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?. 3ahrq. / Nr. 9

Dienstag, den 12. Januar 1932.

Seite V

Das Recht hat gesiegt!
Die unberechtigten Forderungen der Stciubruchfirma Vatter
wurden gerichtlich abgcwiesen

Dossenheim, den 8. Januar 1932.
Das Langericht Heidelberg, bei dem die Klage
Pr hiesigen Gemeinde auf Zahlung des Pacht-
zinses für das Jahr 1931 gegen die Firma Vat-
ter anhängig war, hat ein für die Gemeinde in
jeder Hinsicht günstiges Urteil gefällt. Um dis
Bedeutung dieses Urteilsspruchrs für die Ge-
meinde klar zu verstehen, ist es unbedingt not-
wendig von zrvei prinzipiellen Fragen in dieser
Streitsache auszugehen und zwar lauten diese
Fragen:
1. Was verlangte die Firma Vatter von der
Gemeinde?
2. Was fordert die Gemeinde von der Firma
Vatter?
Dazu ist folgendes zu sagen:
3m Jahre 1929 fielen die im Haupkbruch be-
siehendrn, der Gemeinde Dossenheim gehörenden
Und von der Firma Hans Vatter gepachteten
Werksanlagen einem Brande zum Opfer. Die
Ausführung der damals vorhandenen Aufträge
für Schotterlieferungen war infolge der Brand-
katastrophe mit erheblichen Mehrkosten verbun-
den, da zur Wetterführung des Betriebes ein
Provisorium errichtet werden muhte und außer-
dem viel bei Nacht gearbeitet wurde usw. Am
Wiederaufbau des Werkes, der auf Grund eines
Demeinderatsibeschlusses von der Firma Vatter
vorgenommen wurde, hat sich die Gemeinde Dos-
lenheim mit der ihr von der Feurrversicherungs-
unstalk zugebilligten Brandrntschädigung in Höhe
von 195 000 NM. beteiligt. Von diesem Betrag
bat die Gemeinde zunächst die von der Firma
Vatter auf Grund des Pachtvertrages für die
Ersten drei Pachtjahre d. i. 1928, 1929 und 1930
Zu zahlende Mindestpachksumme von jährlich
UOOO NM. einbehallen, sodaß also die Firma
Patter bis Ende Dezember 1930 ihren Pacht-
ZinSverpflichtunaen genügt hak.
Die Firma Vatter stellte nun auf Grund des
mr durch den Brand entstandenen Schadens so-
wie der durch den erstellten Neubau eingrtre-
ienen Aenderung der Eigentumsrechte an dieser
Ueuen Werksanlage 'ihre Forderungen in spezi-
fizierter Aufstellung an die Gemeinde. Wäh-
vend vordem Brand die Gemeinde alleinige
Eigentümerin der gesamten Werksanlage war,
fv ist sie heute an her neuen Betriebsanlage nur
Uoch mit 20 Prozent beteiligt, während 80 Pro-
Mk auf die Firma Vatter entfallen. Auf Grund
Dieser Tatsache, daß die Firma nunmehr nicht
wie vor dem Brande mit dem der Gemeinde ge-
hörenden Merke sondern mit 80 Prozent eigener
Anlage den Betrieb führt, fordert die Pächterin
Aeuregelung der zu zahlenden Pachtsumme ab
Februar 1929 und nicht wie im Pachtvertrag
vorgesehen ab 1. Januar 1931. Mithin vertritt
,ie Firma Vatter den Standpunkt bis Ende
Mo zuviel Pacht bezahlt zu haben und stellt
^mzufolge einschließlich des durch die Brand-
wlge entstandenen Verlustes eine Rückforderung
°°n insgesamt 56 000 NM.
Der Firma Vatter wurde laut vertraglicher
Festlegung die Versorgung mit Strom seitens
"er Gemeinde zu bevorzugten Bedingungen zu-
Mtanden. Inzwischen hat die Firma Vatter in
Nahrung gebracht, daß ihr diese bevorzugten
Bedingungen nicht eingeräumk worden seien nnd
errechnet daraus für die rückliegenden drei Pacht-

