Kleine Nachrichten.
490. Lederschnitteinband von F. X. Weinzierl, Neu-Pasing
bei München. (Va—V. der wirkt. Gr.)
ausschuß, der nach Bedarf durch Fachexperte er-
gänzt wird.
Prof. Dülfer berichtete alsdann an Hand
von Plänen ausführlich über die platzfrage. Die
vom Deutschen Reich für Fachgruppen und Reprä-
sentation belegte Bodenfläche beträgt 8000 qm; da-
von sind für Ausstattung von Einzelräumen oder
Raumgruppen den Einzelstaaten bezw. Provinzen
f800 qm zugewiesen und zwar unmittelbar am Lin-
gang in den betreffenden Bauteil. Auf Bayern fällt
davon ein Fünftel — 360 qm. Im Hinblick auf die
für 190^ geplante Münchener Ausstellung zögerte
man diesseits, länger als gut war, mit dem Belegen
des Raumes, fo daß mait sich schließlich mit minder
vorteilhaften und weniger umfangreichen Räumen
begnügen mußte. Der Reichszuschuß für Bayern
beläuft sich auf 60000 Mk., wozu noch etwa
20000 Mk. der bayerischen Staatsregierung kommen.
Die Ausstattung der Räume haben im wesentlichen
die Herren Bertsch, Dülfer, Beckerath, Riemerschmid,
Rank, Br. Paul übernommen, mit welchen sich die
einzelnen Aunsthandwerker in Verbindung setzen müssen,
wenn sie sich an der Raumausstattung zu beteiligen
wünschen. Von besonderem Vorteil ist es, daß es bei
dieser Ausstellung ermöglicht worden ist, bestimmte,
ohnedies zur Ausführung gelangende Räume zur
Ausstellung heranzuziehen, wie z. B. als Repräsen-
tationssaal für Bayern der bereits in Auftrag ge-
gebene Landratssaal für Bayreuth, ferner das Vor-
standszimmer für die Industrieschule in Nürnberg.
Uber eine Reihe von äußeren Momenten, die
auf die Beteiligung an der Ausstellung von Bedeutung
sein können, berichtete weiter Hofjuwelier Merk.
Nach den „Mitteilungen, betr. die Weltausstellung in
5t. Louis ist die Ausfuhr aus Deutschland
nach den Vereinigten 5taaten im ersten Quartal
dieses Jahres von 23 786 000 Doll, im Vorjahr auf
28 000 Doll., d. h. um mehr als l? Mill. Mk.
gestiegen.
Das amerikanische Patentgesetz ist, soweit es
für die Weltausstellung von ssiOH in Betracht kommt,
günstiger als die Gesetzgebung andrer außereuropäischen
Staaten; Beschränkungen in dem Sinne, daß z. B.
die Einfuhr patentierter Gegenstände eine Verwirkung
des Patents zur Folge hat, oder daß die Tatsache des
Ausstellens der Erteilung eines Patents präjudiziert
und dergleichen, kennt das amerikanische Gesetz nicht.
Vollends ist durch die am 3. März d. I. getroffene
Abänderung das amerikanische Patentgesetz erheblich
| zu Gunsten der Ausländer abgeändert und mit den
wesentlichen Bestimmungen des internationalen Über-
einkommens zum Schutze des gewerblichen Eigentums
(sog. Pariser Union) in Übereinstimmung gebracht
worden. Danach hat die Anmeldung, die in einem
zur pariser Union gehörigen Lande erfolgt, die
Wirkung einer in den Vereinigten Staaten erfolgten
Anmeldung, wenn letztere bei Patenten innerhalb
\2 Monaten, bei Mustern innerhalb H Monaten
vom Tage der ersten Anmeldung im Ausland nach-
geholt wird. (Näheres in den genannten „Mittei-
lungen" Nr. (0 vom 7. Mai.) — Die Ausstellung
wird am 30. April ssiOH eröffnet und ain \. Dezember
ssiOq geschlossen.
Für Feuerschutz sorgt ein System von nicht
weniger als 85 km schmiedeisernen Röhren von
50 cm Lichtweite; das waffer dieser Leitungen
ist nur für Feuerlöschzwecke reserviert.
wegen der Seefrachten sind zwischen dem
Reichskommissar und den norddeutschen Schiffsgesell-
schasten besondere Vereinbarungen getroffen worden,
über welche ausführliche Angaben in den „Mit-
teilungen" (Nr. 3 vom (9. März) enthalten sind.
Ebenda finden sich (Nr. (2 vom 22. Mai und Nr. \3
vom 28. Mai) genauere Angaben über die Zoll-
behandlung.
i) Linzusehen im Sekretariat des Bayer. Knnstgewerbe.
