Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 53.1902-1903

DOI Artikel:
Kleine Nachrichten
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.7001#0224

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Kleine Nachrichten.

/£\

338. Waldweg; von kfl Meyer-Kassel, München.

Ein wichtiger Punkt der Tagesordnung betraf
die Stellungnahme gegen eine vom „Verband Deutscher
Juweliere, Gold- und Silberschmiede" angenommene
Resolution, die auf eine Einschränkung der privaten
künstlerischen Arbeit der an Aunstgewerbeschulen an-
gestellten Lehrkräfte hinzielt. Prof, p o f f a ck e r -
Aarlsruhe sprach sich mit aller Entschiedenheit für
die Notwendigkeit aus, daß die Lehrer eine privat-
praxis ausüben, da dies das einzige Mittel ist, mit
den Forderungen der Wirklichkeit und den Fort-
schritten der Technik gleichen Schritt zu halten. In

gleichem Sinn sprach sich auch Prof. Selig er-
Leipzig aus, indem er hervorhob, daß ein Eingehen
auf die Wünsche des Goldschmiedeverbandes in letzter
Linie die kunstgewerblichen Werkstätten selbst schädi-
gen würde. Diese beiden eingehenden Referate fanden
allseitige Zustimmung; nachdem die wichtige Frage
durch zahlreiche Redner von den verschiedensten Seiten
beleuchtet und fast durchgehends in gleichem Sinne
beantwortet worden war, einigte sich die Versamm-
lung mit allen gegen zwei Stimmen zu folgender
Resolution:

„In Erledigung des Punktes 5 der Tages-
ordnung — betreffend die vom deutschen Gold-
schmiedetag erstrebte Einschränkung der künst-
lerischen Privattätigkeit der an den Aunst-
gewerbeschulen angestellten Lehrer — wird be-
schlossen, daß die Lehrkräfte der kunstgewerblichen
Schulen nicht nur nicht zu hindern, sondern wo-
inöglich zu verpflichten seien, sich an der Lösung
der zeitgemäßen Aufgaben zu beteiligen Nur
durch diese produktive Tätigkeit wird den Lehrern
die innige Fühlung mit den modernen Forde-
rungen und der modernen Aunsttechnik erhalten."
Von nicht in in der tiefgreifender Bedeutung war
die Frage betreffs Schutz der kunstgewerblichen
Arbeit, worüber Vr. Vsterrieth-Berlin ein un-
gemein lichtvolles Referat erstattete; er schilderte
darin die Unterschiede, welche zwischen den Werken
der Aunst und denen des Aunstgewerbes zu Ungunsten
des letzteren bestehe, und empfahl schließlich die An-
nahme folgender Leitsätze:

I.

„Es ist im Interesse einer gedeihlichen Ent-
wickelung des deutschen Aunstgewerbes erforderlich,
daß den Aunstschöpfungen auf kunstgewerblichem
Gebiet der gleiche Urheberrechtsschutz zuteil werde
wie den Werken der bildenden Aünste, die der so-
genannten reinen Aunst angehören.

Zu diesem Zwecke ist es wünschenswert:

daß dem § f des Aunstschutzgesetzes der Zu-
satz gegeben werde:

„hierbei kommt es auf den Wert oder
die Bestimmung des Werkes sowie auf
die Art der Verwendung oder Anbrin-
gung des Werkes nicht an;"

2. daß die Bestimmung des § ^ des Gesetzes
vom 9- Januar H876 beseitigt werde."

II.

„Jm Interesse des internationalen Schutzes des
deutschen Aunstgewerbes ist es erforderlich:

daß die in I für notwendig erkannten Grund-
sätze auch in der Berner Aonvention zum

202
 
Annotationen