jahre 1928, 29 und 30 eine Summe von 40 000
Reichsmark, die angeblich seitens der Verpäch-
terin zuviel in Anrechnung gebracht wurde.
Die Firma Vatter will nicht nur die Mindest-
pachtfumme von jährlich 60 000 RM. nicht aner-
kennen, sondern eine Ermäßigung der Sähe von
40, 30 und 20 Pfg. für die verschiedenen Schot-
tergröhen zugebilligk haben
Was fordert nun die Gemeinde von der
Firma Vatter?
Die Gemeinde besteht prizipiell darauf, daß
die jährliche Minöestpachtsumme von 60 000 RM.
für die ersten drei Pachtjahre unbedingt bezahlt
werden muß und daß daran nichts geändert wer-
den kann. Für die der Pächterin durch den
Brand entstandenen Mehrausgaben und Ver-
luste hat die Gemeindeverwaltung eine nach
Lage der Dinge angemessene Entschädigung ge-
währt. Die Forderung der Firma Vatter in
Höhe von 56 000 RM. kann daher seitens der
Gemeinde nie anerkannt werden.
Dem Verlangen der Firma Vatter nach Ein-
sichtnahme der Rechnungen des Badenwerks an
die Gemeinde kann nicht stattgegeben und der
beantragten Rückvergütung nicht zugsstimmk
werden.
Ab 1. Januar 1931 hat die Gemeinde bis zur
späteren schiedsgerichtlichen Entscheidung von «der
Forderung der' Mindestpachtsumme von jährlich
60 000 RM. Abstand genommen. Die Zahlung
soll von vorgenanntem "Zeitpunkt an auf Grund
der im Pachtvertrag bestimmten Sähe von 40,
30 und 20 Pfg. pro Tonne der verschiedenen
Schottergrößen und der jeweils verkauften
Menge vorgenommen werden. Die Firma Vat-
ter jedoch will Ermäßigung auch dieser Sähe auf
Grund der genannten Sachlage und stellte dem-
zufolge alle Pachtzinszahlungen ab 1. Januar 1931
ein. Die Gemeinde selbst besteht nach wie vor
hartnäckig aus der Aufrechterhaltung der Sähe
40, 30 und 20 Pfg. und hat zur Entscheidung
darüber das im Pachtvertrag näher bezeichnete
Schiedsgericht angerufen. Da die Zusammen-
setzung des Schiedsgerichtes bisher infolge bei-
derseitiger Einwendungen gegen oder für Ver-
trauenswürdigkit der zu ernennenden Sachver-
ständigen mit oder ohne Absicht immer mehr in
die Länge gezogen wurde, sah sich die Gemeinde-
verwaltung gezwungen, über die ganzen Streit-
fragen bis zur späteren schiedsgerichtlichen Ent-
scheidung zunächst ein ordentliches Gericht urtei-
len zu lassen.
Das Landgericht Heidelberg hat nun entschie-
den. Ich muß mich jedoch darauf beschränken,
in stark verkürzter Form den Inhalt des richter-
lichen Urteils wiederzugeben.
Die Ansicht der Pächterin (Vatter), daß auf
Grund des von ihr zu 80 Prozent erbauten Wer-
kes die Pachtzinssätze von 40. 30 und 20 Pfg.
pro Tonne der verschiedenen Schotkergrößen sei-
tens der Gemeinde ermäßigt werden müßten ist
als unbegründet abzulehnen und zwar unter Be-
zugnahme auf Paragraph 15 des Pachtvertrages,
der lautet:
„Der Verpächter ist berechtigt, nicht ver-
pflichtet, Neuanlagen, Neubauten, werterhö-
henöe Veränderungen an solchen Werkstei-
len, welche nicht unter Paragraph 13 dieses


MZMK ZIVXXI 11'01
Achtung, Sekkionsprcsscwarte!
Am Dienstag, den 12. Januar 1932,
^°cnds 8 Uhr findet auf der Geschäftsstelle
We wichtige Besprechung stakt. Erscheinen
M P f l i ch t!

Sanitäts-Kurs.
Der Sanitäts-Kurs hat wieder begon-
nen. Dienstag von 20—22 Uhr.
Lehrerversammlung.
Mittwoch, den 13. Januar, 4.30 Uhr
Vchmitkags Zusammenkunft mit Vortrag
"k „Weinberg". Gäste können mitgebracht
Mden. Pg. und Kollegen der Bezirke
Mannheim-Weinheim wollen sich ebenfalls
^finden.
Sektion Feudenheim.
. Mittwoch, den 13. Januar, abds. 8.30 Uhr
Uenkliche Versammlung „Goldener Stern"
Redner Pg. Kemper, Karlsruhe.
Ortsgruppe Schriesheim.
Sonntag, den 17. Januar abends 8 Uhr
Mdek im Gasthaus „zur Rose" eine öffenk-
Äe Versammlung statt. Es spricht Pg.
V- Roth, Mannheim.
Weinheim.
Vertrieb des Hakenkreuzbanner.
Der Vertrieb und Auskragung des
-'Dakenkreuzbanner" ist dem Parteigenos-
tzP Heinzelbecker, Weinheim, Nordstraße 9
Perträgek worden. Nachdem nun das
^«enkreuzbastner Tageszeitung geworden

