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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 6.1871

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Die neu aufgedeckte Gräberstraße von Athen, [1]
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Keleti, Gustav: Erwiderung
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https://doi.org/10.11588/diglit.5184#0095

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92

bedeutender Künstler iu Atheu iii Thätigkeit; vorausge-
gangen vor geraumer Zeit waren die unter genialer
Leitung auf die Hebung auch der untergeordneten Kräfte
uothwendig mächtig einwirkenden Perikleischen umfang-
reichen Kunstunternehiuungen, und deren Tradition war
trotz des peloponnesischen Krieges nicht wieder unter-
brochen; die Plastik stieg sogar bis damals grade in der
Marmortechnik noch zu immer neueu Erfolgen; es war die
Zeit, wo ein Skopas wirkte. Mögen also auch mancher-
lei größere und kleinere Verseheu Jedem bei nähcrer Be-
trachtnng dieser Neliefarbeiten ausfallen, sie tragen doch
den Stempel einer Zeit, iu welcher auch der geringere
Handwerker endlich die Nachwirkungen eincr voran-
gegangenen großartigen Kuustthätigkeit im ganzen Staate,
die fortgehende Hebung durch die noch immer voran-
schreitenden führenden Meister in sich aufgenommen haben
niußte. Sie tragen den Stempel einer Zeit, in welcher
auf diese Weise der offenbar natürlichen Begabung der
Griechen für Formenauffassung und -wiedergabe eine all-
gemeine, mehr oder weniger das ganze Volk durchdringende
Schulung zu Theil geworden war.

(Schluß folgt.)

Erwiderung.

Zur Richtigstellung einer Mittheilung aus Pest
übcr die Angelegenheit der Konkurreiiz für das Bathyünyi-
Mausoleum, erhebt Herr I. Hennicke in Nr. 9 des Bei-
blattes dieser Zeitschrift eine förmliche Auklage auf Rechts-
verletzung gegen die Beurtheilungskommission und das
Denkmalkomitö.

Zur Entkräftung dieser uuberechtigten Anklage sieht
sich Unterzeichneter als Mitglied jener Jury berufen und
verpflichtet, Folgendes zu erwidern:

1. Jm authentischen ungarischen Originaltext der
Preisausschreibung ist der Ausdruck: torvöökt, tkrvriis^—
Entwurf, Plan gebraucht, uud nur in Bezug anf
den bildnerischeu Theil der Aufgabe wird die Einsendung
eines plastischen Modell's gefordert. Folglich konnten
für den architektonischen Entwurf auch Zeichnungen
berücksichtigt werden, wie denn auch in Uebereinstimmung
mit den Konkurrenzbedingungen die Mehrzahl der Preis-
arbeiten nur aus solchen bestand.

2. Daß bei der Preisvertheilung jede Rücksicht auf
die Summe, welche als äußerste Grenze für die Aus-
führung Lezeichnet war, fallen gelassen worden, ist un-
genau. Die Jury hat den Preis überhaupt keiner der
cingelaufenen Arbeiten zuerkannt. Sie hat die Verfügung
darüber dem Denkmalkomit6 anheimgestellt, welches nur,
um den Verdächtiguugen seines loyalen VorgehenS ent-
gegenzutreten, sich entschloß, den Preis auszufolgen, und
auch dies erst dann, als durch Sachverständige koustatirt
worden war, daß das talentvolle Projekt Schickedanz's
nach Vornahme eiuiger Dkodifikalioueu brauchbar uud

um den bedungenen Preis von 25,900 Gulden wirklich
herzustellen sei.

3. Daß die Jury aus fünf Mitgliedern, statt uur
aus dreien zusammengesetzt worden, geschah in der besten
Absicht, auf Autrag des Ausschusses des Vereins f. bild.
Künste, damit die Fächer der Architektur und Bildhauerei
wenigstens durch je zwei Preisrichter vertreten seien, um
dadurch, gerade im Juteresse der konkurrirenden Küustler,
der Einseitigkeit und Boreingenommenheit des Urtheils
thunlichst vorzubeugen.

4. Daß dadurch das Verhältniß der inländischeu zu
deu ausländischen Sachverständigen der Zahl uach ver-
ändert worden, kann nur von dem subjektiven Stand-
punkte eines zu weit gehenden Mißtrauens als Rechts-
verletzung bezeichnet werden, eines Mißtrauens, welches
im Hinblick auf den unbefangenen Geist des maßgebenden
hiesigen Künstlerkreises jeder Grundlage entbehrt. Es
durfte jene Bestimmung der Preisausschreibung überhaupt
nicht als Garantie-Maßregel in diesem Sinne aufgefaßt
werden, denn erstens war ja die Aufnahme derselben eine
ganz freiwillige und danu war es eben zur Zeit der
Preisausschreibung ganz unwahrscheinlich, daß sich an
der Konkurrenz auch auswärtige Künstler betheiligen
würden, deren Jnteressen gegen die Engherzigkeit hiesiger
Mitkonkurrenten und Preisrichter zu schützen gewesen
wären. Endlich hat sich die nachträgliche Veränderung
des Zahlen-Verhältnisses der inländischen und auslän-
dischen Sachverständigen in der Anwendung als sehr uu-
schuldig erwiesen, da das ablehnende Urtheil der Jury
einstimmig gefällt wurde und somit auch bei eiuem
Dreirichterkollegiurn dasielbe gewesen wäre.

Jch kann schließlich Herrn I. Hennicke die durch
ihn hervorgerufeue Bemerkung nicht ersparen, daß dieses
ablehnende Urtheil in Bezug auf das Begas-Hude-Hen-
nicke'sche Mausoleumsprojekt keineswegs ausschließlich
durch den politischen Stimmungs-Moment, sondern aller-
dings auch durch rein ästhetische Bedenken herbeigeführt
wurde. Daß in diesem, wie in andern ähnlichen Fällen die
Kompetenz der Preisrichter von dem einen oder dem an-
dern der Betreffendeu hinterher öffentlich angefochten
wird, überrascht mich keineswegs, und dies dürfte auch
die Jury der Bathyäuyi-Mansoleumskonkurrenz ruhig
über sich ergehen lassen. Jm Uebrigen war das Schreiben
an das Komit6, in welchem H. Hennicke seiner „Ueber-
raschung über die Namen der Jurymitglieder und das
gefällte Urtheil" Ausdruck verlieh, in einem Tone gehalten,
welcher wohl nirgends aufBeantwortungAnspruch erheben
darf, und somit bleibt von den „Rechtsverletzungen, gegen
welche Künstler im Jnteresse der Konkurrenzen überhaupt
protestiren müffen", nichts übrig als das bedauerliche
Faktum, daß das in jener Mittheilung erwähnte Dank-
schreiben des Denkmalkomitö's an Herrn Prof. Begas
trotz des formellen Komitsbeschlusses entweder bis zur
 
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