Das Grab war ziemlich genau von Osten nach Westen (mit einer
leichten Abweichung des Fußendes nach Norden) gerichtet. Der Schädel
lag im Osten, also im Gegensatz zu der sonst häufigen West-Ost-Lage.
Ein Bericht von vr. Bauer mit ausgezeichneten Aufnahmen des
Befundes ist im Osnabrücker Kreisblatt (Dissen) vom 15. Juni 1935
(Nr. 128) erschienen.
Osnabrück. Mus.-Direktor vr. G u m m e l.
Abb. 1. Seitenansicht vor 100 Jahren.
Abb. 2. Seitenansicht 1926.
Das Riesensteingrab auf dem Radberg (Kr. Lingen/Ems).
Denkmalpflege vor 100 Jahren.
Im allgemeinen herrscht die Auffassung, daß wir erst seit
verhältnismäßig kurzer Zeit ein Denkmalschutzgesetz besitzen.
Dies stimmt jedoch nicht, denn ein solches hat schon zu hannover-
scher Zeit vor rund 100 Jahren bestanden, wie aus dem abge-
druckten Bericht hervorgeht. Dieser wird Herrrn Kreispfleger
Hilkenbach in Lingen verdankt, der ihn zusammen mit
anderen sehr bemerkenswerten Beiträgen bei einer systematischen
Durchsicht in den alten Akten der Regierung zu Osnabrück ent-
deckt hat. Die Vermessung des Niesensteingrabes auf dem Rad-
berge nach Grundriß und Seitenansicht entspricht völlig unseren
heutigen wissenschaftlichen Anforderungen und bleibt dadurch
ein nicht hoch genug zu bewertendes Dokument. Um dies zu
veranschaulichen, wurden den alten Plänen die Neuauf-
nahmen der hannoverschen Landesaufnahme von 1926 gegenüber-
gestellt, deren Tätigkeit als vorbildlich für das Reich galt.
Unschwer ließ sich die außerordentliche Übereinstimmung fest-
stellen, die sich sogar auf solche Einzelheiten wie die Form der
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leichten Abweichung des Fußendes nach Norden) gerichtet. Der Schädel
lag im Osten, also im Gegensatz zu der sonst häufigen West-Ost-Lage.
Ein Bericht von vr. Bauer mit ausgezeichneten Aufnahmen des
Befundes ist im Osnabrücker Kreisblatt (Dissen) vom 15. Juni 1935
(Nr. 128) erschienen.
Osnabrück. Mus.-Direktor vr. G u m m e l.
Abb. 1. Seitenansicht vor 100 Jahren.
Abb. 2. Seitenansicht 1926.
Das Riesensteingrab auf dem Radberg (Kr. Lingen/Ems).
Denkmalpflege vor 100 Jahren.
Im allgemeinen herrscht die Auffassung, daß wir erst seit
verhältnismäßig kurzer Zeit ein Denkmalschutzgesetz besitzen.
Dies stimmt jedoch nicht, denn ein solches hat schon zu hannover-
scher Zeit vor rund 100 Jahren bestanden, wie aus dem abge-
druckten Bericht hervorgeht. Dieser wird Herrrn Kreispfleger
Hilkenbach in Lingen verdankt, der ihn zusammen mit
anderen sehr bemerkenswerten Beiträgen bei einer systematischen
Durchsicht in den alten Akten der Regierung zu Osnabrück ent-
deckt hat. Die Vermessung des Niesensteingrabes auf dem Rad-
berge nach Grundriß und Seitenansicht entspricht völlig unseren
heutigen wissenschaftlichen Anforderungen und bleibt dadurch
ein nicht hoch genug zu bewertendes Dokument. Um dies zu
veranschaulichen, wurden den alten Plänen die Neuauf-
nahmen der hannoverschen Landesaufnahme von 1926 gegenüber-
gestellt, deren Tätigkeit als vorbildlich für das Reich galt.
Unschwer ließ sich die außerordentliche Übereinstimmung fest-
stellen, die sich sogar auf solche Einzelheiten wie die Form der
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