ist, bitten wir jeden einzelnen Parteigenos-
sen, unsere Kampfzeitung zu abonnieren.
Bestellungen nimmt Pg. Heinzelbecker ent-
gegen.
Vom kommenden Montag an werden
wir laufend unseren Lesern auch über
Weinheimer Lokalfragen berichten.
Pressestelle.
müvLLvLiL«.
Sektion West- und Bergheim.
Samstag, den 23. Januar, abds. 8.30 Uhr
öffentliche Versammlung in der Brauerei
Ziegler. — Redner Pg. Kramer, Karls-
ruhe.
Sektion Kirchheim.
Freitag, den 15. Januar, abends 8 Uhr,
öffentliche Versammlung. Lokal: „Rose".
Redner: Pg. Felix Neumann, Wiesbaden.
Sektion Rohrbach.
Am Donnerstag, den 14. Januar abends
8.30 Uhr findet im Gasthaus „zur Traube"
eine wichtige Sektionsversammlung statt.
Der Sektionsleiker.
Deutscher Frauenorden.
Donnerstag, den 14. Januar, abends
8 Uhr, findet im Frauenorden-Zimmer,
Marktplatz 3 ein Sprechabend statt. —
Thema: „Wie es in Rußland aussieht" von
einem Augenzeugen erzählt. Mitglieder
und Freunde sind herzlich eingeladen. —
Eintritt frei. Die Ortsgruppenleikung.
Heidelberg.
Heidelberg und Bezirk.
Am Sonntag, den 17. Januar, vormittags
10 Uhr beginnt auf der Geschäftsstelle, Hei-
delberg, Marktplatz 3 ein Rednerkurs. Teil-
nahme ist allen Pqs. des Bezirks und der
Ortsgruppe Heidelberg gestattet.
Teilnehmer vom letzten Kurs werden bei
starkem Andrang in erster Linie berück?
sichkigt.

Vertrages fallen, ferner die beweglichen, dem
Betriebe dienenden Gegenstände (Zubehör,
Inventar, Vorräte) zum Schähungspreise bei
Pachtende zu übernehmen, usw."
Somit kann «Ine Pachkzinsermäßigung in
Verbindung mit dem erstellten Neubau nicht in
Frage kommen, da der Vertrag eine Uebernahme
der Bauten zum Schätzungspreise bei Pachtende,
d. h. nach 27 Jahren versieht.
Die Frage des Strompreises und der Strom-
versorgung kann durch das ordentliche Gericht
ebensowenig wir durch das Schiedsgericht gelöst
werden. Der diesbezügliche Paragraph des Ver-
trages bestimmt folgendes:
„Paragraph 9. Der Pächter bezieht von
dem Elektrizitätswerk des Verpächters den
für das Unternehmen benötigten Licht- und
Kraftstrom des Badenwerks laut Sonder-
vertrag zu bevorzugten Bedingungen. Mei-
nungsverschiedenheiten der Parteien über den
Strompreis und über die sonstigen Bezugs-
bedingungen entscheidet unter Ausschluß des
Rechtsweges der Vorstand des Äadenwer-
kes."
Die Gemeinde wird dieser Tage im Sinne
dieser Bestimmung handeln um eine Regelung
herbeizuführen.
Das Gericht nimmt Bezug auf den Paragraph
5 des Pachtvertrages, der lautet:
„Der jährliche Mindsstpachlzins beträgt
60 000 RM., bei 40 Pfg. pro Tonne für
Schotter bis 40 Millimeter, bei 30 Pfg. pro
Tonne für Feinmaterial, Splitt von 400 Mil-
limeter abwärts, bei 20 Pfg. pro Tonne für
Sand und Abraum bis 25 Millimeter, bei 10
Pfg. pro Tonne für Stücksteine usw.
Sollte während dreier aufeinanderfolgen-
der Pachtjahre die Produktion so weit sin-

