vorstehendes bringen
wir mit dcm Anfügen zur öffentlichen
Kenntnis, daß die Äkteu über dis An-
gelegenheitcii, welche in der Sitzung
zur Beratiing gcbracht werden solleu,
3 Tage vor dem Sitzungstag zur
Einsicht der Hcrreu Bezirksräte nud
der Beteiligteu auf diesseitiger Kanzlei
aufliegen

Heidelberg. den 9. Jimi 1902.

Kroßy. Bezirksamt.

Dr Pfistcr.

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6 Zimuier. Bad, 2 Mansaidin nebst
allcm Zubedör, Bunsenstraße 7, pcr
sofort oder später zu vermieten. Näh,
Friedrich Muller, Baugeschäft.

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Straßenöau Adelsheim—Wemmershof

Die Großh. Wasser. und Straßenbau-Jnspektion Mosbach verP^
namens der Gemeinde Adelsheim und der Kolonie Wemmershof im Wel
schriftlichen Angebotes:

1. Die Lieferung von 175 Stück Wehrsteinen von 1.2 m S?
30 auf 40 em verjüngtem Querschnitt vierkandig, rauh boim
aus hartcm roten oder dauerhcmftem gelben Sandstein.

2 Die Lieferung von 300 Stück Grenzsteinen von 54 om Höhe
15/18 om Querschuiit, wovon 18 om saubcr zu bearbeiten
aus Kolk- oder Sandstein.

Lieferzeit 1. Oktober 1902.

Angebote franko Station Adelsheim Württemberger Bahnhof, sind °
23. Juni d. Js.. vormitMgs 10 Uhr auf unserem Geschäftszimmer mit ^
sprechender Aufschrift versehen einznretchen.

Zuschlagsfrist 14 Tage. .

Lieferung von Knlksteinschottek

oergfl^

Die Großh. Wasser- und Straßenbau-Jnspektion Mosbach
ramens des Kreises Mosbach die freie Lieferung voa 80 Kubikmeter
schotter von guter haiter Beschoffenheit, aus der Gegend links der Elz zwM.
Mosbach und Dallau, für die Jnstandsetzung der 1200 Meter lanien
strecke vom Rathanse in Lohrbach gegen Weisbach. t

Endtermin der Liefeiung 1. September d. I. Schriftliche Ang^
pro 1 Kubikmeter freie Lteferung mit Angabe des Bezugsortes sind °
Montog, 16. Juni d. I.. vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen.

Mosbach, 9. Juni 1902.


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„ XII Dachdcckerarbeiten,

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zum Ausfüllen von den Unterzeichneten
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