Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

DOI Heft:
Heft 5 (September/Oktober 1917)
DOI Artikel:
Koepp, Friedrich: Stimmungswerte und Museumsrechte
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0149

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
colonia ist wahrlich nicht soviel übrig geblieben, daß das Museum einen
Zuwachs von sechs Steinen und vor allem eines Grabreliefs, wie das zuletzt
genannte ist, gering achten dürfte. Gerade dieses Grabrelief aber und
das Rankenwerk an seiner Seite sind bei der Art ihrer Anbringung, wie
unsere Abbildungen erkennen lassen, weiterer Beschädigung und völliger
Zerstörung ganz besonders ausgesetzt und legen schon durch ihren jetzigen
Erhaltungszustand von der Ungunst solcher Aufstellung nur zu deutliches
Zeugnis ab.

Deshalb möchte ich dafür eintreten, daß diese Steine ihren einstigen
Genossen aus dem Peutingerhaus ins Museum folgen, und bin des Glaubens,
daß die Manen des seligen Peutinger das nicht als eine Kränkung, sondern
als eine Wohltat empfinden werden.

Das Museum soll sie für alle Zeit in seine Obhut nehmen. Aber es
sollte sie freilich nicht so empfangen und umfangen, wie es leider so viele
seiner Denkmäler umfangen hat, — als ob es fürchtete, sie könnten ihm

Peutingerhaus in Augsburg. Peutingerhaus in Augsburg.

Torfahrt. Torfahrt.

wieder entrissen werden. Es sollte vielmehr bei dieser Gelegenheit ihm zum
Bewußtsein kommen, daß es ein Unfug ist — nach heutigen Begriffen —
die Denkmäler im Museum einzumauern und so ihre Betrachtung und photo-
graphische Aufnahme in vielen Fällen aufs äußerste zu erschweren, ihre all-
seitige Untersuchung, deren Notwendigkeit niemals ausgeschlossen ist, geradezu
unmöglich zu machen. Ein besonders starkes, in einem öffentlichen Museum
freilich wohl kaum denkbares Beispiel dieses Unfugs bietet Peutingers Haus
selbst, in dem ein auf beiden Seiten mit einer Grabinschrift versehener,
offenbar zweimal als Grabdenkmal benutzter Stein vom Besitzer so einge-
mauert worden war, daß die eine Inschrift schon Welser (1590) als ver-
schollen bezeichnen mußte, und niemand nach Peutinger sie zu Gesicht be-
kam, bis sie 1833 bei der Loslösung des Steins wieder auftauchte (Vollmer,
Inscriptiones Baiuariae Romanae 124 und 148). Wenn die Besitzer des Peu-
tingerhauses, wie zu hoffen ist, auf die alten Steine zugunsten des Museums
verzichten und ihre Loslösung aus der Wand gestatten, so sollten sie die
Bedingung stellen, daß auch alle Steine des Maximiliansmuseums aus der
Wand gelöst und beweglich gemacht werden. Sie sind nicht so leicht und
meist auch nicht so verlockend, daß zu befürchten ist, daß sie davonge-
tragen werden.

Frankfurt a. M.

F. Koepp.
 
Annotationen