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Kunst der Zeit: Zeitschrift für Kunst und Literatur — 3.1928/​1929

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Nummer 4-5
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Zierer, Ernst: Selbsthilfe und Selbstkritik der Künstler
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https://doi.org/10.11588/diglit.65605#0149
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SELBSTHILFE UND SELBSTKRITIK
DER KÜNSTLER
VON
Dr. ERNST ZIERER*

Wer könnte an die Wehr- und Schutzmaßnahmen der
Künftlerfchaft aufrichtig eine Hoffnung knüpfen? Wer
könnte die Zuverficht begründen, die den Künftler zu Or-
ganifationen mannigfaltigfter Art begeiftern? Es gibt Künft-
ler, die einmal ihrem innerften Zwang folgten, damals, als
fie ihre erften Werke fchufen und ihre Berufung erkannten,
jene Künftler, die fich nicht durch die Reklame der Ideen-
verbände, der Kampfgruppen, der Organifationsritter an-
geregt fahen, als fie ein Verhältnis zur Kunft fuchten und
fanden. Sie find es, die zurückfchauen müßten auf ihre Tage
unbefangener Arbeit, um durch diefen Rückblick eine kriti-
fche Frage zu gebären: die Frage, warum und mit welchem
Erfolge fpalten fich die Künftler in Gruppen, deren Zahl
heute fchon unabfehbar ift und deren Ziele nur noch mit
Hilfe eines Begriffslexikons auseinandergehalten werden
können? Für wen und gegen wen find diefe Organifationen?
*) In unferem Verlag erfchienen zwei Bücher von Dr.Ernft Zierer (f. z.Umfchlagfeite).

Für wen? Scheinbar für die Künftler. Eeine Hilfe. Und
da fie felbft die Urheber find, fo eine Selbfthilfe.
Gegen wen? Gegen alle, die geneigt fein könnten, dem
was man Entwicklung der Kunft zu bezeichnen pflegt, kein
Verftändnis entgegenzubringen, gegen die Feinde der Be-
gabten und gegen die Freunde der unbegabten Mitläufer.
Organifieren die Künftler, fo wollen fie nicht zuletzt ihr
Verhältnis zum kunftliebenden Publikum fo weit als mög-
lich idealifieren.
Die Naivität diefer Antwort ift öffenbar, wenn man die
wahren Erfolge der Künftlerorganifationen kennt. Gewiß
war urfprünglich der Gedanke an Selbfthilfe auslöfend und
auch berechtigt. Die Verftändigung zwifchen Künftler und
Befchauer machte eine Vermittlung notwendig. Allerdings
müßte diefe Vermittlung auf Grund der Kunft werke
erfolgen und nicht etwa durch Verfechtung „perfönlicher“
Intereffen. Diefe Bemerkung foll auf die Betriebskrifis der

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