Vereins.
282
490. Lederschnitteinband von F. X. Weinzierl, Neu-Pasing
bei München. (Va—V. der wirkt. Gr.)
ausschuß, der nach Bedarf durch Fachexperte er-
gänzt wird.
Prof. Dülfer berichtete alsdann an Hand
von Plänen ausführlich über die platzfrage. Die
vom Deutschen Reich für Fachgruppen und Reprä-
sentation belegte Bodenfläche beträgt 8000 qm; da-
von sind für Ausstattung von Einzelräumen oder
Raumgruppen den Einzelstaaten bezw. Provinzen
f800 qm zugewiesen und zwar unmittelbar am Lin-
gang in den betreffenden Bauteil. Auf Bayern fällt
davon ein Fünftel — 360 qm. Im Hinblick auf die
für 190^ geplante Münchener Ausstellung zögerte
man diesseits, länger als gut war, mit dem Belegen
des Raumes, fo daß mait sich schließlich mit minder
vorteilhaften und weniger umfangreichen Räumen
begnügen mußte. Der Reichszuschuß für Bayern
beläuft sich auf 60000 Mk., wozu noch etwa
20000 Mk. der bayerischen Staatsregierung kommen.
Die Ausstattung der Räume haben im wesentlichen
die Herren Bertsch, Dülfer, Beckerath, Riemerschmid,
Rank, Br. Paul übernommen, mit welchen sich die
einzelnen Aunsthandwerker in Verbindung setzen müssen,
wenn sie sich an der Raumausstattung zu beteiligen
wünschen. Von besonderem Vorteil ist es, daß es bei
dieser Ausstellung ermöglicht worden ist, bestimmte,
ohnedies zur Ausführung gelangende Räume zur
Ausstellung heranzuziehen, wie z. B. als Repräsen-
tationssaal für Bayern der bereits in Auftrag ge-
gebene Landratssaal für Bayreuth, ferner das Vor-
standszimmer für die Industrieschule in Nürnberg.
Uber eine Reihe von äußeren Momenten, die
auf die Beteiligung an der Ausstellung von Bedeutung
sein können, berichtete weiter Hofjuwelier Merk.
Nach den „Mitteilungen, betr. die Weltausstellung in
5t. Louis ist die Ausfuhr aus Deutschland
nach den Vereinigten 5taaten im ersten Quartal
dieses Jahres von 23 786 000 Doll, im Vorjahr auf
28 000 Doll., d. h. um mehr als l? Mill. Mk.
gestiegen.
Das amerikanische Patentgesetz ist, soweit es
für die Weltausstellung von ssiOH in Betracht kommt,
günstiger als die Gesetzgebung andrer außereuropäischen
Staaten; Beschränkungen in dem Sinne, daß z. B.
die Einfuhr patentierter Gegenstände eine Verwirkung
des Patents zur Folge hat, oder daß die Tatsache des
Ausstellens der Erteilung eines Patents präjudiziert
und dergleichen, kennt das amerikanische Gesetz nicht.
Vollends ist durch die am 3. März d. I. getroffene
Abänderung das amerikanische Patentgesetz erheblich
| zu Gunsten der Ausländer abgeändert und mit den
wesentlichen Bestimmungen des internationalen Über-
einkommens zum Schutze des gewerblichen Eigentums
(sog. Pariser Union) in Übereinstimmung gebracht
worden. Danach hat die Anmeldung, die in einem
zur pariser Union gehörigen Lande erfolgt, die
Wirkung einer in den Vereinigten Staaten erfolgten
Anmeldung, wenn letztere bei Patenten innerhalb
\2 Monaten, bei Mustern innerhalb H Monaten
vom Tage der ersten Anmeldung im Ausland nach-
geholt wird. (Näheres in den genannten „Mittei-
lungen" Nr. (0 vom 7. Mai.) — Die Ausstellung
wird am 30. April ssiOH eröffnet und ain \. Dezember
ssiOq geschlossen.
Für Feuerschutz sorgt ein System von nicht
weniger als 85 km schmiedeisernen Röhren von
50 cm Lichtweite; das waffer dieser Leitungen
ist nur für Feuerlöschzwecke reserviert.
wegen der Seefrachten sind zwischen dem
Reichskommissar und den norddeutschen Schiffsgesell-
schasten besondere Vereinbarungen getroffen worden,
über welche ausführliche Angaben in den „Mit-
teilungen" (Nr. 3 vom (9. März) enthalten sind.
Ebenda finden sich (Nr. (2 vom 22. Mai und Nr. \3
vom 28. Mai) genauere Angaben über die Zoll-
behandlung.
i) Linzusehen im Sekretariat des Bayer. Knnstgewerbe.
Vereins.
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