ken, daß unter Zugrundelegung der Sätze von
40, 30 und 20 Pfg. pro Tonne der Mindest-
pachtzins von 60 000 RM. durch di« Produk-
tion nicht gedeckt wird, so kann durch schieds-
gerichtliche Entscheidung eine Ermäßigung
des Pachtzinses für die Zukunft nach billigem
Ermessen einkreten bis die Produktion die
genannte Grenze wieder erreicht hak usw."
Die im Pachtvertrag also vorgesehene Pachk-
zinsermä'higung bezieht sich lediglich auf die
Mindestpachtsumme von 60 000 RM. nicht aber
auf die Sähe von 40, 30 und 20 Pfg-, sodaß «ine
Senkung dieser Sähe nicht vorgenommen werden
kann.
Auf Grund der Sähe von 40, 30 und 20 Pfg.
hak die Firma Bakker gemäß der von uns fest-
gestellten Versandmenge für daS erste Halbjahr
1931 rund 17 500 RÄt. zu zahlen. Davon sind
bis jetzt 10 000 RM. eingegangen. Die Firma
Vatter hak gegen dieses Urteil beim Oberlandes-
gericht Karlsruhe Berufung eingelegt.
Der Gesa mtgem sind erat hat unter Hinzuzie-
hung des Rechtsanwalts Dr. Neureicher, Heidel-
berg, in wohlüberlegter Weise gehandelt und die
der Gemeinde im' Pachtvertrag eingeräumten
Rechte erfolgreich verteidigt. Durch dieses Ur-
teil ist nunmehr Klarheit in oll die Streitfragen
gekommen, die trotz wiederholter Bemühungen
auf außergerichtlichem Wege nicht erledigt wer-
den konnten.
Am Donnerstag, den 31. Januar, abends 8
Uhr, findet im Schulhaussaal «ine Bürgeraus-
fchußsihung stakt, in der eingangs Herr Rechts-
anwalt Dr. Neureicher Bericht über den Stand
der weiteren Prozeßlage geben wird, wozu die
Einwohnerschaft eingeladen ist. Alle weiteren
wissenswerten Fragen können dort in der Dis-
kussion erörtert werden.


MdsMlmds LMIiWilUrrr
Wn in Seidelbng
Am Samstag, den 9. Januar, versammelten
sich der erweitert« Leichtathletikausschuß in Hei-
delberg. Die Leitung der Tagung hakte der
Verbandsfporkwart Willi Klein, Karlsruhe, in
Händen. Es waren anwesend der LA.-Vorsit-
zende des Verbandes, Ritzen, Ulm, der Frauen-
sporkwark Leunig, Frankfurt, der Iugendsport-
wart Becker, Wiesbaden, und die acht Gruppen-
fporlwarke: Hoy, München, Bischoff, Nürnberg,
Bauer, Stuttgart, Haas, Kork, Nist, Ludwigs-
hafen, Ganzer, Kaiserslautern, Schröder, Frank-
furt, und Eimer, Mainz-Weißenau.
In einem umfassenden Bericht des Verhands-
sportwartes begrüßte dieser zu Beginn den an-
wesenden Vertreter der DT., Philipp Bär,
Heidelberg, den Kreissporkpark Badens und
Mitglied des gemeinsamen süddeutschen Aus-
schusses für Turnen und Spork. Sowohl in der
30 Bestenliste der DSB., in den Repräsentativ-
kämpfen, im Vierverbändekampf und im Länder-
kampf gegen Oesterreich, sowie bei Baden — El-
saß seien 'befriedigende Ergebnisse erzielt worden.
Die Teilnahme an der süddeutschen Vereins-
meisterschaft habe sich von hundert Vereinen
«»> ,»W>
vLXiLir uruvmuLLv
Wilhelmsfeld.
Sonntag, den 17. Januar» nachmittags
3 Uhr öffentliche Versammlung.
Gasthaus zur Krone.
Redner: Pg. Kemper, Karlsruhe.
Leimen.
Mittwoch, den 13. Januar: 8.30 Uhr abends,
im Lokal „zur Rose" öffentliche Ver-
sammlung. — Thema: „Verrat des
Marxismus am schaffenden Volke".
Neckargemünd.
Donnerstag, den 14. Januar: 8.30 Uhr abds.
„Weiße Rose" öffentliche Versamm-
lung. — Thema: „Sowjetstern oder
Hakenkreuz".
Waldhilsbach.
Sonntag, den 17. Januar, nachmittags
3 Uhr öffentliche Versammlung in der
„Krone". — Redner Pg. Cerff, Heidelberg.

