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Deutsches Archäologisches Institut / Römisch-Germanische Kommission [Hrsg.]
Korrespondenzblatt der Römisch-Germanischen Kommission des Archaeologischen Instituts — 1.1917

DOI Heft:
Heft 5 (September/Oktober 1917)
DOI Artikel:
Ritterling, Emil: Die "Osi" in einer afrikanischen Inschrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.24883#0153

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heutigen Komitaten Hont und Neograd (Premerstein, Österr. Jahreshefte VII,
S. 228 und 230). Ihre westlichen Nachbarn waren Quaden und Cotini, ihre
östlichen Jazygen und Buri. Da alle diese Völker an den großen Kriegen
gegen Rom unter Kaiser Marcus, zum Teil in erster Linie, Anteil nahmen,
sind sicher auch die Osi in diese Kämpfe verwickelt worden, zumal sie sich,
wenigstens zur Zeit des Tacitus, in einer gewissen Abhängigkeit von Quaden
und Jazygen befanden1). Bei Ptolemaeus II, 11, 10 erscheinen sie, wenn
eine Vermutung Kauffmanns, Deutsche Altertumskunde I, 416, Anm. 4 das
Richtige trifft, unter dem Namen Ouiaßoüpytot (Oüatßoupyot) vergesellschaftet
mit den Konvoi.

Im Laufe dieser Kämpfe haben die Osi in gewisser Weise ihren Herrn
gewechselt, indem sie, wie unsere Inschrift lehrt, in ein wenigstens zeit-
weiliges Abhängigkeitsverhältnis zu Rom gerieten2). Dieses Zeugnis gewährt
einen tiefen Einblick in die durch die Energie des Kaisers römischerseits
bereits erreichten Erfolge. Und nicht viel anders als bei den Osi, wird
diese Unterwerfung unter Roms Herrschaft auch bei deren früheren Herren,
den Quadi, vorgeschritten gewesen sein. Die tief im Innern des Quaden-
landes, schon fast in dessen Rücken, an der oberen Waag bei Trencsin,
etwa 120 Kilometer nördlich der Donau gefundene Felseninschrift3) einer
römischen, aus Legionären bestehenden Besatzung redet in dieser Hinsicht
eine nicht mißzuverstehende Sprache. Und dieser militärische Posten in
Laugaricio wird nur einer von mehreren gewesen sein, mit Hilfe derer die
Quadi in Botmäßigkeit gehalten wurden; wenn anders die Angabe bei
Cassius Dio LXXI, 20, I, daß im Quaden- und Markomannenlande eine
römische Besatzung von je 20000 Mann gestanden habe, in dieser Zahl sich
nicht allzustarker Übertreibung schuldig gemacht hat. Aber es mehren sich
doch die Einzelzeugnisse, die die Glaubwürdigkeit der literarischen Über-
lieferung, Kaiser Marcus habe aus den Gebieten nördlich und östlich der
mittleren Donau zwei neue Provinzen, Marcomania und Sarmatia, machen
wollen (v. Marci 24, 5), bekräftigen. Allzuweit kann man von diesem Ziel
nicht mehr entfernt gewesen sein und die damaligen Verhältnisse bei den
Donaugermanen lassen sich wohl mit dem durch die Siege des Drusus,
Tiberius und anderer Heerführer geschaffenen Zustand in Westdeutschland
in den Jahren kurz vor der Teutoburger, Schlacht vergleichen.

Ob und wieviel von diesen der Provinzialisierung dienenden Maß-
nahmen unmittelbar bei und nach dem Friedensschluß des Commodus zurück-
genommen wurde, ist schwer zu sagen; ist die Angabe Dio LXXII, 2.4,
ra cppoüpta Tcavxa za. ev tJj ycupa autwv onkp rijv [isfloptav tt;v aTOT£X[xr;p£vryV

') In dieser Abhängigkeit könnte ein Grund erkannt werden für das Fehlen des
Namens der Osi in der Völkerliste v. Marci 22, 1, indem hier nur die selbständigen
Stämme aufgezählt wären. Nach Kauffmanns Auffassung S. 416 wären die Osi den Ouaden
„eingemeindet“ gewesen.

2) Zu erwägen bleibt noch die Möglichkeit, daß es sich bei der gens Onsorum unserer
Inschrift um Teile dieses Volkes handelt, welche als dediticii im römischen Provinzialland
angesiedelt worden waren. Bekanntlich hat gerade Kaiser Marcus gegenüber den an den
Donaukriegen beteiligten feindlichen Stämmen eine solche Maßregel wiederholt in An-
wendung gebracht. Und die cives Cotini ex provincia M . . . ., welche zur Zeit des Se-
verus Alexander in der Garde zu Rom dienen (C. VI 2831) sind wohl hervorgegangen
aus der Provinz (Moesia superior ?J angesiedelten Angehörigen dieser den Onsi benach-
barten Völkerschaft. Der praepositus (jentis Onsorum wäre dann in gewisser Weise ein
Vorläufer der im 4. Jahrhundert begegnenden, an der Spitze eines Barbarenstammes in
der Provinz stehenden Offiziere z. B. des tribunus gentis Marcomonorum in Pannonien
(Not. Dign. Occ. 34. 24) und des tribunus gentis per Raetias deputatae (ebenda 35, 31).

s) C III 13 439 = Dessau 9122: Victoriae Augustoru(m) exercitus (q)ui Laugaricione
sedit mi(lües) l(eyionis) (secundae) DCCCL V. ... .
 
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