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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 60.1909-1910

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Rothe, Friedrich: Der Rechtsschutz des bildenden Künstlers (von Dr. Drathen)
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https://doi.org/10.11588/diglit.9044#0253

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Der Rechtsschutz des bildenden Künstlers von Vr. Drathen.

451 11.452. Zwei Medaillen; von Ludwig Dasio (stark verkleinert).

Aufgefallen ist mir in dein Abschnitt, daß die
Summe, bei welcher die Revision an das Reichs-
gericht zulässig ist, versehentlich auf 3000 AI. anstatt
aus 2300 AI. angegeben ist (S. ^9)- Die einstweilige
Verfügung, welche gerade im Kunstschutz eine große
Rolle spielt, hätte vielleicht eine etwas eingehendere
Behandlung verdient.

Der dritte Teil macht den Künstler mit einigen
weiteren für ihn wichtigen Gesetzen bekannt, von

453. Plakette; von <2. Epxle.

denen besonders das Gebrauchsmusterschutzgesetz, das
Wettbewerbgesetz und Teile des Strafgesetzes hervor-
zuheben sind.

Ganz besondere Anerkennung verdient aber der
letzte Teil des Buchs, der niir beinahe noch wichtiger
und wertvoller als der erste zu fein scheiut. Der
Verfasser bespricht hier die mannigfaltigen Verträge
und sonstigen Rechtsverhältnisse, die bei der wirt-
schaftlichen Verwertung der Werke des Künstlers in
Betracht kommen, wie Kauf, Werkvertrag, Kom-
missionsvertrag und Aläklervertrag, Ausstellung,
jDreisbewerbung, Verlagsvertrag, Transport, Ver-
sicherung u. dgl. Alit größter Klarheit und Schärfe
werden die den Künstler besonders interessierenden
Rechtssätze hervorgehoben und erläutert und überall
werden auch hier dem Künstler aus der reichen Er-
fahrung des Verfassers wertvolle Hinweise für seine
geschäftliche Betätigung gegeben, deren Befolgung
dem Künstler gar nicht genug empfohlen werden
kann.

Die Künstlerschaft hat also in dem vorliegenden
Buch einen zuverlässigen, handlichen und leichtfaß-
lichen Berater. Ts ist dringend zu wünschen, daß
er fleißig benutzt wird und die sehr im argen liegen-
den Rechtskenntnisse der Künstler erweitert. Die
Künstlerschaft würde sich hierdurch selbst den besten
Dienst leisten und eine wertvolle Waffe im Kampfe
ums Dasein haben.

Vr. Friedrich Rothe.

Rechtsanwalt. Syndikus der Allgemeinen deutschen
Aunstgenossenschaft, Berlin W g.
 
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