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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

DOI Heft:
Heft 3 (Mai/Juni 1917)
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Ritterling, Emil: Der obergermanische Statthalter P. Cornelius Anullinus
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0085

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Die Truppenteile, von welchen die beiden in der Hauptsache gleich-
lautenden, nur verschiedenen Gottheiten geweihten Denkmäler gesetzt sind,
bildeten ersichtlich die gesamte damalige Garnison des Platzes. Diese be-
stand also aus einer Kohorte (I Helvetiorum), und zwei Numeri (Brittonum
und Aurelianensis l). Das Fehlen der erst von Septimius Severus errichteten,
später im Bürgkastell lagernden Coli. I Septimia Belgarum, ist in der Zeit,
welcher die Denkmäler zugewiesen werden konnten, selbstverständlich und
bestätigt seinerseits diese Datierung.

Von allgemeiner Bedeutung ist die Zeitbestimmung der beiden Inschriften
insofern sie zeigen, daß die numeri nicht erst von Commodus in die Kastelle
der vorderen Limeslinie verlegt worden sind, wie irrtümlich vermutet wurde.
Vielmehr sind die numeri sicher schon seit Marc Aurel2), wahrscheinlich über-
haupt gleich bei Anlage der neuen Grenz- und Kastell-Linie zugleich mit
den Kohorten vorgeschoben worden. Bei der Öhringer Garnison können
die numeri im Bürgkastell untergebracht gewesen sein, was auch Haug (Haug-
Sixt, 2. Aufl., S. 605) vermutete. Dafür spricht auch, daß bei Anlage einer
Wasserleitung nach diesem Kastell im Jahre 187 (C.XIII S. 11757 = Haug-Sixt
nr. 598) als der Ausführende ein Legionszenturio erscheint, während der
die Besatzung bildenden Truppe keine Erwähnung geschieht. Der Zenturio
wird eben der Kommandant der sämtlichen in den Öhringer Kastellen lagernden
Truppenteile3) gewesen sein, in gleicher Weise wie der C. Valerius Titus
nach Ausweis der Inschriften 6542, 6543 zur Zeit des Cornelius Anullinus.
Die später — seit Septimius Severus oder Caracalla?— im Bürgkastell garni-
sonierende Coh. I Sept. Belgarum hatte dagegen einen Präfekten von Ritter-
rang als Kommandeur (C. XIII S. 11758, 1 1759)

Endlich erweist die neue Zeitansetzung der zwei Öhringer Inschriften,
daß auch das Bestehen der aus der Bevölkerung der Grenzgebiete rekrutierten
und mit entsprechenden Lokalnamen bezeichneten numeri4) bis in die Zeit
Marc Aurels hinaufreicht. Und der nach dem römischen Namen Öhringens,
vicus Aurelii ("oder Aurelius), benannte numerus Aurelianensis lehrt wieder,
daß dieser Ort seinen Namen bereits dem Kaiser Marc Aurel, nicht wie
noch von Zangemeister C.XIII p. 197 angenommen ist, erst dem Caracalla
verdankt5).

Frankfurt a. M. E. R i 11 e r 1 i n g.

sind (bis jetzt nur das einzige vom Jahre 178 C. III p. 1993 bekannt), so daß es nicht un-
bedenklich scheint, das Heddernheimer Bruchstück auf die bloße Möglichkeit einer Namens-
ergänzung, an deren Stelle auch andere berechtigt sind, in vergleichsweise so späte
Zeit zu setzen.

') Daß zwischen BRI'TT und AVRE ein et zu ergänzen also nicht ein numerus,
der den Namen Brittones Aurelianensis geführt hätte, zu verstehen ist, darf als sicher
gelten. Für die Ergänzung des n(umerus) vor Aurel fehlt nach Haug S. 616 der Raum.

2) Wenn dies auch bisher nur für den numerus von Öhringen sich hat nachweisen
lassen, darf dieser Fall unbedenklich verallgemeinert und bei der Einheitlichkeit der
gesamten. Anlage auch für die übrigen Kastelle der gradlinigen Limesstrecke Walldürn—
Welzheim als giltig vorausgesetzt werden. Nachträgliche Vermehrung der Truppen an
einem oder dem anderen Platze soll damit natürlich nicht geleugnet werden.

3) Die Coh. I Helvetiorum stand auch an ihrem früheren Garnisonsorte Böckingen
unter dem Befehl eines Legionszenturio (C. XIII 6472), vgl. Bonn. Jahrb. 107 S. 127.

4) So der numeri (explorationes) Nemaningensis in Obernburg (Röm. Germ. Korrbl.
1910 S. 8), Seiopensis in Miltenberg, Stu... in Waldürn, vgl. Fabricius, Ein Limes-
problem 1902 S. 25.

6) Ohnehin setzt die Inschrift eines Kollegiums oder sonstigen Verbandes bereits
im Jahre 169 (C. XIII 6544) das Bestehen eines nicht ganz unbedeutenden Gemeinwesens
a,n Ort und Stelle voraus.

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