Bezirk Wertheim.
Kembach: 12. Januar. Redner: Bezirks-
leiter Dr. Schmidt-Hasloch.
Bettingen: 12. Januar. Redner: Bezirks-
rat Ullmer-Reicholzheim.
Ortsgruppe Wertheim.
Am Samstag, den 16. Januar, findet im
Kekkensaale in Wertheim ein
Deutscher Abend
stakt. 3m Mittelpunkt desselben werden
Vorführungen der Spielschar Ebcrbach ste-
hen. Oberführer Baden, Leutnant a. D.
Lu bin, hat sein Erscheinen zu diesem
Abend zugesagt. — Näheres wird noch be-
kanntgegcbcn. ' V
NSDAP, Ortsgruppe Wertheim,

im Jahre 1929 auf 139 im Jahre 1931 gehoben,
erfreulicherweise seien auch die Klubkämpfe und
damit Leistungssteigerungen einer breiteren Masse
gewachsen. Das Verhältnis zur DT habe sich
im Rahmen des Vertrages langsam eingespielt
und verspreche, nach den Verhandlungen in den
Unterausschüssen für beide Teile wünschenswerte
Fortschritte. Trotz der großen wirtschaftlichen
Not sei das Festhalten der Vereine und der
Führer an der Leichtathletiksache sehr erfreulich,
wobei nicht zu verkennen sei, daß gerade die
Leichtathletik mehr als andere Sportarten unter
finanziellen Schwierigkeiten zu leiden habe.
Der Iugendivortwark Becker konnte seststel-
ien, daß der Leichkakhlekikbetrieb der Jugend-
lichen in den Vereinen der ersten Fußballklaffe
erfreulicherweise gestiegen sei, während in den
unteren Klassen ein kleiner Rückgang zu ver-
zeichnen ist. Insgesamt haben sich 32 000 jugend-
liche Leichtathleten wrkkkampfmäßig betätigt.
Frauensporkwark Leunig konnte eine Beibe-
haltung des vorjährigen Standes der Frauen-
leichtathletik bezüglich zahlenmäßiger Beteiligung
und besonders leistungsmähig feststellen.
lieber Sportlehrer und Kurse konnte Ritzen,
Ulm, berichten, daß trotz der Notlage noch «ine
größere Zahl an Lehrgängen und Teilnehmern
zu verzeichnen sei als im letzten Jahr. An der
allgemeinen Körperschulung seien rund 80 Pro-
zent Fußballer beteiligt, die immer mehr von
einseitiger Betätigung abgehen. Vier Sport-
lehrer des Verbandes haben insgesamt 471 Lehr-
gänge mit rund 26 200 Teilnehmern in einem
Jahr durchgeführk. An Zenkralkursen in Ett-
lingen gab es einen Lehrgang für aktive Leicht-
athleten. zwei Lehrgänge für Leichkahtletik- und
Hand'ballübungsleiter und vier Kurse für Fuh-
'ball-Uebungsleiker.
Die etwas umstrittene Frage der Leistungs-
karten für Aktive wurde dahingehend behandelt,
daß die Leistungskarke in vollem Umfang« beibe-
halten werden soll und isder Aktive verpflichtet
ist, bei jedem Start die Kart« vorzuzeigen. Durch
di« Einführung der Leistungsstarken konnte je-
denfalls eine Steigerung in der Teilnehmerzahl
bei Sportfesten festgestellk werden.
Veranstaltungen gab es 1931 insgesamt 436
mit einer Beteiligung von 21 600 Männern und
2200 Frauen.
Aus den Verhandlungen mit der DT. iss zu
entnehmen, daß die Meisterschaften in den Krei-
sen, Gruppen und im Verband im Jahr« 1932
getrennt durcha-fübrk werden, dagegen sind ge-
meinsame Svorlfeste andever Art, auch eru-zel-
stämvf« möglich.
Dis süddeutsche Vereinsmeisterschaft wird im
Jahre 1932 zum vierten Mal« durchgeführt wer-
den. Jeder Verein mit zehn Leistungsstarken ist
verpflichtet, an den Hebungen keilmnebmen. Tine
Erleichterung wurde insosfern gesschaffen. als der
Wettbewerb an drei verschiedenen Kampftagen
innerhalb eines Monats Surchgeführk werden
kann. Als letzter Prüfungstermin wurde der
10. September bestimmt.
Für die Rechtsprechung in Leichkakhletistange-
legenheiten wird ein Kommentar herausgegeben.
Davon soll ein Auszug geschaffen werden, der
für die Behördenmikglieder und Kampfrichter
von größtem Werk sein wird.
Die offizielle Zehnbests allste des Verbandes
soll wie im letzten Iayr auch im Jahre 1932 bei-
behalten werden, wobei lediglich offizielle Mei-
sterschastSresultake berücksichtigt werd-n und au-
ßerdem nur Leistungen von Mitgliedern des
Verbandes registriert werden. D:e Leittungen
der Turner kommen hierbei nicht in Frage, da
dies« an den Meisterschaften wicht teilnehmen.
In einer Fünfbeskenlist« soll der jeweilige Lei-
stungsstandard bekanntgegeben werden.
Die Wahrheit
ist das Bezngsgcld wert
 
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